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Alt 06.02.2008, 05:23   #1
TP-Junior
 
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BGB-Gesellschaft in UG umwandeln


Hallo zusammen!

Zurzeit agieren wir mit unserem Unternehmen als BGB-Gesellschatft mit vier Gesellschaftern. Als Blog-Anbieter wollen wir nun möglichst unsere Haftung beschränken - da es natürlich immer sein kann, dass wir durch das Verhalten unserer User ohne eigene Schuld in die Mitstörerhaftung fallen und dann als Studenten ganz schnell finanzielle Probleme bekommen - falls eine saftige Abmahnung ins Haus flattert.

Daher würden wir die GbR gerne in eine UG (Unternehmergesellschaft) umwandeln. Dazu meine Frage: Ist es möglich, unser Unternehmen umzuwandeln oder müssen wir die GbR auflösen und dann eine UG unabhängig gründen? Das interessiert mich insbesondere im Bezug auf das Finanzamt: Brauchen wir also eine neue UStID, bekommen wir eine neue Steuernummer usw.? Und kann uns jemand sagen, ob wir unser Konto bei der Deutschen Bank einfach umschreiben können oder müssten wir auch hier unser altes Konto auflösen und ein neues anmelden, weil die Umschreibung eines Kontos von natürlichen auf eine juristische Person nicht möglich ist?
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Alt 06.02.2008, 11:51   #2
TP-Veteran
 
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Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Unabhängig von deinen Fragen:

Schlägt die Störerhaftung nicht immer auch auf die hinter einer juristischen Person stehenden Personen durch? Sonst wäre es ja ein leichtes, sämtliche Störerhaftungstatbestände durch Gründung einer GmbH zu umgehen...

Seid ihr euch auch bewusst, welche weiteren Konsequenzen die Gründung einer UG hat (Bilanzierungspflicht, doppelte Buchhaltung, etc.)?

Zu deinen Fragen:

Eine direkte Umwandlung ist nicht möglich, da - wie du selbst festgestellt hast - von einer GbR mit persönlicher Haftung der Gesellschafter auf eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) umgestiegen wird und somit die bisherigen Gläubiger erst zustimmen müssen. Alle bestehenden Verträge müssen also umgeschrieben werden.

Das Finanzamt dürfte da das geringste Problem darstellen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es da auch eine neue Steuernummer gibt, da die GmbH und somit auch die UG eine eigene Rechtspersönlichkeit ist und somit als neuer Steuerschuldner hinzukommt.

Hinsichtlich des Bankkontos wird eure Bank sicherlich eine Überführung des bestehenden GbR-Kontos in das GmbH-Vermögen ermöglichen. Vor Gründung einer GmbH entsteht sowieso immer eine GbR, die auch kontofähig ist. Eure Konstellation unterscheidet sich daher aus Sicht der Bank nicht sonderlich von einer normalen Gründung...
__________________

Hello again!

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