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Thema: Domainübertragung ins Ausland = Abmahnschutz?

  1. #1
    TP-Newbie micrei macht alles soweit korrekt
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    Domainübertragung ins Ausland = Abmahnschutz?

    Hallo zusammen,

    nachdem in Deutschland Abmahnen zum Hobby einiger Rechtsanwälte geworden ist, frage ich mich, wonach es sich eigentlich richtet, welches Recht bei Webseiten Anwendung findet. Ist der Wohnsitz des Domaininhabers das Entscheidende?
    Falls ja, könnte man sich dann vor der Abmahnwut in Deutschland dadurch schützen, dass man z.B. seine Domain an einen Bekannten/Freund im Ausland übertragen lässt oder ist die Sache nicht so einfach?

    Vielen Dank.

    Grüße
    Michael

  2. #2
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    Zitat Zitat von micrei Beitrag anzeigen
    Ist der Wohnsitz des Domaininhabers das Entscheidende?
    Genau das ist der Fall. Andernfalls könnte man ja schön verbotene Sachen weiter verbreiten und wäre nicht greifbar.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  3. #3
    TP-Specialist designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht Avatar von designfanatiker
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    Zitat Zitat von micrei Beitrag anzeigen
    Falls ja, könnte man sich dann vor der Abmahnwut in Deutschland dadurch schützen, dass man z.B. seine Domain an einen Bekannten/Freund im Ausland übertragen lässt oder ist die Sache nicht so einfach?
    Wenn sich die Website an Menschen aus Deutschland richtet unterliegt sie den deutschen Gesetzen. Egal woher der Besitzer der Domain und der Betreiber der Website stammen.

  4. #4
    TP-Newbie micrei macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von designfanatiker Beitrag anzeigen
    Wenn sich die Website an Menschen aus Deutschland richtet unterliegt sie den deutschen Gesetzen. Egal woher der Besitzer der Domain und der Betreiber der Website stammen.
    Aber auf Internetseiten, auf denen Waren angeboten werden, kann man ja in den meisten Fällen weltweit bestellen. Das würde dann ja bedeuten, dass jede solche Website alle gesetzlichen Vorschriften sämtlicher Länder dieser Welt erfüllen müsste.

    Oder meinst du mit "an Menschen aus Deutschland richtet", dass die Website in deutscher Sprache gehalten ist? Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine zweisprachige Website deutsch/englisch auf der VideoCDs und DVDs bestellbar sind.

    Vielen Dank.

    Grüße
    Michael

  5. #5
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    Ausschlagend ist vielmehr, der Wohnsitz des Betreibers. Ein deutsches Gesetz kann schlecht in England durchgesetzt werden, wenn der Betreiber dort wohnt.
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    -Dieter Nuhr

  6. #6
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    Zitat Zitat von micrei Beitrag anzeigen
    Aber auf Internetseiten, auf denen Waren angeboten werden, kann man ja in den meisten Fällen weltweit bestellen. Das würde dann ja bedeuten, dass jede solche Website alle gesetzlichen Vorschriften sämtlicher Länder dieser Welt erfüllen müsste.
    Nicht ohne Grund liefern sehr viele Onlineshops nicht ins Ausland.

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