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Thema: abmalen erlaubt oder nicht

  1. #1
    TP-Junior Norbert3f macht alles soweit korrekt Avatar von Norbert3f
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    Question abmalen erlaubt oder nicht

    Hallo,

    dass man einen Stadtplan nicht in den Scanner legen darf um den Anfahrtsweg auf einer HomePage zu veröffentlichen, ist mir klar. Auch Screenshots von Map24 & Co. sind wohl ein Copyright-Verstoss. Aber wie ist das mit dem Abmalen, also der Plan neben mir liegt und ich male ihn mit Corel ab. Okay, ich natürlich nicht, ich bin zu ungeschickt, aber eine Bekannte kann das prima.
    - Ist das jetzt immer noch verboten oder schon wieder erlaubt ?
    - Falls erlaubt, wer und wie muss das Verfahren nachgewiesen werden ?
    Gruss und Dank
    Norbert

  2. #2
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    Zitat Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
    Aber wie ist das mit dem Abmalen, also der Plan neben mir liegt und ich male ihn mit Corel ab. Okay, ich natürlich nicht, ich bin zu ungeschickt, aber eine Bekannte kann das prima.
    - Ist das jetzt immer noch verboten oder schon wieder erlaubt ?
    Ob Du nun technisch 1:1 kopierst (mittels Scanner) oder händisch (durch abmalen) bleibt sich gleich. Wenn der Kartendienst nachweisen kann, dass seine Daten Grundlage für den Plan sind, hast Du ein Problem.

    Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. eine stark abstrahierte, nicht maßstabsgetreue Skizze machen oder eben
    2. für die Nutzung eines Kartenausschnitts bezahlen

    copy

  3. #3
    jessica
    Guest
    Hmm gute Frage...Aber würde Dir denn ein Link zu zb. Map24 nicht reichen?

    Sowas hab ich schon oft gesehen: Anfahrtsplan...bla bla bla und dann nen Icon der Seite Map24.

    Falls Du Dir nicht sicher bist, ist das doch ne sichere Lösung.

  4. #4
    TP-Junior Norbert3f macht alles soweit korrekt Avatar von Norbert3f
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ob Du nun technisch 1:1 kopierst (mittels Scanner) oder händisch (durch abmalen) bleibt sich gleich.
    wo steht das genau?
    Ich würde das gerne selbst nachlesen.
    Wenn man Telefonbücher abschreiben darf, kann abmalen nicht falsch sein ...

    Und ausserdem ist das alles schon seit 2001 Geschichte, d.h. ich kann jetzt nix mehr daran ändern.
    Gruss und Dank
    Norbert

  5. #5
    jessica
    Guest
    Schau mal hier
    Dort sind auch einige Links dabei. Vielleicht findest Du ja was

  6. #6
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    Zitat Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
    wo steht das genau?
    Ich würde das gerne selbst nachlesen.
    Einfach mal 'Stadtpläne' und 'Urheberrecht' bei Google eingeben ...

    Wenn man Telefonbücher abschreiben darf, kann abmalen nicht falsch sein ...
    Äpfel und Birnen ... Telefonbücher unterliegen nicht dem Urheberrecht, Stadtpläne nach höchstrichterlicher Entscheidung schon. Und urheberrechtlichen Schutz umgehst Du nicht durch Abmalen ..

    Und ausserdem ist das alles schon seit 2001 Geschichte, d.h. ich kann jetzt nix mehr daran ändern.
    Und warum fragst Du dann überhaupt?

    copy

  7. #7
    TP-Junior Norbert3f macht alles soweit korrekt Avatar von Norbert3f
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    Zitat Zitat von jessica Beitrag anzeigen
    Vielleicht findest Du ja was
    nee, auch nur unbewiesene Behauptungen und Links zu Anbietern.
    Das bringt mich jetzt nicht wirklich weiter

    Aber ich schreibe mal die ganze Geschichte:
    2001 brauchte ich den besagten Anfahrtplan zu einer Firma. Eine Grafikerin besass von der betroffenen Innenstadt eine Postkarte, auf der in der Mitte ein Stadtplan und rundherum sehenswerte Gebäude abgebildet waren. Von dieser Karte zeichnete sie den besagten Plan, ohne die für mich nutzlosen Markierungen. Das entstandene Vektorbild exportierte ich in ein Bitmap, skalierte es in das gewünschte Format und fügte die Markierung und das Logo für die Firma ein. Einige Zeit später wurde die Webseite der Firma komplett erneuert, womit auch das GIF-Bildchen wegfiel. Auf meiner eigenen Webseite existiert jedoch eine Kopie der Seite, als Referenz. 2006 starb die Grafikerin (kein Witz) an Krebs und vorige Woche wurde ich von einem Landkartenverlag angeschrieben, dass ich ihr Kartenmaterial widerrechtlich verwendet habe, weshalb sie jetzt 800 Euro Lizenz nachberechnen.
    Falls der Verlag damals wirklich das Copyright an besagter Postkarte gehabt hat, hätte die Grafikerin das Material widerrechtlich verwendet. Die kann er auch gerne verklagen, die interessiert das nicht mehr. Aber dazu muss trotzdem erst mal das Copyright an der Postkarte geklärt werden, rein IMHO.
    Gruss und Dank
    Norbert

  8. #8
    TP-Junior Norbert3f macht alles soweit korrekt Avatar von Norbert3f
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Und warum fragst Du dann überhaupt?
    um eine Strategie gegenüber dem Verlag zu entwickeln.
    Gruss und Dank
    Norbert

  9. #9
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    Ganz aktuelle Meldung zu einem Urteil dazu:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/104192

    Mein Tip: Stark abstrahiert und mit leichten Verfremdungen (leicht die Winkel ändern etc) selbst abmalen, dann kann einem eh keiner Nachweisen, dass SEIN Stadtplan die Vorlage war.

