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Alt 16.03.2008, 21:50   #16
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Tja, vielleicht solltest du dich trotzdem mal kümmern (es wird einem halt nicht alles nachgetragen), denn was willst du auf deine Steuererklärung schreiben?
Ich geh mal davon aus das du noch nie eine gemacht hast.
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Alt 16.03.2008, 21:50   #17
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copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von phonchro Beitrag anzeigen
Ja, so einen Fragebogen für die Steuernummer hab ich ausgefüllt. Bin wohl kleiner als ein Kleinstunternehmer gg denn scheinbar war ich denen keine Steuernummer wert. Hatte aber was deutsche Auftraggeber angeht noch nie ein Problem, eine Rechnung ohne Steuernummer zu verschicken.
Da Du ständig von "deutschen Auftraggebern" schreibst - kann es sein, dass Du gar nicht in Deutschland sitzt?

copy
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Alt 16.03.2008, 22:05   #18
TP-Junior
 
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phonchro macht alles soweit korrekt
Ich war schon mal selbstständig früher und da hab ich auf Anfrage erfahren, dass ich zu wenig verdiene um überhaupt eine Steuernummer zu benötigen, darum habe ich auch keine.


Ja, richtig, ich bin aus Österreich. Entschuldigung, hätte das beiläufig erwähnen sollen. Trotzdem, es ging mir nur darum, dass man auch ohne Steuernummer eine Rechnung schreiben kann, das Geld dann nicht zu versteuern ist halt deswegen nicht unbedingt legal.
Hab hauptsächlich deutsche Auftraggeber, darum mein Beitrag hier.
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Alt 16.03.2008, 22:14   #19
TP-Insider
 
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von phonchro Beitrag anzeigen
Ich war schon mal selbstständig früher und da hab ich auf Anfrage erfahren, dass ich zu wenig verdiene um überhaupt eine Steuernummer zu benötigen, darum habe ich auch keine.
Wo jetzt, in Österreich?

Zitat:
Ja, richtig, ich bin aus Österreich. Entschuldigung, hätte das beiläufig erwähnen sollen.
Ja. Da gilt nämlich eine andere Steuergesetzgebung und "Zu wenig verdienen, um eine Steuernummer zu benötigen" gibt's in Deutschland nicht.

copy
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Alt 16.03.2008, 22:19   #20
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
man, man *kopfschüttel* ich schreib lieber nicht weiter, ich könnt grad...

Doch eines noch: er sollte mal sein Profil korrigieren.
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Alt 16.03.2008, 22:22   #21
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Wink

[OT]
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Doch eines noch: er sollte mal sein Profil korrigieren.
hab' ich mal erledigt
[/OT]
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Alt 16.03.2008, 22:23   #22
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phonchro macht alles soweit korrekt
Sorry, aber es ging doch lediglich darum, dass man schon Rechnungen schreiben kann ohne Steuernummer. Mehr wollt ich damit eigentlich nicht sagen. Da ich mich auf Aufträge von deutschen Auftraggebern bezog, fand ich meinen Wohnsitz hier nicht erwähnenswert.
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Alt 16.03.2008, 22:48   #23
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Hast du überhaupt mal in Betracht gezogen das es unterschiedliche Gesetze/Handhabungen/Vorschriften/Auflagen oder sonstwas geben könnte?
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Alt 21.03.2008, 09:47   #24
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Servus,
ich hab gerade den Thread gelesen und gesehn das eig. alle der Meinung sind das Privatpersonen ohne angemeldeten Gewerbe keine Rechnungen/Quittungen schreiben dürfen.
Nachdem was ich bisher gehört hab ist das aber falsch.
Als Privatperson darf man lediglich kein Netto ausweisen ( alle Preise müssen inkl. Märchensteuer auf der Rechnung stehen und zusammengerechnet werden ) und muss einen gewissen Satz ( nach dem ich eigentlich gesucht habe ) drunterschreiben das es sich um ein nicht gewerblich Tätigkeit handelt und man eben kein angemeldetes Gewerbe hat.
Eine Steuernummer ist dann nicht zwinged erforderlich, machts dem Finanzamt aber leichter und sollte deswegen drauf.
Solche Einkünfte sollte man seinem Steuerberater sagen, sie fallen aber erst ab einem gewissen Betrag ins gewicht.
Wenn man also 1-2 Rechnungen über kleinere Beträge pro Jahr ausstellt ist das keine schwierigkeit.

Steinigt mich wenn das mit der Steuer nicht stimmt aber gerade im bezug auf das Stellen der Rechnung bin ich mir sicher

Martin
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Alt 21.03.2008, 11:22   #25
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@ radioactiv:

Zitat:
...und gesehn das eig. alle der Meinung sind das Privatpersonen ohne angemeldeten Gewerbe keine Rechnungen/Quittungen schreiben dürfen.
Von Quittungen war hier ja nie die Rede... Und wenn eine Privatperson eine "Rechnung" über den Bruttobetrag mit dem Hinweis ausstellt, dass es sich um eine nicht gewerbliche Tätigkeit handelt und kein angemeldetes Gewerbe vorliegt, das Ganze dann ggf. noch ohne Angabe einer Steuernummer - dann ist dieser Wisch für mich persönlich auch nicht mehr als eine hässliche Quittung ;-) Rechnung würde ich es jedenfalls nicht nennen wollen...

