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Thema: neue Rechnung mit Referenz-Nr. gewünscht

  1. #1
    TP-Junior Yorker macht alles soweit korrekt
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    neue Rechnung mit Referenz-Nr. gewünscht

    Hallo, ein Auftraggeber von mir wünscht eine neue Rechnung. Die Buchhaltung akzeptiert wohl seit Anfang des Jahres nur Rechnungen mit aufgedrucktem Rechnungsvermerk/Referenznummer. Welche Nummer ich hinzufügen muss, hat er mir auch geschrieben. Kann denn eine Firma eine Zahlung verweigern, obwohl ich mich an alle gesetzl. Vorschriften halte? Meine Rechnung hat selbstverständlich alles was nötig ist... Datum, Rechnungsnummer, Steuernummer, Adresse...usw.

    Wenn ich mein Geld bekommen will, muss ich wirklich eine neue Rechnung schreiben? Das ist zwar ein geringer Aufwand (Kosten und Zeit), mir aber völlig neu. Sollte ich dann darauf bestehen, dass er mir meine alte Rechnung zurückschickt? Eine Änderung an Datum, Zahlungsziel und Rechnungsnummer etc. möchte ich nicht vornehmen, da ich sonst erstmal überfordert wäre. Wäre das (rechtlich) in Ordnung?

    Grüße,
    Yorker

  2. #2
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    Ich würde mir solche Vorschriften nicht machen lassen... außer es ist bei Auftragsvergabe so abgesprochen worden oder auf einem schriftlichen Auftrag steht eine entsprechend nette Bitte.

    Soll'n die doch ihre eigenen Nummern selbst drauf notieren.

    Wenn du willst schreib halt diese Nummer mit drauf und bei "Rechnung" noch Duplikat oder Zweitausfertigung dazu. An allen anderen Daten würde ich auch nichts ändern.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Yorker macht alles soweit korrekt
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    Kann ja sein, dass er es vergessen hat mir rechtzeitig mitzuteilen. Ich möchte es ja schon machen, doch interessiert mich auch, ob ich nun dazu verpflichtet bin und was mit der ersten Rechnung nun geschehen soll/muss. Selbst wenn ich es nicht tun müsste. Mein Geld will ich schon erhalten. Will dann aber eine gültige neue Rechnung schreiben ohne etwas stornieren zu müssen oder weiß Gott was.

    Yorker

  4. #4
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    Dazu verpflichtet bist du nicht. Und die alte Rechnung musst du nicht einfordern, auf der neuen muss sowieso die gleiche Rechnungsnummer stehen. Was die dann damit machen ist deren Problem...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Naja, Du musst schon belegen, für was Du genau die Rechnung stellst.
    Wenn Du an das Unternehmen 10 Rechnungen im Monat schickst und jedesmal nur "Internetdienstleistungen" oder einen Stundensatz in Rechnung stellst, ist die Forderung der Buchhaltung schon gerechtfertigt. Natürlich kann eine Firma die Zahlung verweigern, wenn sie nicht weiß, wofür sie zahlen soll. Da kann die Rechnung zehnmal die Formvorschriften erfüllen.

    Druck die Rechnung nochmal aus, schreib "Duplikat" und die Referenznummer dazu (wahlweise auch erst schreiben, dann drucken) und schick sie denen.
    Nächstes Mal weißt Du dann Bescheid.

  6. #6
    TP-Junior Yorker macht alles soweit korrekt
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    O.K., ich danke euch für eure Infos.

    Grüße
    Yorker

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