  10. #10
    TP-Junior Norbert3f macht alles soweit korrekt Avatar von Norbert3f
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Ganz aktuelle Meldung zu einem Urteil dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104192
    herzlichen Dank, das gibt wieder Mut!
    Aber Dein Tip ist nutzlos, weil die Tat über 7 Jahre zurück liegt.
    Gruss und Dank
    Norbert

  11. #11
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    Zitat Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
    Auf meiner eigenen Webseite existiert jedoch eine Kopie der Seite, als Referenz. 2006 starb die Grafikerin (kein Witz) an Krebs und vorige Woche wurde ich von einem Landkartenverlag angeschrieben, dass ich ihr Kartenmaterial widerrechtlich verwendet habe, weshalb sie jetzt 800 Euro Lizenz nachberechnen.
    So weit, so klar.

    Falls der Verlag damals wirklich das Copyright an besagter Postkarte gehabt hat,
    Copyright gibt es in Deutschland nicht, hier geht's um die Urheber- und Nutzungsrechte. Der Verlag macht offenbar seine Urheberschaft geltend und fordert Nutzungsentgelte.

    hätte die Grafikerin das Material widerrechtlich verwendet. Die kann er auch gerne verklagen, die interessiert das nicht mehr.
    Den Verlag interessiert das auch nicht, der wendet sich an den *Nutzer*, und das bist Du.

    Du könntest dann im nächsten Schritt u.U. Schadensersatz ggü. Deinem Dienstleister geltend machen - in diesem Fall halt nicht. Der Gekniffene bist dann Du. :-(

    Aber dazu muss trotzdem erst mal das Copyright an der Postkarte geklärt werden, rein IMHO.
    Wie gesagt, Copyrights sind im deutschen Recht irrelevant, Du bist Nutzer mutmasslich (!) urheberrechtlich geschützen Materials und deshalb will der Verlag Nutzungsentgelte. Zahlst Du nicht, geht das ganze vmtl. vor Gericht, daher kann der einzige Rat an Dich

    Zitat Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
    um eine Strategie gegenüber dem Verlag zu entwickeln.
    nur sein: Such' Dir gleich einen Anwalt.

    Die Kartenverlage (aber auch Bauämter etc.) sind übrigens pfiffig. Auf Stadtplänen, Bebauungsplänen usw. kommt es nicht auf die zentimetergenau maßstabsgetreue Abbildung an, deshalb werden von vorneherein kleine Abweichungen in die Karten eingebaut, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, wo das Material herstammt ...

    copy

  12. #12
    TP-Specialist phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts phpBuddy ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von phpBuddy
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    Was spricht dagegen einen Link zu Google Maps zu setzen? Über die API kann man sich das auch direkt auf der Seite einbauen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Copyright gibt es in Deutschland nicht,
    okay, dann tausche die Buchstaben bitte aus ... danke ...
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Den Verlag interessiert das auch nicht, der wendet sich an den *Nutzer*, und das bist Du.
    aha, wenn ich ein Schnitzel beim Imbis esse, welches von einem geklauten Schwein stammt,
    werde ich wegen Diebstahl verknackt ...
    Mir wurde erzählt, in Deutschland gelte das Verursacherprinzip, aber das kann sich ja geändert haben ...

    Wenn man bei Dir Falschgeld findet, musst Du auch nicht in den Knast, Du wirst einfach nur das Geld los, jedoch ohne Wertausgleich. Erst wenn man Druckplatten und Druckerpresse bei Dir findet, wird es richtig eng. Da hilft IMHO dann auch kein Anwalt mehr ...
    Gruss und Dank
    Norbert

  14. #14
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    Zitat Zitat von Rizzo Beitrag anzeigen
    Was spricht dagegen einen Link zu Google Maps zu setzen?
    dass es um die schon bereits vergangene Zeit geht ...
    Gruss und Dank
    Norbert

  15. #15
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    Ist nicht ganz vergleichbar. Wenn Du den Vergleich so haben willst wärst Du in der Situation eher der Metzger, der die Schweinehälften vom Hehler gekauft hat. Aber lassen wir solche Vergleiche lieber, es passt einfach nicht.

    Fakt ist: Es ist DEINE Homepage und DU hast die Verantwortung für alles, was darauf zu sehen ist. Ob Du bei einer solchen Forderung dann den Webdesigner in Regress nehmen kannst ist dann eine andere Sache, gegenüber dem Verlag haftest Du erst mal.

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