Zitat:
Zitat von counter18
Hi,
auf einem Kongress soll ich Einspieler machen. Dafür sollen von einem Kinofilm Filmsequenzen benutzt werden. Nun ist die Frage in wie weit ich die benutzen darf? Ist da ein Zeitlimit? Müssen Hinweise eingeblendet werden woher ich die Szenen hab usw.? WEiß da jemand bescheid? Mein Wissen darüber ist ein wenig veraltet.
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Du brauchst die Nutzungsrechte für die konkrete Nutzung. Wenn Du die nicht hast, darfst Du auch keine Sequenzen nutzen. Über das 'Zitatrecht' kommst Du hier nicht weiter.
Filmausschnitte sind nahezu ausnahmslos geschützt. Denn neben dem Urheberrecht gilt zusätzlich das sogenannte Lichtbildschutzrecht, das dem Urheberrecht verwandt ist, aber geringere Anforderungen an die dahinter stehende Leistung stellt. Das bedeutet, dass jedes Film-Einzelbild und jeder noch so simple Schnappschuss geschützt sind.
Setze Dich also dringend mit dem Rechteinhaber in Verbindung.
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