Kann mir keiner einen kleinen Tipp dazu geben, oder zumindest einen Hinweis, wo man sich darüber einlesen kann? Wenn ich wüsste, welches Gesetz dafür zuständig ist, könnte ich dort mal anfangen zu lesen...
Wichtig ist für mich, erst mal zu wissen, ob es für eine GmbH grundsätzlich möglich ist, einen PKW zu kaufen und somit ins Betriebsvermögen aufzunehmen, ohne irgendwelche Voraussetzungen, oder ob es hier wie bei Personengesellschaften anfänglich den Aufwand gibt, den betrieblichen Teil abzuschätzen bzw. durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen.
Was ich schon mal lesen konnte, ist, dass ein PKW einer GmbH, der dem GF überlassen wird, auf jeden Fall nach der 1% Regelung versteuert werden kann, unabhängig von der Nutzung. Hierbei gelten also die neuen Regelungen schon mal nicht, aber was ist bei der Anschaffung?
Vielen Dank.


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