... das ist eine Frage für den Steuerberater!
Hallo,
ich habe mein Arbeitszimmer sowie die anderen privaten Räume der Wohnung komplett in Eigenarbeit renoviert mit neuem Putz, Heizung, Tapete, Laminat usw.
Außerdem unser Gäste-WC ("Kunden-WC") welches sich gleich an der Wohnungs-Eingangstür befindet sowie unser Privat-WC komplett neu gebaut.
Das Arbeitszimmer entspricht 7% der Gesamtwohnfläche, das Kunden-WC/Privat-WC hat einen Verhältnis 28%/72% der Gesamt-Bad qm-Fläche.
Sämtliche Rechnungen wurden auf den Namen meiner Ehefrau ausgestellt und vom Konto meiner Ehefrau bezahlt. Ich bin mit ihr gemeinsam veranlagt in der Einkommenssteuererklärung.
Frage 1: kann ich die Renovierungskosten des Arbeitszimmers zu 7% von den Gesamtkosten (nur bei Materialien die das Arbeitszimmer betreffen) in der EÜR geltend machen? Sachen die direkt zuordenbar sind wie Heizung zu 100%?
Frage 2: kann ich die Renovierungskosten des Kunden-WCs zu 28% von den Gesamtkosten (nur bei nicht direkt zuordenbaren Materialien wie Abwasser-Rohre) in der EÜR geltend machen? Sachen die direkt zuordenbar sind wie Heizung zu 100%?
Geändert von Sven0 (05.02.2008 um 21:40 Uhr)
... das ist eine Frage für den Steuerberater!
Hello again!
Kommt schon, leider habe ich keinen Steuerberater den ich fragen könnte.
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