Hallo!
Ich habe mein Geschäft in 2005 aufgegeben und die einzelnen Betriebsteile verkauft. Der volle Veräusserungspreis wurde in der Gewinnermittlung 2005 als Einnahme angegeben. Der Betrieb wurde in 2006 nominell noch weitergeführt, da ja noch Zahlungen kamen und auch noch Rest-Ausgaben zu tätigen waren. Mit 2006 möchte ich den Betrieb aber endgültig schliessen. Dazu muss ich neben der normalen Einnahme-Überschussrechnung für 2006 wohl eine Schlussbilanz machen. Nun meine Frage: Im Betrieb sind noch Bestandswerte vorhanden(Kasse, Bankguthaben, Darlehensforderungen an den Käufer meines Betriebs). Ist dieser Bestand nun gewinnerhöhend den Einnahmen 2006 zuzuschlagen? Mein Steuerberater sagt ja, ich denke aber dass dann eine Doppelbesteuerung erfolgt, da ich ja in 2005 sämtliche Erlöse schon als Einnahmen angegeben habe und dafür auch nicht zu knapp Steuern bezahlt habe.
Kann jemand was dazu beitragen?
Gruß und Dank! Robert
