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Arbeitszimmer-Renovierungskosten in EÜR wenn Konto-Ehefrau
Hallo,
ich habe mein Arbeitszimmer sowie die anderen privaten Räume der Wohnung komplett in Eigenarbeit renoviert mit neuem Putz, Heizung, Tapete, Laminat usw.
Außerdem unser Gäste-WC ("Kunden-WC") welches sich gleich an der Wohnungs-Eingangstür befindet sowie unser Privat-WC komplett neu gebaut.
Das Arbeitszimmer entspricht 7% der Gesamtwohnfläche, das Kunden-WC/Privat-WC hat einen Verhältnis 28%/72% der Gesamt-Bad qm-Fläche.
Sämtliche Rechnungen wurden auf den Namen meiner Ehefrau ausgestellt und vom Konto meiner Ehefrau bezahlt. Ich bin mit ihr gemeinsam veranlagt in der Einkommenssteuererklärung.
Frage 1: kann ich die Renovierungskosten des Arbeitszimmers zu 7% von den Gesamtkosten (nur bei Materialien die das Arbeitszimmer betreffen) in der EÜR geltend machen? Sachen die direkt zuordenbar sind wie Heizung zu 100%?
Frage 2: kann ich die Renovierungskosten des Kunden-WCs zu 28% von den Gesamtkosten (nur bei nicht direkt zuordenbaren Materialien wie Abwasser-Rohre) in der EÜR geltend machen? Sachen die direkt zuordenbar sind wie Heizung zu 100%?
Geändert von Sven0 (05.02.2008 um 22:40 Uhr).
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