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Thema: Schlussbilanz bei EÜR-Rechner

  1. #1
    TP-Newbie henrycow macht alles soweit korrekt
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    Question Schlussbilanz bei EÜR-Rechner

    Hallo!

    Ich habe mein Geschäft in 2005 aufgegeben und die einzelnen Betriebsteile verkauft. Der volle Veräusserungspreis wurde in der Gewinnermittlung 2005 als Einnahme angegeben. Der Betrieb wurde in 2006 nominell noch weitergeführt, da ja noch Zahlungen kamen und auch noch Rest-Ausgaben zu tätigen waren. Mit 2006 möchte ich den Betrieb aber endgültig schliessen. Dazu muss ich neben der normalen Einnahme-Überschussrechnung für 2006 wohl eine Schlussbilanz machen. Nun meine Frage: Im Betrieb sind noch Bestandswerte vorhanden(Kasse, Bankguthaben, Darlehensforderungen an den Käufer meines Betriebs). Ist dieser Bestand nun gewinnerhöhend den Einnahmen 2006 zuzuschlagen? Mein Steuerberater sagt ja, ich denke aber dass dann eine Doppelbesteuerung erfolgt, da ich ja in 2005 sämtliche Erlöse schon als Einnahmen angegeben habe und dafür auch nicht zu knapp Steuern bezahlt habe.

    Kann jemand was dazu beitragen?

    Gruß und Dank! Robert

  2. #2
    TP-Junior WaLiLei macht alles soweit korrekt Avatar von WaLiLei
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    Muss mal nachfragen: Wenn in 2006 noch Forderungen bestehen, wie können die dann in 2005 schon versteuert worden sein? LG

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von WaLiLei Beitrag anzeigen
    Muss mal nachfragen: Wenn in 2006 noch Forderungen bestehen, wie können die dann in 2005 schon versteuert worden sein? LG
    Bei Bilanzierung keine Ungewöhnlichkeit...

    Buchung in 2005: Forderungen an Erlöse

    Buchung in 2006 (oder später): Bank an Forderungen

    Gruß,
    Matthias

    EDIT
    Ich sehe gerade... "EÜR-Rechner"... Da ist das echt eine berechtigte Frage...
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  4. #4
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Auch der EÜR Rechner hat zur Betriebsaufgabe eine Schlussbilanz zu erstellen, wo alles reingepackt wird. Nachträgliche Betriebsausgaben sind nur unter ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich.

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