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Thema: Honorarhöhe für Herausgabe von Originaldaten

  1. #1
    TP-Newbie video_senior macht alles soweit korrekt
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    Honorarhöhe für Herausgabe von Originaldaten

    Hallo TP-Gemeinde,

    Ich habe folgendes Problem: Ein Kunde von mir hat seine Videoprojekte bislang über eine andere Agentur abgewickelt und möchte jetzt mich als Dienstleister verpflichten. Die Videos, um die es geht, werden einmal im Jahr upgedatet, ich müßte also irgendwie an die Originaldaten ran. Meine Fragen: Ist die alte Agentur verpflichtet, dem Auftraggeber die Daten auszuhändigen? Kann die Agentur einen Abschlag verlangen? Woran bemißt sich die Höhe des Abschlags?
    Wäre nett, wenn mir jemand seine Erfahrungen diesbezüglich, so vorhanden, mitteilen könnte. Danke.

    Gruß
    Sönke

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von video_senior Beitrag anzeigen
    Ist die alte Agentur verpflichtet, dem Auftraggeber die Daten auszuhändigen? Kann die Agentur einen Abschlag verlangen? Woran bemißt sich die Höhe des Abschlags?
    Kommt darauf an, was zwischen Kunde und Agentur vereinbart war und wofür der Kunde bezahlt hat. Das kann so niemand sagen, ohne die Verträge zu kennen.

    copy

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