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Thema: Widerrufbelehrung...

  1. #1
    TP-Newbie Beauty-Nails macht alles soweit korrekt
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    Widerrufbelehrung...

    Hallo alle zusammen,
    ich bin neu hier und habe gleich zu Anfang mal eine Frage an euch..
    Ich bin Kleinunternehmen und habe ein Nebengewerbe und habe einer Firma einen Auftrag erteilt den ich jetzt gerne widerrufen möchte, habe ich wie jeder andere das gleiche Widerrufsrecht oder unterscheiden sie sich zu Verbrauchern?
    Es wäre nett von euch Hilfe zu bekommen...
    LG Beauty-Nails

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ich glaube das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen.
    Aber guck doch mal in die AGB (wenn sie welche haben) der Firma oder frag einfach freundlich nach.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior roofonfire macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    Widerrufsrecht grundsätzlich nur für den Verbraucher, der mit dem Unternehmer ein Vertrag abschließt, sowohl bei Fernabsatzgeschäften (§ 312 d BGB) als auch bei Haustürgeschäften (§ 312 BGB).

    Ob Du als Verbraucher oder Unternehmer gehandelt hast hängt davon ab, welchen Inhalt der Vertrag hat und zu welchem Zweck er abgeschlossen wurde. Manche Verträge lassen sich beiden Bereichen zuordnen. Must Du selber mal überlegen.

    Die AGB zu lesen bringt wenig. Da schreibt der Verwender alles das rein, was ihm gefallen würde. AGB sind gegenüber Verbrauchern nicht selten in weiten Bereichen unwirksam. Gegenüber Unternehmern ist dggn mehr zulässig.

    Grüße

  4. #4
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    Zitat Zitat von roofonfire Beitrag anzeigen
    Die AGB zu lesen bringt wenig. ..... Gegenüber Unternehmern ist dggn mehr zulässig.
    Find ich nicht. Denn ist es ein B2B-Vertrag lohnt ein Blick allemal. Viele Unternehmen lassen nämlich aus Kulanz ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht in einem bestimmten Zeitrahmen zu.
    Für Verbraucher gibt's ja eh das gesetzliche.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior roofonfire macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    das mit den AGB ist so ein Erfahrungswert. Aber stimmt schon, lesen kann man es mal. Vielleicht findet sich die Ausnahme, welche die Regel bestätigt. Wobei kaum ein Verwender Kulanz in die Form von AGB gießen wird. Dann könnte er ja nicht mehr von Fall zu Fall über die Gewährung von Kulanz entscheiden. Und er könnte es auch nicht mehr als Kulanz präsentieren, es wäre vielmehr von Anfang an das Recht des Kunden.

    Grüße

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