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15.03.2008, 13:07
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Frage zur steuerlichen Erfassung
Hi,
ich bin was Steuern etc. angeht ein absoluter Neuling und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Erstmal zu meiner Situation: Ich bin 24 Jahre alt, Student, lebe von Bafög und verdiene mir seit ein paar Monaten etwas mit Nachtwachen dazu. Das läuft über einen Honorarvertrag und bringt mir 80€ pro Nacht. Ich mache 4 Nächte im Monat und verdiene somit 320€ pro Monat.
Ich werde zwar höchstwahrscheinlich keine Steuern bezahlen müssen, aber ich sollte mich trotzdem beim Finanzamt anmelden (das hat mir die Firma gesagt bei der ich als Honorarkraft arbeite) und müsse auch eine Steuererklärung machen.
Bzgl. der steuerlichen Erfassung habe ich nun den Antrag ausgefüllt (wobei mir viele Dinge einfach unklar waren und ich wohl ein paar Fehler gemacht habe). Auf jeden Fall kam jetzt die Antwort vom Finanzamt mit folgenden Fragen:
"Einerseits beantragen Sie die Kleinunternehmerregelung und andererseits die Istversteuerung. Welche Besteuerungsform soll definitiv angewendet werden?"
"Aus welchen Grund benötigen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer?"
Was muss ich als einfache Honorarkraft bei der Besteuerungsform auswählen? Kleinunternehmerregelung oder Istversteuerung? Ich reiche am Ende eines jeden Monats eine Rechnung in Höhe von 320€ an die Firma, bei der ich als Honorarkraft arbeite, und erhalte dann das Geld auf mein Konto überwiesen.
Warum brauche ich keine Umsatzsteueridentifikationsnummer?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Benjamin
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15.03.2008, 13:11
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du arbeitest nur bei dieser einen Firma?
@alle: Kann ein Nachtwächter ein Freiberufler sein?
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15.03.2008, 13:21
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Danke für die schnelle Antwort.
Ich arbeite nur bei dieser einen Firma. Es ist eine Betreuungsfirma und ich arbeite sozusagen als ambulante Pflegekraft, die in der Nacht eine alte Dame pflegt. Da ich nur 4 Nächte arbeite, habe ich halt diesen Honorarvertrag erhalten. Andere Nachtwachen haben wesentlich mehr Nächte und haben einen festen Arbeitsvertrag. Meiner ist so formuliert, dass dort drinsteht was ich zu tun habe, dass ich dafür 80€/Nacht erhalte und das alles bei einer beidseitigen Kündigungsfrist von 7 Tagen.
Hoffe einer kann mir weiterhelfen.
Benjamin
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15.03.2008, 13:24
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Der Arbeitgeber will sich die Sozialabgaben für dich sparen.
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15.03.2008, 13:31
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Genau so wird es sein. Trotzdem muss ich mich halt anmelden und habe den Antrag ausgefüllt und die unten stehenden Fragen zurückbekommen.
Wenn man nun als Honorarkraft arbeitet fällt man bei der geringen Summe unter die Kleinunternehmerregelung oder die Istversteuerung?
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer brauche ich ja nach der Intention der Frage des Mitarbeiters des Finanzamtes wohl nicht?!
Grüße,
Benjamin
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15.03.2008, 13:49
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Frag deinen Arbeitgeber ob er Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. will?
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15.03.2008, 13:52
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Ich habe ja schon einige Rechnungen geschrieben.
MwSt. will er nicht ausgewiesen haben...
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15.03.2008, 13:55
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dann nimm die Kleinunternehmerregelung und bei Ist- oder Sollversteuerung muss dann nichts angekreuzt werden.
Ach und... ich drück mal die Daumen das du bei der Tätigkeit nicht mal die Treppe runterfliegst oder ähnliches...
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15.03.2008, 15:17
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von kb1983m
"Einerseits beantragen Sie die Kleinunternehmerregelung und andererseits die Istversteuerung. Welche Besteuerungsform soll definitiv angewendet werden?"
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Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, hast Du keine Umsatzsteuer abzuführen - weder nach der Soll- noch nach der Istversteuerung, deshalb brauchst Du Dich auch für keine der Möglichkeiten zu entscheiden.
Zitat:
"Aus welchen Grund benötigen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer?"
Warum brauche ich keine Umsatzsteueridentifikationsnummer?
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Wozu willst Du die haben? Die dient innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zur Abrechnung der Umsatzsteuer durch die Finanzämter. Mit der Umsatzsteuer hast Du als Kleinunternehmer aber nichts zu tun.
