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01.02.2008, 20:27
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Nach dem Gesetz Pflichtversichert?
Hallo zusammen, an euch geht folgende Frage bzw. Problem
ich arbeite in einer Schule bzw. im Kindergarten unter den Dach der Gesamtschule in der Morgen- und Nachmittagsbetreung jeden Tag für einige Stunden. Bei uns hieß das früher einmal Hort. Dies findet nach und vor dem normalen Unterricht bzw. eben im Kindergarten vor und nach der Zeit des normalen Kindergartenbetriebes statt. Sorry Schule schreibe ich immer, weil es eine englisch sprachige Schule ist und da ist alles vom Erzieher bis zum Lehrer, nur eines, nämlich ein Teacher. Ich übe also weder ein Lehrtätigkeit oder Erziehertätigkeit aus. Ich gebe keinen Unterricht. Man macht eben das was man in so einer Betreuung macht. Mit den Kindern Spielen, für ihre Sicherheit sorgen und sie beaufsichtigen. Ich bin weder ein ausgebildeter Lehrer, Erzieher oder kommen auch nur irgendwie aus dem pädagogischen Bereich. Keiner der in dieser Betreuung arbeitet ist so etwas oder er ist eben noch nicht (siehe laufendes Studium).Die Schule lässt mich auch überhaupt nicht unter der Prämisse Lehrer oder Erzieher da arbeiten. Neben arbeite ich auch noch in einem Museum. Dies mache ich alles als Selbsständiger bzw. eben auf Gewerbeschein. Ist alles schön im Gewerbeschein eingetragen. Auch da steht auch nichts von Lehrer, Erzieher oder ähnlichem, nur Organisation von Kinderbetreuung.
Jetzt das Problem? Muss ich befürchten, dass mich die Deutsche Rentenversicherung als Erzieher einstuft oder Lehrer bzw. mit unterstellt, das ich so eine Tätigkeit ausübe. Was denkt ihr darüber? Immerhin ist dies ja nicht ganz unwichtig.
Danke an alle die antworten und ich hoffe es ist hier in der richtigen "Abteilung" (:
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01.02.2008, 21:07
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ich würde als erstes mal nach dem Begriff "Scheinselbstständig" und "Hinterziehung von Sozialabgaben" suchen...
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01.02.2008, 22:13
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Das mit der Scheinslebstständigkeit fällt bei mir definitiv weg, denn ich hatte teilweise 3 unterschiedliche Auftraggeber gleichzeitig bzw. immer mindestens 2. Des Weiteren habe ich bei keinem dieser Auftraggeber mehr als 5/6 im Gegensatz zu einem anderen verdient. Auch habe ich auch eine Bestätigung von der Rentenversicherung, dass ich nicht abhängig beschäftigt bin. Ich denke nicht das jenes ein problem ist.
Das andere Stichwort ist mir natürlich klar und um das geht ja vielleicht auch je nach Sichtweise. Die Frage ist also wie sieht es da bei meinem Fall aus?
Trotzdem danke, ich werde hier im Forum mal recherchieren!
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01.02.2008, 22:18
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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OK, das hatte ich dann aus Deinem Test heraus falsch verstanden.
Ich wüsste jetzt erst mal nicht, warum dich die Rentenversicherung automatisch so einstufen sollte. Wie kommst Du auf diese Idee? Aber evtl. nimmst Du einfach mal mit der Rentenversicherung Kontakt auf und klärst das mit denen genau ab.
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01.02.2008, 22:41
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Feb 2008
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Warum mir die RV so etwas unterstellen sollte? Das kann ich dir auch nicht sagen. Allerdings gab es ja immer wieder Fälle in diesem Bereich, an dem sich die Geister scheiden. Ich habe sogar von Tagesmüttern gelesen, welche in diese Richtung auf einmal von der RV eingestuft wurden. Da habe ich mich auch gewundert. Für so unwahrscheinlich halte ich das bei mir also garnicht. Wenn die Schule lesen, geht bei den sicher erst einmal eine Alarmlampe an, vermute ich und so geht sie jetzt eben bei mir auch eine an (:
Eine andere Sache ist: Was heißt eigentlich erzieherisch tätig. Wo geht das los und wo hört das auf?
Meinst du/ihr mir würde es helfen, wenn die Schule mir ein Schreiben gibt, in dem sie bestätigt, das ich weder erzieherisch oder in einer Lehrtätigkeit tätig bin?
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