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Thema: GEZ + Notebooks

  1. #1
    TP-Insider Greenhorn23 hilft, wo's geht Greenhorn23 hilft, wo's geht Greenhorn23 hilft, wo's geht
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    GEZ + Notebooks

    hi @ all,

    Mobile Geräte:
    UMTS-Handys oder Laptops fallen auch unter diese Befreiungsregelung, wenn sie im Inventarverzeichnis des Betriebes aufgeführt sind oder auf vergleichbare Weise für dieses Betriebsgrundstück dokumentiert sind.
    Beispiel:
    Ein angemeldeter Computer im Betrieb reicht aus, um die betriebseigenen und im Inventarverzeichnis eingetragenen Laptops der Außendienstmitarbeiter von der Gebührenpflicht zu befreien.
    quelle: http://www.erfurt.ihk.de/files/10E31...ehren_FAQs.pdf

    bedeutet das, wenn ich z.b. an drei mitarbeitern je ein notebook gebe, diese diesen priv. nutzen dürfen aber eigentümer die fa. ist, dann muss nur für ein gerät gez gezahlt werden?

    danke schonmal

    gruß
    greenhorn

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von Greenhorn23 Beitrag anzeigen
    diese diesen priv. nutzen
    für die private Nutzung der öffentlich-rechtlichen Sender zahlen deine Leute ja sehr wahrscheinlich sowieso schon GEZ-Gebühren (weil sie ein Radio, TV ... zu Hause stehen haben), damit wäre m.E. auch die private Note-Book-Nutzung mit abgedeckt (für den privaten PC muss ja auch niemand mehr extra GEZ zahlen, wenn mind. 1 Radio schon angemeldet ist)

    so würde ich die Sachlage zumindest rein logisch bewerten und deswegen abwarten und Tee trinken

  3. #3
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    hi thomas,

    danke für deine einschätzung, dann verbleibe ich so ... einmal gez. gebühren zahlen für die fa. und einen hinweis, dass aufgrund der priv. nutzung auch gez. gebühren anfallen könnten, falls noch keine gezahlt werden.

    bzw. doch noch bei der gez nachfragen und mir etwas schriftl. schicken lassen.

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