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10.02.2008, 22:04
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Weiden
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Eingangs-Rechnung USt frei
Hallo,
wenn ich z. B. Werbung bei Firmen mit Sitz im Ausland machen, und diese Rechnungen ohne USt schreiben, wo trag ich die in der UST-VA ein?
Danke schon mal.
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10.02.2008, 22:13
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Da wo du als Leistungsempfänger die Steuer für die Leistung schuldest... 
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10.02.2008, 22:14
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Weiden
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Warum sollte ich die Steuer schulden?
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10.02.2008, 22:17
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Weiden
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Hab mich vileicht etwas dumm ausgedrückt, also sagen wir mal:
ich mach bei einer Firma mit Sitz in Österreich Werbung, geb denen meine UST-ID
bekomme eine Rechnung über Onlinewerbung netto ohne USt
wo trage ich den Rechnungsbetrag ein oder muss der nicht eingetragen werden da steuerneutral?
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10.02.2008, 23:07
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Doch muss, da wo ich es beschrieben hab...
Umsätze, für die als Leistungsempfänger..... nach §13b....
52 = Umsatz, 53 = Steuerbetrag
unter 67 holst du dir den Steuerbetrag zurück.
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10.02.2008, 23:09
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Weiden
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also ich trag erst den umsatz bei 52 ein, die deutsche steuer bei 53 und bei 67 hol ichs mir als vorsteuer wieder oder wie?
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10.02.2008, 23:26
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ja. Obwohl Umsatz das falsche Wort ist - sonst werd ich hier wieder angeschissen - ist ja nicht dein Umsatz.
Trag unter 52 das ein was du für die entsprechende/n Leistung/en bezahlt hast... ebay, Google und Co. kommen da bspw. auch hin.
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10.02.2008, 23:34
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Weiden
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Also ich hab jetzt mal testweise eigegen:
52: 100 Euro
53 19 Euro
67: 19 Euro
83: = 0 Euro
ist das so korrekt?
wenn ja muss ich mal für januar eine berichtigung machen, weil ich die EU-Rechnungen gar nicht eingegeben hab.
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10.02.2008, 23:45
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Tester-Weiden
ist das so korrekt?
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Wenn du weiter nichts einzutragen hast?
Zitat:
Zitat von Tester-Weiden
wenn ja muss ich mal für januar eine berichtigung machen, weil ich die EU-Rechnungen gar nicht eingegeben hab.
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Au weia 
Geändert von dorintia (11.02.2008 um 00:30 Uhr).
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10.02.2008, 23:49
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Weiden
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Zitat:
Zitat von dorintia
Au weia 
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nicht richtig so oder was meinst Du mit au weia
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11.02.2008, 00:33
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nee, ich meinte da halt nur so, weil du es nicht eingetragen hast. Hättest du müssen.
Ob es jetzt sinnvol ist eine Berichtigung zu machen? ... es ändert ja nichts an dem Steuerbetrag... vielleicht reicht es ja dies mit der Jahreserklärung zu korrigieren. Ich würde mir dann allerdings auf die entsprechende Rechnung sowas notieren: " nicht in der USt.-VA Monat sowieso eingetragen"
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11.02.2008, 09:09
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Weiden
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Ok, danke für die Hilfe.
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