Überraschend und daher unwirksam.
Rein aus Interesse (betrifft mich nicht, hab's nur per Zufall entdeckt) würde ich gerne mal Eure Meinungen daazu hören, was Ihr von der Rechtmäßigkeit der folgenden AGB-Klausel haltet:
"Der Weiterverkauf der von uns erstellten Produkte durch den Käufer bedarf einer vorherigen schriftlichen Genemigung. Ein Weiterverkauf über ebay ist grundsätzlich untersagt"
Überraschend und daher unwirksam.
Häh... warum überraschend? Normalerweise werden mit Kauf die AGB akzeptiert.
Ich erstelle auch "Produkte" die nicht weiterverkauft werden dürfen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nein, weil man grundsätzlich zwischen dem Erwerb eines Nutzungsrechtes oder einem Weiterverkaufsrecht unterscheiden kann.
Gerade hier im Forum - wo sich vieles um die Erstellung von "elektronischen Daten" dreht - ist der Verkauf von nur Nutzungsrechten Gang und Gebe.
Aus dem Eingangspost ist nicht ersichtlich um was für ein "Produkt" es sich handelt.
Fällt mir grad noch ein: War da nichtmal was bei ebay mit dem Weiter-/Wiederverkauf von Abercrombie&Fitch-Textilien....
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nun Gut, ...
Stell mir grad vor, wenn ich mir div. Textilien aus "fashiontex.de" bestelle. Sie etwas länger im Schrank vernachlässige. Im Drang des Frühjahrsputzes sie dann in die "Rote Kreuz Tonne" bitte, weil weiterkaufen darf ich nicht.
Im bestimmten Rahmen, denke ich das es nicht wirklich realisierbar und rechtens ist.
Wie schon angemerkt... kommt ganz auf die Produkte an. Meine Stickmusterdateien dürfen auch nicht weiterverkauft werden.![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Doch, ist aber so. Du darfst dabei allerdings nicht vergessen das das ja keine Grafiken sind, sondern Stickdateien, die nur Stickmaschinen verarbeiten können. Das Erstellen von Stickdateien nennt man übrigens Punchen und ist manchmal eine Kunst für sich.
Da ich bspw. nicht gut zeichnen kann und wahrscheinlich auch keine Ideen hätte greife ich häufig auf entsprechendes Bildmaterial zurück. Dabei muss ich nun wieder drauf achten das ich dieses in der von mir angestrebten Form nutzen darf - und darf das meist entsprechend bezahlen.
Wenn jemand beispielsweise von mir sein Logo gestickt haben will muss ich dem noch nichtmal die Stickdatei aushändigen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ja o.k., das hast Du jetzt schon zweimal behauptet, aber gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder ist das Dein Bauchgefühl?
Wenn ich nicht an Wiederverkäufer verkaufen will, kann mich doch wohl niemand dazu zwingen. Und wenn ich meine Marke nicht auf ebay verramscht sehen will, ist das doch wohl genauso legitim.
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Wo kein Kläger, da kein Richter !
Ansonsten werden die AGB beim Kauf akzeptiert, weil es ja auch ein Vertrag ist, der gewisse Regeln hat.
Wenn auch "nur" ein mündlicher.
Steve
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