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Alt 17.03.2008, 20:27   #1
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Taney macht alles soweit korrekt

Strapazen seit 2006 nach Küchenkauf


Hallo Forum, eine Frage.

Wir haben im Frühjahr 2006 eine Küche im Wert von ca. 8000-9600 Euro gekauft. (Preis ohne Dunstabzug und Kühlschrank)

Seit der Bestellung haben wir bis heute nur Probleme. Erst Lieferprobleme, später fehlten bei der Lieferung Teile, danach würde die Arbeitsplatte 2-3 schlecht montiert und ausgetauscht, einmal wurde ein Unterschrank bei beim Tausch der Arbeitsplatte beschädigt und ausgetauscht, Blende schlecht geschnitten und ausgetauscht, an einigen Stellen gab es noch kleine Macken, wo wir dann gesagt haben, dass es irgendwann reicht und haben uns für einen Nachlass von ca. 300 Euro geeinigt.

Im Dezember ist die Arbeitsplatte an einer Stelle aufgebläht. Vor einem Monat kam man dann mit den neuen, räumte die ganze Küche wie immer mal wieder aus und stellte fest, dass die falschen geliefert wurden. Oki, wieder bestellen und warten.

In der Zwischenzeit haben wir festgestellt dass der Backofen von NEFF nicht gleichmäßig backt. Kundendienst von NEFF kam und tauschte ein Teil aus. Ich sagte, dass wir die Elektrogeräte nicht wirklich nutzen konnten. Wichtig sei aber der Kaufdatum. Wodurch ich mir nun Gedanken mache, dass dann bald alle Garantien auslaufen, ohne dass wir alles richtig genutzt haben.

Wie auch immer. Heute kamen sie dann mit der neuen Arbeitsplatte. Wieder alles ausräumen, abmontieren. Der Handwerker hat vor dem Ausbau noch beim Möbelhaus angerufen und darauf hingewiesen, dass die Spüle beim Ausbau kaputtgehen kann, ob man sicherheitshalber erst eine Reserve bestellen soll. Die Dame am Telefon meinte, ausbauen.
Gut, und was passierte? Natürlich bricht die Spüle. Nun hat man die Arbeitsplatten provisorisch draufgelegt, keine Spüle eingebaut, alle Wasseranschlüsse gekappt und wir sollen nun warten, bis eine neue bestellt wird.
Festgestellt habe ich auch, dass es wieder mal falsche Arbeitsplatten sind. Ich schätze, dass man wieder die Schuld auf den Lieferanten schiebt und meint, dass diese sowieso kostenlos ersetzt wird.

Durch den dauernden Montagearbeiten leidern die ganzen Schubläden und Schränke schier aus, es quietschen welche, einige Kratzer usw.

Es soll nicht heißen, dass ich pingelig bin, aber irgendwann verliert man die Geduld. Habe heute deshalb nach all den Strapazen mit Anwalt gedroht und gemeint, dass man am besten die Küche demontieren und mitnehmen kann.

Wie auch immer. Wie würdet ihr bei so etwas handeln? Welche Rechte habe ich? Muss ich da monatelang mitmachen? Bedenke man, dass in ca. 1-3 Monaten die Garantien von den Elektrogeräten ablaufen.

Grüße
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Alt 17.03.2008, 21:23   #2
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Würde mal mit dem Verbraucherschutz reden.
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Gruß Mark
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Alt 17.03.2008, 21:58   #3
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Zitat:
Zitat von Taney Beitrag anzeigen
Welche Rechte habe ich? Muss ich da monatelang mitmachen?
Alle Rechte nach §§434, 437, 438, 439 BGB
Für eventuellen Schadensersatz siehe §437 BGB.
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Alt 18.03.2008, 21:22   #4
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Hi, vielen Dank für die Tipps. Habe heute eine Rückantwort vom Möbelhaus erhalten, dass man nach Erledigung der Reklamation einen Nachlass gewährt.
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Alt 26.03.2008, 22:02   #5
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Hallo Taney,

also, mit Verlaub, ich denke, nu is langsam mal gut mit der Gutmütigkeit, außer du willst demnächst für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen werden.

