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02.02.2008, 14:21
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#1
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Rechtswirksamkeit einer AGB-Klausel
Rein aus Interesse (betrifft mich nicht, hab's nur per Zufall entdeckt) würde ich gerne mal Eure Meinungen daazu hören, was Ihr von der Rechtmäßigkeit der folgenden AGB-Klausel haltet:
"Der Weiterverkauf der von uns erstellten Produkte durch den Käufer bedarf einer vorherigen schriftlichen Genemigung. Ein Weiterverkauf über ebay ist grundsätzlich untersagt"
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02.02.2008, 14:37
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Überraschend und daher unwirksam.
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02.02.2008, 21:49
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Häh... warum überraschend? Normalerweise werden mit Kauf die AGB akzeptiert.
Ich erstelle auch "Produkte" die nicht weiterverkauft werden dürfen.
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02.02.2008, 22:06
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von dorintia
Häh... warum überraschend? Normalerweise werden mit Kauf die AGB akzeptiert.
Ich erstelle auch "Produkte" die nicht weiterverkauft werden dürfen.
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Ist es dann aber nicht zum größten mein Eigentum, wenn ich ein Produkt zu 100% erworben hab!?
Halte das für eine Stammtischideenichtrechtswirksame-Floskel.
__________________
"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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02.02.2008, 23:09
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nein, weil man grundsätzlich zwischen dem Erwerb eines Nutzungsrechtes oder einem Weiterverkaufsrecht unterscheiden kann.
Gerade hier im Forum - wo sich vieles um die Erstellung von "elektronischen Daten" dreht - ist der Verkauf von nur Nutzungsrechten Gang und Gebe.
Aus dem Eingangspost ist nicht ersichtlich um was für ein "Produkt" es sich handelt.
Fällt mir grad noch ein: War da nichtmal was bei ebay mit dem Weiter-/Wiederverkauf von Abercrombie&Fitch-Textilien....
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02.02.2008, 23:18
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Nun Gut, ...
Stell mir grad vor, wenn ich mir div. Textilien aus "fashiontex.de" bestelle. Sie etwas länger im Schrank vernachlässige. Im Drang des Frühjahrsputzes sie dann in die "Rote Kreuz Tonne" bitte, weil weiterkaufen darf ich nicht.
Im bestimmten Rahmen, denke ich das es nicht wirklich realisierbar und rechtens ist.
__________________
"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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02.02.2008, 23:22
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wie schon angemerkt... kommt ganz auf die Produkte an. Meine Stickmusterdateien dürfen auch nicht weiterverkauft werden. 
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02.02.2008, 23:27
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von dorintia
Wie schon angemerkt... kommt ganz auf die Produkte an. Meine Stickmusterdateien dürfen auch nicht weiterverkauft werden. 
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Bei den chin. Schriftzeichen und Horoskop-Gebilden kann ich mir das nicht vorstellen.
EDIT
OT:
Wann wird denn am Shop weitergearbeitet?!
Hätte in späterer Zukunft ein bis zwei Empfehlungen parat.
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"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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02.02.2008, 23:28
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Zitat:
Zitat von koenixblau
Im Drang des Frühjahrsputzes sie dann in die "Rote Kreuz Tonne" bitte, weil weiterkaufen darf ich nicht. 
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Wobei allerdings auch das Rote Kreuz die Kleidung weiterverkauft. Die achten nicht auf solche Dinge.
Zitat:
Zitat von dorintia
Wie schon angemerkt... kommt ganz auf die Produkte an. Meine Stickmusterdateien dürfen auch nicht weiterverkauft werden. 
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Verständlich. Ein entsprechender Hinweis in den AGB ist aber überraschend und daher höchstwahrscheinlich vollkommen wirkungslos.
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03.02.2008, 01:15
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von koenixblau
Bei den chin. Schriftzeichen und Horoskop-Gebilden kann ich mir das nicht vorstellen. 
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Doch, ist aber so. Du darfst dabei allerdings nicht vergessen das das ja keine Grafiken sind, sondern Stickdateien, die nur Stickmaschinen verarbeiten können. Das Erstellen von Stickdateien nennt man übrigens Punchen und ist manchmal eine Kunst für sich.
Da ich bspw. nicht gut zeichnen kann und wahrscheinlich auch keine Ideen hätte greife ich häufig auf entsprechendes Bildmaterial zurück. Dabei muss ich nun wieder drauf achten das ich dieses in der von mir angestrebten Form nutzen darf - und darf das meist entsprechend bezahlen.
Wenn jemand beispielsweise von mir sein Logo gestickt haben will muss ich dem noch nichtmal die Stickdatei aushändigen.
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03.02.2008, 01:20
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von designfanatiker
Ein entsprechender Hinweis in den AGB ist aber überraschend und daher höchstwahrscheinlich vollkommen wirkungslos.
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Was verstehst du unter "überraschend"? Oder mit welchem Gesetz lässt sich das begründen? Imho wären ja alle Klauseln in AGB wirkungslos...
Bei meinen Stickmustern werden Nutzungsrechte verkauft, keine Urheberrechte!
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03.02.2008, 02:21
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von designfanatiker
AGB ist aber überraschend und daher höchstwahrscheinlich vollkommen wirkungslos.
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Ja o.k., das hast Du jetzt schon zweimal behauptet, aber gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder ist das Dein Bauchgefühl?
Wenn ich nicht an Wiederverkäufer verkaufen will, kann mich doch wohl niemand dazu zwingen. Und wenn ich meine Marke nicht auf ebay verramscht sehen will, ist das doch wohl genauso legitim.
copy
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03.02.2008, 02:49
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von copy
Ja o.k., das hast Du jetzt schon zweimal behauptet, aber gibt es dafür eine Rechtsgrundlage oder ist das Dein Bauchgefühl?
Wenn ich nicht an Wiederverkäufer verkaufen will, kann mich doch wohl niemand dazu zwingen. Und wenn ich meine Marke nicht auf ebay verramscht sehen will, ist das doch wohl genauso legitim.
copy
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Mit der Bedingung das die Marke erkennbar bzw. als solche eingetragen ist.
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"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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03.02.2008, 03:12
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von koenixblau
Mit der Bedingung das die Marke erkennbar bzw. als solche eingetragen ist.
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M.a.W. die AGB-Klausel kann durchaus rechstwirksam sein. Hier liegen einfach nicht genügend Informationen vor, um das beantworten. Du musst nachliefern, ThomasMo. 
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03.02.2008, 09:58
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Halle
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Weiterverkauf
Wo kein Kläger, da kein Richter !
Ansonsten werden die AGB beim Kauf akzeptiert, weil es ja auch ein Vertrag ist, der gewisse Regeln hat.
Wenn auch "nur" ein mündlicher.
Steve
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