Ja, genau wegen Rezepteverfassern wie dem besagten "weiblich benannten" Anbieter, stelle ich meine Frage. Wenn mein Kunde also seine Rezepte so einstellt dass:
a) er selbst die Bilder dazu fotografiert (darauf hab ich ihn schon hingewiesen)
b) er die schriftliche Anleitung dazu selbst formuliert
... sollte es (wie ich auch vermutet habe) keine Probleme geben. Wobei er jedoch nicht von solchen Anbietern abschreibt, sondern Rezepte veröffentlichen will, die er seit vielen Jahren selbst kocht und nach eigenem Geschmack angepasst hat (auch keine generellen Rezepte, sondern eine Nische). Weil manche Rezepte aber inzwischen "üblich" sind, könnte es sein, dass die exakt gleiche Zutatenliste in einem Kochbuch steht. Und dazu gab es eben die Sorge, dass er möglicherweise riskiert, dass sich irgendwann ein Kochbuch-Anbieter (oder wie oben erwähnt, ein Online-Kochbuch Anbiete) mit dem Rechtsanwalt bei ihm "meldet".
Die Mengenangaben einer Zutatenliste a'la 500g Mehl kann ja wohl kaum geschützt sein ^^
Danke für die schnellen Reaktionen