Nach der Sachverhaltsschilderung hättest du von anfang an Ansprüche auf Schadensersatz nach § 280 BGB - wohlgemerkt, neben dem Anspruch auf eine tipp-topp Lieferung der Küche. An Schäden gabs ja wohl permanent was, Kratzer hier, Verschnitt an der Blende da, Verspätungen, Fehler.

Das Problem ist allerdings, dass ihr da offenbar wie hypnotisiert von den Stümpern gestanden habt, ohne eure Rechte durchzusetzen.

Langsam kommt euch bald die Verjährung in die Quere, weil die Lieferung ja wohl irgendwann nach Frühjar 2006 war und somit demnächst 2 Jahre zurückliegt.

Außerdem war die Minderung von 300,- Euro ja noch nicht mal geeignet, eure Unkosten für die dauernde Anwesenheit für Nachbesserungen zu decken.

Also, es mag ja sein, dass RA-Gebühren nicht billig erscheinen, aber mal zur Erinnerung: Man geht zu einem RA hin, schildert ihm den Sachverhalt und fragt erst mal, ob es sich lohnt was zu machen. Bis dahin kostet es zumeist überhaupt nichts. Und bei dem Sachverhalt hätte der RA wohl in jedem Fall einen fetten Betrag zurückgeholt UND den Lieferanten auch die RA-Gebühren erstatten lassen.

Grüße,
roofonfire ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 07:56   #6
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Hi roofonfire,
ja du hast recht, wenn wir den Weg über einen RA gewählt hätten, wäre das für den Möbelhaus sicherlich teurer.
Ich habe gestern eine Email erhalten vom Möbelhaus, mit dem Vorschlag noch einmal 200 Euro zu gewähren, da man schon einmal 300 Euro gewährt hat.
Ich habe zurückgeschrieben, dass dies lächerlich sei.

Nun soll ich einen Vorschlag machen. Die 300 Euro waren ja damals dafür, weil die Beleuchtung zerkratzt war, man hat dann neue gebracht, die erneut zerkratzt waren, aber an anderen Stellen. So sollte oder könnte ich mir aus mehreren Beleuchtungen brauchbare basteln/kombinieren.
Zudem passt an einer Stelle die Korpusfarbe nicht.

Meine Frage ist, ob ich nun alles ausbessern lassen soll. Das wird dann wohl ewig dauern und eine Rückerstattung für die Strapazen beantragen soll oder einige Stellen der Küche so hinnehmen und viel mehr verlangen.
Wobei man ja schon eine relativ hohe Summe verlangen könnte, wenn man hier bald Wochen ohne Spüle sitzt und Geschirr nur im Bad waschen kann.

Was die Garantien der Elektrogeräte betrifft, hat die Dame gemeint, man könne ja die Elektrogeräte uneingeschränkt nutzen. Na ja.
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Alt 27.03.2008, 09:56   #7
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roofonfire macht alles soweit korrekt
ok,

einen Vorschlag solltest du tatsächlich machen, aber in der Form des sog. Binnenbriefes ("Wenn Sie nicht binnen...).

Es ist ja sattsam bekannt, dass eine konkrete Rechtsberatung hier nicht erfolgen kann, daher mal ganz allgemein:

Der Kauf, Lieferung und Montage einer Einbauküche fällt unter den sog. Werklieferungsvertrag. Auf diesen findet das Kaufrecht Anwendung, § 651 BGB. In solchen Fällen greifen also die §§ 433 ff. BGB ein, über § 437 BGB auch die §§ 280 ff. BGB.

