Habe Dich mal verschoben. Das Job-Board ist nur für Auftragsausschreibungen da.
hallo wie ist das eigentlich wenn man als kleinunternehmer vergisst auf rechnungen das § 19USTG zu schreiben, weil als kleinunternehmer muß mann das ja auf der rechnung vermerken wen man keine ust zahlt,muß ich dann alle rechnungen neu schreiben???????????![]()
Habe Dich mal verschoben. Das Job-Board ist nur für Auftragsausschreibungen da.
du musst nicht auf die Kleinunternehmereigenschaft in der Rechnung hinweisen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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das finde ich ja toll, aber ein bekannter hatte das selbe problem,und er hat alle rechnungen die er geschrieben hatte zurück bekommen,und mußte alle neu schreiben,
es gibt keine gesetzliche Begründung dafür, dass dieser Hinweis in der Rechnung stehen muss. Entgegen der landläufigen Meinung ist die Kleinunternehmerregelung nämlich keine Steuerbefreiung und nur bei Steuerbefreiungen ist ein Hinweis in der Rechnung erforderlich.
Gruß
Sven
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ok dann danke ich dir erst mal
lg putzfee
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