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Thema: Schule/Praxis/Zentrum/Akademie/Institute

  1. #1
    TP-Junior hardworker macht alles soweit korrekt
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    Schule/Praxis/Zentrum/Akademie/Institute

    Hallo liebe Leute,

    kennt sich jemanden aus mit irgendwelche rechtlichen Einschränkungen darüber, wie man sein Schule/Praxis/Zentrum/Akademie/Institute nennt? (also zB für ein Yoga Schule/Praxis/Zentrum/Akademie/Institute).
    Gibt es Auflagen über Größe oder Angebot eines solches?

    Oder wisst ihr wo ich darüber lesen kann?
    (Beim googlen habe ich bisher nix gefuden)...

    vielen Dank!

  2. #2
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    Hallo hardworker,
    hast Du Dich schon mal auf http://www.yoga-vidya.de/ umgeschaut.
    Dort gibt es auch Links zu Berufsverbänden usw., die können Dir vielleicht besser weiterhelfen.

    Besonders http://www.yoga-vidya.de/Yoga_Vidya_eV/kooperation.html könnte für Dich hilfreich sein.

    SchneewittchenX
    Geändert von SchneewittchenX (16.02.2008 um 14:44 Uhr) Grund: Link hinzugefügt

  3. #3
    TP-Junior hardworker macht alles soweit korrekt
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    Hi Schneewitchen,

    danke für deine Hilfe, es ging aber eigentlich gar nicht um Yoga konkret, das war nur ein Beispiel. Mehr wollte ich von Gesetzgeber her wissen, wie sich generell ein Akademie für ...; Zentrum für...; Schule für etc. definiert. Wann muss man neben Kurse auch Ausbildungen oder Vorträge oder "bildender Information" anbieten um sich zB ein "Institut" für was auch immer zu nennen...
    ???

    ich bin sicher es muss da ein gesetzliche Vorlage geben irgendwo...

  4. #4
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    Hallo hardworker,
    na, vielleicht gibt es für die angestrebte Richtung ja auch einen Berufsverband, ansonsten bleibt noch die IHK.

    Die Verwendung des Begriffs Institut wird von der deutschen Rechtsprechung nur in bestimmten Fällen, bei denen es sich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit handelt, eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Begriff jedoch nicht gesetztlich geschützt.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Institut

    "Akademie"
    Die Akademie ist ein rechtlich ungeschützter Begriff und deckt ein breites Spektrum von öffentlich geförderten und privaten (so genannten „freien“) Forschungs-, Lehr-, Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen ab.
    Auch wenn der Begriff „Akademie“ rechtlich nicht geschützt ist, legen die Handelsregistergerichte und die sie beratenden Kammern meistens (aber nicht grundsätzlich) recht hohe Maßstäbe für die Eintragung dieses Begriffs als Namensbestandteil in das Handelsregister an. In der Regel wird darauf geachtet, dass solche Einrichtungen dem Anspruch gerecht werden, den der Akademie-Begriff weckt.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Akademie

    In beiden Artikeln findest du auch Links zur Rechtsprechung.

    Reicht das nicht, schau Dich unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kategor...ngseinrichtung in der zugehörigen Kategorie weiter um.

    Du kannst also auch beim zuständigen Amtsgericht - Handelsregister nachfragen.

    SchneewittchenX

  5. #5
    TP-Junior hardworker macht alles soweit korrekt
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    großartig!
    vielen Dank, das ist exakt was ich brauche.
    (Mensch - aber auf die Idee die Begriffe im Wiki einzutippen hätte ich auch mal kommen können. Hem. Danke dass der eigene Dummheit hier ausgeholfen wird... )

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