Wie Dorintia schon sagte - Du bist nicht versichert, hast Du mal einen Unfall während Deiner Tätigkeit, hast Du ein echtes Problem. Rentenbeiträge werden natürlich auch nicht abgeführt. Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass Du ein Gewerbe anmelden musst - ich sehe hier kein Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit.
copy
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15.03.2008, 15:34
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Scheinselbstständig und dann noch 7 Tage Kündigungsfrist. Toller "Arbeitgeber"...
Was freiberufliches kann ich hier auch nicht entdecken.
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15.03.2008, 15:46
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Von Gewerbe anmelden hat mir noch keiner etwas gesagt. Ich bin vor kurzem erst zum Finanzamt gegangen, habe gesagt was ich mache und die haben mir den Wisch "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" in die Hand gedrückt. Auch der Steuerberater meiner Eltern hat nie darüber etwas gesagt...nur diesen Satz bzgl. Steuern geäußert:
nach § 3 Nr. 26 EStG sind die Einnahmen in Höhe von 1.848,- € im Jahr für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen steuerfrei.
Das Unfallrisiko in diesem Job ist zum Glück sehr gering und da ich wenn alles gut läuft ab September als Arzt mein Geld verdienen werde, werde ich auf diese Tätigkeit verzichten und mich dann neu informieren bzgl. Unfallversicherung, Rente etc.
Grüße,
Benjamin
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15.03.2008, 15:50
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Noch eine Frage bzgl. freiberuflich?
Ich sehe da irgendwo nicht den Zusammenhang. Ich habe da doch nirgendwo geschrieben, dass ich das bin. Muss ein Gewerbetreibender keinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen? Ich dachte eine Honorarkraft arbeitet auf selbständiger Basis und nicht als Gewerbetreibender.
Bringt bitte etwas Licht ins Dunkle.
DANKE!!!
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15.03.2008, 16:28
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von kb1983m
Noch eine Frage bzgl. freiberuflich?
Ich sehe da irgendwo nicht den Zusammenhang. Ich habe da doch nirgendwo geschrieben, dass ich das bin.
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Stimmt - aber Du hast auch nirgends geschrieben, dass Du einen Gewerbeschein beantragt hast. Das ist normalerweise der erste Schritt.
Und wenn Du kein Freiberufler bist, brauchst Du den Gewerbeschein.
Zitat:
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Muss ein Gewerbetreibender keinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?
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Doch, aber normalerweise erst, nachdem er bei seiner Gemeinde den Gewerbeschein bekommen hat. Hast Du einen Gewerbeschein?
Zitat:
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Ich dachte eine Honorarkraft arbeitet auf selbständiger Basis und nicht als Gewerbetreibender.
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Es gibt zwei Formen der Selbstständigkeit:
a) Gewerbetreibende
b) Freiberufler
"Honorarkraft" sagt gar nichts über den Status, sondern verschleiert auffallend oft irgendwas - in Deinem Fall (wie in den meisten Fällen), dass sich Dein de-facto-Arbeitgeber (wenn Du dauerhaft nur für den arbeitest, bist Du nämlich nicht selbstständig, sondern scheinselbstständig) sich die Sozialabgaben für seine abhängig Beschäftigten sparen will ...
An den Freiberufler-Status sind bestimmte Kriterien geknüpft, googel mal ein bisschen. Ärzte sind z.B Freiberufler. Nachdem Du jetzt (erst) sagst, dass Du Medizin studierst und bald fertig bist, _kann_ es natürlich sein, dass man Dich aufgrund dieses Hintergrundes als Freiberufler einstuft - das musst Du aber mit dem Finanzamt klären!
Zitat:
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Bringt bitte etwas Licht ins Dunkle.
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Das gilt jetzt nicht nur Dir: Ich fnde es immer etwas wunderlich, wenn Leute hier Rat suchen, aber die Fakten immer nur kleckerweise auf den Tisch kommen. Für die, die sich hier Mühe geben, ist das immer ein Stochern im Nebel ...
copy
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15.03.2008, 21:52
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von copy
"Honorarkraft" sagt gar nichts über den Status, sondern verschleiert auffallend oft irgendwas - in Deinem Fall (wie in den meisten Fällen), dass sich Dein de-facto-Arbeitgeber (wenn Du dauerhaft nur für den arbeitest, bist Du nämlich nicht selbstständig, sondern scheinselbstständig) sich die Sozialabgaben für seine abhängig Beschäftigten sparen will ...
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Genau und echte Honorarverträge sind im allgemeinen Freiberuflern vorbehalten.
Zitat:
Zitat von copy
Das gilt jetzt nicht nur Dir: Ich fnde es immer etwas wunderlich, wenn Leute hier Rat suchen, aber die Fakten immer nur kleckerweise auf den Tisch kommen. Für die, die sich hier Mühe geben, ist das immer ein Stochern im Nebel ...
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