Wenn in einem gedachten anonymen Fall eine Küche erst einmal mit viel Strapazen hingestellt wurde, kommt für den jeweiligen Käufer wohl am ehesten die Minderung in Betracht. Das heißt, die Küche wird behalten, aber der Preis wird herabgesetzt und vom Lieferanten insoweit erstattet. Danach sind alle berücksichtigten Mängel abgegolten, die braucht der Lieferant natürlich nicht mehr nachbessern. Die Höhe der Minderung berechnet sich nach folgendem Verhältnis: Vereinbarter Kaufpreis:geminderter Kaufpreis= Wahrer Wert ohne Mangel: Wahrer Wert mit Mangel. Wenn wahrer Wert ohne Mangel zB 8.000,- Euro ist, wahrer Wert mit Mangel zB 6.000,-, dann ist dieses Verhältnis 1.333333. Der geminderte Kaufpreis wäre dann 9.600,- : 1,33333 = 7.200,-. Höhe der Minderung also 2.400,-.

Um einem Lieferanten bei dem Minderungsverlangen Druck zu machen, kann auch eine Einschätzung eines Fachmanns zu dem wahren Wert ohne und mit Mangel beigefügt werden, auch wenn dies gewisse Unkosten mit sich bringt. Also zB eine schriftliche Stellungnahme eines anderen Küchenverkäufers zu der konkreten Küche.

Grüße
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Alt 27.03.2008, 20:40   #8
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Hi, das ist aber eine beträchtliche Summe
Ich schlage dann mal 2000.- Euro vor und gebe ein Frist drauf, mal schauen, wie man reagiert.
Übrigens, habe ich heute Mittag einen Termin erhalten, wann man die neue Arbeitsplatte und die Spüle einbauen kann. 11. April.

Grüße
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Alt 28.03.2008, 11:55   #9
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Hab ein neues Angebot erhalten. Der Betrag wurde von 200 auf 30 erhöht
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Alt 28.03.2008, 13:53   #10
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Na,

das hat sich ja gelohnt. Gut, dass wir darüber gesprochen haben

;-))
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Alt 28.03.2008, 14:12   #11
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Ups, ich habe oben von 200 auf 300 gemeint
Ist das nicht irgendwie eine mickrige Summe? Was würdest du meinen roofonfire?

Gut, wir sind ja Rechtsschutzversichert, nen Versuch ist es ja Wert.
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Alt 28.03.2008, 15:52   #12
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Den allgemeinen rechtlichen Rahmen habe ich für das Gewährleistungsrecht der Minderung (es kämen auch noch Schadensersatz neben der Lieferung, Schadensersatz statt der Lieferung, Rücktritt, Aufwendungsersatz, Verzugsschaden usw. in Betracht) geschildert.

Ob der Nachlass der Höhe nach gerechtfertigt ist, kann ich natürlich nicht sagen, das ist mehr eine technische Frage, nämlich wie umfangreich die Mängel und Schäden sind und wie hoch der Aufwand für dich nun war.

Wenn insgesamt 600,- Euro Nachlass gewährt wurden, dann ist dies - verglichen mit deiner Schilderung - wohl eher ein "Schmerzensgeld". Aber wie gesagt: Das kann nur beurteilen, wer die Küche gesehen hat.

Grüße
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Alt 28.03.2008, 21:45   #13
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Hi, genau so sehe ich das auch. Die 600 Euro wäre meiner Meinung nach gerade mal der Schmerzbetrag für all die Strapazen.

Hab mal im Anhang ein paar Bilder, aber nicht alle Mängel. Manche Bilder sind kommentiert:







Auf Bild 102 sieht man, dass die Korpusfarbe dort nicht passt.
Gab viele andere Mängel, die man dann beseitigt hat, sich aber bis heute hinausziehen. Die Gebrochene Spüle und Arbeitsplatte wird am 10. oder 11. April dann ersetzt.
Die Arbeitsplatte wurde glaub schon 3-5 ersetzt und die Monteure waren schon über 10-20 mal da. Die Zahlen habe ich nicht im Kopf


So sah die Küche nach der ersten Montage aus, fing alles in Ordnung an:



Grüße
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Alt 28.03.2008, 21:46   #14
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