|
Unabhängig von deinen Fragen:
Schlägt die Störerhaftung nicht immer auch auf die hinter einer juristischen Person stehenden Personen durch? Sonst wäre es ja ein leichtes, sämtliche Störerhaftungstatbestände durch Gründung einer GmbH zu umgehen...
Seid ihr euch auch bewusst, welche weiteren Konsequenzen die Gründung einer UG hat (Bilanzierungspflicht, doppelte Buchhaltung, etc.)?
Zu deinen Fragen:
Eine direkte Umwandlung ist nicht möglich, da - wie du selbst festgestellt hast - von einer GbR mit persönlicher Haftung der Gesellschafter auf eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) umgestiegen wird und somit die bisherigen Gläubiger erst zustimmen müssen. Alle bestehenden Verträge müssen also umgeschrieben werden.
Das Finanzamt dürfte da das geringste Problem darstellen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es da auch eine neue Steuernummer gibt, da die GmbH und somit auch die UG eine eigene Rechtspersönlichkeit ist und somit als neuer Steuerschuldner hinzukommt.
Hinsichtlich des Bankkontos wird eure Bank sicherlich eine Überführung des bestehenden GbR-Kontos in das GmbH-Vermögen ermöglichen. Vor Gründung einer GmbH entsteht sowieso immer eine GbR, die auch kontofähig ist. Eure Konstellation unterscheidet sich daher aus Sicht der Bank nicht sonderlich von einer normalen Gründung...
__________________
Hello again!
|