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Alt 12.02.2008, 09:46   #1
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mogidala macht sich hier sehr viel Mühe

Rechtliches Vorgehen gegen Spam?


Hallo,

ich habe mal eine Frage zu folgendem - natürlich rein filtiven Sachverhalt!

Person A hat Firma B ihre Einwilligung zu Webemails gegeben - mit Möglichkeit, diese jederzeit zu Widerrufen. B hat As (extra für diese Firma eingerichtete) Mailadresse an ihre Werbepartner weitergegeben (war auch aus den AGB ersichtlich, also soweit ok). Nun wurden A die ganzen Mails langsam zu nervig und A fing an, sich von den Newslettern wieder abzumelden. Da es aber inzwischen eine ganze Menge "Werbepartner" gweroden sind, ist A das Abmelden bei jedem einzelenen Partner zu aufwändig.

A hat daraufhin die Datenschzubestimmungen und die Newsletter von B erneut studiert und einen Hinweis gefunden à la "Wenn Sie keine Newsletter mehr von uns und unseren Werbepartnern erhalten möchten, können Sie sich unter www.xyz.de wieder abmelden."

A loggt sich also ein und ändert seine Daten entsprechend. Von B kommen nun auch keine weiteren Mails mehr, davon aber immernoch von c, d, e, f-z, und davon mehrere täglich. A kontaktiert daraufhin B und bittet darum, dafür Sorge zu tragen, dass die Mailadresse innerhalb einer bestimmten Frist aus den Verteilern der Partner entfernt wird, was aber leider nicht geschieht.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat A nun? B verstößt ja gegen seine eigenen Datenschutzbestimmungen - auch wenn dies vielleicht nicht Bs sondern Cs, Ds und Es Schuld ist - dennoch ist B ja Vertragspartner.

Die Befragung des Google Orakels spuckt leider nur Ergebnisse zu Spamblockern etc. aus - eventuell habe ich auch falsch gesucht. In diesem Falle bin ich auch für die richtigen Stichworte dankbar
mogidala ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.02.2008, 14:00   #2
TP-Junior
 
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roofonfire macht alles soweit korrekt
Hi mogidala,

ich würde an der Stelle des A an B schreiben, diese höflich aber bestimmt dazu auffordern, das Übermitteln von Werbung an den E-Mail-Account A@xyz.de - auch durch sog. Werbepartner - zu unterlassen und bis zum xx.02.08 anliegende strafbewehrte Unterlassungerklärung unterzeichnet an A zurückzusenden. In der Unterlassungserklärung ist dann nochmal gesondert das Unterlassungsversprechen fixiert und zusätzlich das Vertragsstrafeversprechen ("Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von Euro 1000,-, in Worten eintausend Euro, fällig"). Für den Fall des Fristablaufes würde ich die Übergabe der Sache an einen RA androhen und mitteilen, dass in diesem Fall erhebliche Rechtsverfolgungskosten hinzukämen, die ebenfalls zu erstatten wären.

Grüße
roofonfire ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 14:01   #3
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mogidala macht sich hier sehr viel Mühe
Mhm das klingt gut. Grundlage hierfür ist das UWG, oder?
mogidala ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 14:47   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Halle
Steve R. macht alles soweit korrekt

e-mail Adressen verkauft


Hallo !

Ich habe das Problem mit den Spam auch, allerdings nur bei meinem t-online Postfach.
Obwohl ich bei yahoo usw. auch keinen Spam Filter habe, bekomme ich da keine Spam.

Auf dem t-online Postfach schreibt mir schon kein Bekannter mehr, trotzdem sind täglich bis zu 84 Spam drin.

Ich denke, daß t-online z.B. die Adressen absichtlich an solche dubiosen Fa. verkauft und erreichen will, den Spam filter zu buchen.

Ich habe das t-online schon klipp und klar geschrieben, daß das meine pers. Meinung ist, aber eine Antwort gab es nicht.

Steve R.
Steve R. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2008, 15:18   #5
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mogidala macht sich hier sehr viel Mühe
Naja es kommt drauf an, was für Spam es ist...gegen Viagra und Phishing kannst du nichts machen. Und gerade bei großen Freemailern wie T-Online, GMX, Web.de etc. wird auf gut Glück gespammt, sprich es werden haufenweise Vor- und Nachnamen-kombinationen @Mailanbieter.de "probiert"

Falls es sich bei dir um Dinger wie Gewinnspielzeugs etc handelt, ist eher wahrscheinlich, dass du irgendwo (wenn auch unwissentlich) eingewilligt hast...
mogidala ist offline   Mit Zitat antworten
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