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Thema: Rechtswirksamkeit einer AGB-Klausel

  1. #1
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    Rechtswirksamkeit einer AGB-Klausel

    Rein aus Interesse (betrifft mich nicht, hab's nur per Zufall entdeckt) würde ich gerne mal Eure Meinungen daazu hören, was Ihr von der Rechtmäßigkeit der folgenden AGB-Klausel haltet:

    "Der Weiterverkauf der von uns erstellten Produkte durch den Käufer bedarf einer vorherigen schriftlichen Genemigung. Ein Weiterverkauf über ebay ist grundsätzlich untersagt"

  2. #2
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    Überraschend und daher unwirksam.

  3. #3
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    Häh... warum überraschend? Normalerweise werden mit Kauf die AGB akzeptiert.

    Ich erstelle auch "Produkte" die nicht weiterverkauft werden dürfen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Häh... warum überraschend? Normalerweise werden mit Kauf die AGB akzeptiert.

    Ich erstelle auch "Produkte" die nicht weiterverkauft werden dürfen.
    Ist es dann aber nicht zum größten mein Eigentum, wenn ich ein Produkt zu 100% erworben hab!?

    Halte das für eine Stammtischideenichtrechtswirksame-Floskel.
    Newsflash:
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  5. #5
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    Nein, weil man grundsätzlich zwischen dem Erwerb eines Nutzungsrechtes oder einem Weiterverkaufsrecht unterscheiden kann.
    Gerade hier im Forum - wo sich vieles um die Erstellung von "elektronischen Daten" dreht - ist der Verkauf von nur Nutzungsrechten Gang und Gebe.

    Aus dem Eingangspost ist nicht ersichtlich um was für ein "Produkt" es sich handelt.

    Fällt mir grad noch ein: War da nichtmal was bei ebay mit dem Weiter-/Wiederverkauf von Abercrombie&Fitch-Textilien....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Nun Gut, ...

    Stell mir grad vor, wenn ich mir div. Textilien aus "fashiontex.de" bestelle. Sie etwas länger im Schrank vernachlässige. Im Drang des Frühjahrsputzes sie dann in die "Rote Kreuz Tonne" bitte, weil weiterkaufen darf ich nicht.

    Im bestimmten Rahmen, denke ich das es nicht wirklich realisierbar und rechtens ist.
    Newsflash:
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  7. #7
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    Wie schon angemerkt... kommt ganz auf die Produkte an. Meine Stickmusterdateien dürfen auch nicht weiterverkauft werden.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Wie schon angemerkt... kommt ganz auf die Produkte an. Meine Stickmusterdateien dürfen auch nicht weiterverkauft werden.
    Bei den chin. Schriftzeichen und Horoskop-Gebilden kann ich mir das nicht vorstellen.



    EDIT

    OT:
    Wann wird denn am Shop weitergearbeitet?!
    Hätte in späterer Zukunft ein bis zwei Empfehlungen parat.
    Newsflash:
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  9. #9
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    Zitat Zitat von koenixblau Beitrag anzeigen
    Im Drang des Frühjahrsputzes sie dann in die "Rote Kreuz Tonne" bitte, weil weiterkaufen darf ich nicht.
    Wobei allerdings auch das Rote Kreuz die Kleidung weiterverkauft. Die achten nicht auf solche Dinge.

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Wie schon angemerkt... kommt ganz auf die Produkte an. Meine Stickmusterdateien dürfen auch nicht weiterverkauft werden.
    Verständlich. Ein entsprechender Hinweis in den AGB ist aber überraschend und daher höchstwahrscheinlich vollkommen wirkungslos.

  10. #10
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    Zitat Zitat von koenixblau Beitrag anzeigen
    Bei den chin. Schriftzeichen und Horoskop-Gebilden kann ich mir das nicht vorstellen.
    Doch, ist aber so. Du darfst dabei allerdings nicht vergessen das das ja keine Grafiken sind, sondern Stickdateien, die nur Stickmaschinen verarbeiten können. Das Erstellen von Stickdateien nennt man übrigens Punchen und ist manchmal eine Kunst für sich.
    Da ich bspw. nicht gut zeichnen kann und wahrscheinlich auch keine Ideen hätte greife ich häufig auf entsprechendes Bildmaterial zurück. Dabei muss ich nun wieder drauf achten das ich dieses in der von mir angestrebten Form nutzen darf - und darf das meist entsprechend bezahlen.
    Wenn jemand beispielsweise von mir sein Logo gestickt haben will muss ich dem noch nichtmal die Stickdatei aushändigen.
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  11. #11
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    Zitat Zitat von designfanatiker Beitrag anzeigen
    Ein entsprechender Hinweis in den AGB ist aber überraschend und daher höchstwahrscheinlich vollkommen wirkungslos.
    Was verstehst du unter "überraschend"? Oder mit welchem Gesetz lässt sich das begründen? Imho wären ja alle Klauseln in AGB wirkungslos...
    Bei meinen Stickmustern werden Nutzungsrechte verkauft, keine Urheberrechte!
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  12. #12
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von designfanatiker Beitrag anzeigen
    AGB ist aber überraschend und daher höchstwahrscheinlich vollkommen wirkungslos.
    Ja o.k., das hast Du jetzt schon zweimal behauptet, aber gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder ist das Dein Bauchgefühl?

    Wenn ich nicht an Wiederverkäufer verkaufen will, kann mich doch wohl niemand dazu zwingen. Und wenn ich meine Marke nicht auf ebay verramscht sehen will, ist das doch wohl genauso legitim.

    copy

  13. #13
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ja o.k., das hast Du jetzt schon zweimal behauptet, aber gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder ist das Dein Bauchgefühl?

    Wenn ich nicht an Wiederverkäufer verkaufen will, kann mich doch wohl niemand dazu zwingen. Und wenn ich meine Marke nicht auf ebay verramscht sehen will, ist das doch wohl genauso legitim.

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    Mit der Bedingung das die Marke erkennbar bzw. als solche eingetragen ist.
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  14. #14
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    Zitat Zitat von koenixblau Beitrag anzeigen
    Mit der Bedingung das die Marke erkennbar bzw. als solche eingetragen ist.
    M.a.W. die AGB-Klausel kann durchaus rechstwirksam sein. Hier liegen einfach nicht genügend Informationen vor, um das beantworten. Du musst nachliefern, ThomasMo.

  15. #15
    TP-Senior Steve R. macht alles soweit korrekt
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    Wo kein Kläger, da kein Richter !

    Ansonsten werden die AGB beim Kauf akzeptiert, weil es ja auch ein Vertrag ist, der gewisse Regeln hat.

    Wenn auch "nur" ein mündlicher.

    Steve

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