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Alt 24.03.2008, 00:37   #1
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Domainübertragung ins Ausland = Abmahnschutz?


Hallo zusammen,

nachdem in Deutschland Abmahnen zum Hobby einiger Rechtsanwälte geworden ist, frage ich mich, wonach es sich eigentlich richtet, welches Recht bei Webseiten Anwendung findet. Ist der Wohnsitz des Domaininhabers das Entscheidende?
Falls ja, könnte man sich dann vor der Abmahnwut in Deutschland dadurch schützen, dass man z.B. seine Domain an einen Bekannten/Freund im Ausland übertragen lässt oder ist die Sache nicht so einfach?

Vielen Dank.

Grüße
Michael
micrei ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.03.2008, 10:38   #2
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Zitat von micrei Beitrag anzeigen
Ist der Wohnsitz des Domaininhabers das Entscheidende?
Genau das ist der Fall. Andernfalls könnte man ja schön verbotene Sachen weiter verbreiten und wäre nicht greifbar.
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-Dieter Nuhr
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Alt 27.03.2008, 00:56   #3
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Zitat von micrei Beitrag anzeigen
Falls ja, könnte man sich dann vor der Abmahnwut in Deutschland dadurch schützen, dass man z.B. seine Domain an einen Bekannten/Freund im Ausland übertragen lässt oder ist die Sache nicht so einfach?
Wenn sich die Website an Menschen aus Deutschland richtet unterliegt sie den deutschen Gesetzen. Egal woher der Besitzer der Domain und der Betreiber der Website stammen.
designfanatiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.03.2008, 07:22   #4
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Zitat von designfanatiker Beitrag anzeigen
Wenn sich die Website an Menschen aus Deutschland richtet unterliegt sie den deutschen Gesetzen. Egal woher der Besitzer der Domain und der Betreiber der Website stammen.
Aber auf Internetseiten, auf denen Waren angeboten werden, kann man ja in den meisten Fällen weltweit bestellen. Das würde dann ja bedeuten, dass jede solche Website alle gesetzlichen Vorschriften sämtlicher Länder dieser Welt erfüllen müsste.

Oder meinst du mit "an Menschen aus Deutschland richtet", dass die Website in deutscher Sprache gehalten ist? Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine zweisprachige Website deutsch/englisch auf der VideoCDs und DVDs bestellbar sind.

Vielen Dank.

Grüße
Michael
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Alt 27.03.2008, 08:13   #5
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Ausschlagend ist vielmehr, der Wohnsitz des Betreibers. Ein deutsches Gesetz kann schlecht in England durchgesetzt werden, wenn der Betreiber dort wohnt.
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-Dieter Nuhr
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Alt 27.03.2008, 12:36   #6
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Zitat von micrei Beitrag anzeigen
Aber auf Internetseiten, auf denen Waren angeboten werden, kann man ja in den meisten Fällen weltweit bestellen. Das würde dann ja bedeuten, dass jede solche Website alle gesetzlichen Vorschriften sämtlicher Länder dieser Welt erfüllen müsste.
Nicht ohne Grund liefern sehr viele Onlineshops nicht ins Ausland.
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