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Thema: Eingangs-Rechnung USt frei

  1. #1
    TP-Member Tester-Weiden macht alles soweit korrekt
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    Eingangs-Rechnung USt frei

    Hallo,

    wenn ich z. B. Werbung bei Firmen mit Sitz im Ausland machen, und diese Rechnungen ohne USt schreiben, wo trag ich die in der UST-VA ein?

    Danke schon mal.

  2. #2
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    Da wo du als Leistungsempfänger die Steuer für die Leistung schuldest...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Warum sollte ich die Steuer schulden?

  4. #4
    TP-Member Tester-Weiden macht alles soweit korrekt
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    Hab mich vileicht etwas dumm ausgedrückt, also sagen wir mal:

    ich mach bei einer Firma mit Sitz in Österreich Werbung, geb denen meine UST-ID

    bekomme eine Rechnung über Onlinewerbung netto ohne USt

    wo trage ich den Rechnungsbetrag ein oder muss der nicht eingetragen werden da steuerneutral?

  5. #5
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    Doch muss, da wo ich es beschrieben hab...

    Umsätze, für die als Leistungsempfänger..... nach §13b....

    52 = Umsatz, 53 = Steuerbetrag

    unter 67 holst du dir den Steuerbetrag zurück.
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  6. #6
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    also ich trag erst den umsatz bei 52 ein, die deutsche steuer bei 53 und bei 67 hol ichs mir als vorsteuer wieder oder wie?

  7. #7
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    Ja. Obwohl Umsatz das falsche Wort ist - sonst werd ich hier wieder angeschissen - ist ja nicht dein Umsatz.
    Trag unter 52 das ein was du für die entsprechende/n Leistung/en bezahlt hast... ebay, Google und Co. kommen da bspw. auch hin.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Also ich hab jetzt mal testweise eigegen:

    52: 100 Euro
    53 19 Euro
    67: 19 Euro
    83: = 0 Euro
    ist das so korrekt?

    wenn ja muss ich mal für januar eine berichtigung machen, weil ich die EU-Rechnungen gar nicht eingegeben hab.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Tester-Weiden Beitrag anzeigen
    ist das so korrekt?
    Wenn du weiter nichts einzutragen hast?

    Zitat Zitat von Tester-Weiden Beitrag anzeigen
    wenn ja muss ich mal für januar eine berichtigung machen, weil ich die EU-Rechnungen gar nicht eingegeben hab.
    Au weia
    Geändert von dorintia (10.02.2008 um 23:30 Uhr)
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  10. #10
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Au weia
    nicht richtig so oder was meinst Du mit au weia

  11. #11
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    Nee, ich meinte da halt nur so, weil du es nicht eingetragen hast. Hättest du müssen.

    Ob es jetzt sinnvol ist eine Berichtigung zu machen? ... es ändert ja nichts an dem Steuerbetrag... vielleicht reicht es ja dies mit der Jahreserklärung zu korrigieren. Ich würde mir dann allerdings auf die entsprechende Rechnung sowas notieren: " nicht in der USt.-VA Monat sowieso eingetragen"
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  12. #12
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    Ok, danke für die Hilfe.

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