Herzliche Grüße
fmh
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Alt 21.03.2008, 11:36   #26
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Aber es erfüllt den wunsch derer die gefragt haben das Rechnung draufstehn kann und auch Firmen normal damit arbeiten können.

Stimmt das mit der Quittung warn anderer Thread, vor lauter rumsuchen werf ich die sachen schon durcheinander
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Alt 21.03.2008, 11:48   #27
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fmh1979 macht sich hier sehr viel Mühe
Das stimmt natürlich - wenn denn da jemand so viel Wert drauf legt, dass unbedingt "Rechnung" drauf steht ;-) Ich hab am Anfang (in Absprache mit dem FA) auch nur mit Quittungen gearbeitet, war den Firmen auch egal (MwSt hätte ich so oder so nicht ausgewiesen). Aber es gibt sicherlich immer welche, die auf ein bestimmtes Wörtchen Wert legen...

Schöne Feiertage noch!

Gruss
fmh
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Alt 28.03.2008, 08:53   #28
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Zitat:
Zitat von phonchro Beitrag anzeigen
Sorry, aber es ging doch lediglich darum, dass man schon Rechnungen schreiben kann ohne Steuernummer. Mehr wollt ich damit eigentlich nicht sagen. Da ich mich auf Aufträge von deutschen Auftraggebern bezog, fand ich meinen Wohnsitz hier nicht erwähnenswert.
Dein Wohnsitz ist natürlich von Bedeutung, da du nach österreichischem Steuerrecht beurteilt wirst. Du möchtest aber eine Antwort, wie die Frage nach deutschem Recht zu betrachten ist, und angesichts der Verwirrung, die hierzu herrscht, ist es eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

Ob du eine Rechnung schreibst, hat zunächst zivilrechtliche Bedeutung. Mit einer Rechnung dokumentierst du eine Forderung. Du hast etwas für jemanden getan, du bezeichnest die Leistung nach Art und Umfang und willst Geld dafür. Natürlich musst du nicht erst ein Gewerbe anmelden, um eine Forderung zu erheben.

Du musst damit rechnen, dass dein Auftraggeber geprüft wird. Stolpert der Betriebsprüfer über deine Rechnung, so wird möglicherweise folgendes passieren:
1. Er wird dich fragen, ob die Rechnung stimmt, um zu prüfen, ob auch ein Aufwand für den geprüften Betrieb vorliegt.
2. Er macht eine Kontrollmitteilung an das für dich zuständige Finanzamt
Die werden dann von dir eine Erklärung deiner Einkünfte fordern.
Ob die Tätigkeit gewerblich ist, wenn du sie zweimal im Jahr ausführst, darf bezweifelt werden.
Immerhin gilt noch das Merkmal "nachhaltig" für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit, also immer wieder, und das hast du wahrscheinlich nicht erfüllt. Leider sind mir Urteile, die sich damit befassen, ab wann Nachhaltigkeit anfängt, nicht bekannt.
Das heisst, deine Einkünfte sind keine im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Deine Verpflichtungen gegenüber dem Gewerbeamt:
Handelst du nicht nachhaltig, handelst du auch nicht gewerblich. Handelst du nicht gewerblich, hast du auch kein Gewerbe anzumelden.

Aus der Sicht deines Auftraggebers:
Deine Rechnung braucht keine Steuernummer. Sie muss auch nicht den übrigen Formerfordernissen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Der Grund liegt einfach darin, dass ein Verstoß gegen diese Vorschriften lediglich zum Versagen des Vorsteuerabzuges führen kann. Da deine Rechnung aber keine Umsatzsteuer enthält, die dein Auftraggeber als Vorsteuer abziehen könnte, ist ein Verstoß gegen die Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes ohne jede Folge.
Natürlich kann dein Auftraggeber die Rechnung als Betriebsausgabe gelten machen. Sie erfüllt schlicht die Definition des 4 Abs.IV EStG:
"Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."
Dass nur Rechnungen von Unternehmern anerkannt werden, finde ich hier nicht.
Deine Rechnung muss natürlich glaubhaft sein, sollte also deine Adresse enthalten. Und natürlich musst du auch nicht reinschreiben, dass du kein Unternehmer bist, weil das keine Wertung im Sinne des UStG beeinflusst. Das Einkommensteuerrecht kennt sowieso keine Regelungen bezüglich der Rechnung. Das Einkommensteuerrecht interessiert nur, ob ein Aufwand da ist.


Gruß
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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