Naja, Du musst schon belegen, für was Du genau die Rechnung stellst.
Wenn Du an das Unternehmen 10 Rechnungen im Monat schickst und jedesmal nur "Internetdienstleistungen" oder einen Stundensatz in Rechnung stellst, ist die Forderung der Buchhaltung schon gerechtfertigt. Natürlich kann eine Firma die Zahlung verweigern, wenn sie nicht weiß, wofür sie zahlen soll. Da kann die Rechnung zehnmal die Formvorschriften erfüllen.
Druck die Rechnung nochmal aus, schreib "Duplikat" und die Referenznummer dazu (wahlweise auch erst schreiben, dann drucken) und schick sie denen.
Nächstes Mal weißt Du dann Bescheid.