Hallo zusammen,
nachdem in Deutschland Abmahnen zum Hobby einiger Rechtsanwälte geworden ist, frage ich mich, wonach es sich eigentlich richtet, welches Recht bei Webseiten Anwendung findet. Ist der Wohnsitz des Domaininhabers das Entscheidende?
Falls ja, könnte man sich dann vor der Abmahnwut in Deutschland dadurch schützen, dass man z.B. seine Domain an einen Bekannten/Freund im Ausland übertragen lässt oder ist die Sache nicht so einfach?
Vielen Dank.
Grüße
Michael
Aber auf Internetseiten, auf denen Waren angeboten werden, kann man ja in den meisten Fällen weltweit bestellen. Das würde dann ja bedeuten, dass jede solche Website alle gesetzlichen Vorschriften sämtlicher Länder dieser Welt erfüllen müsste.
Oder meinst du mit "an Menschen aus Deutschland richtet", dass die Website in deutscher Sprache gehalten ist? Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine zweisprachige Website deutsch/englisch auf der VideoCDs und DVDs bestellbar sind.
Vielen Dank.
Grüße
Michael
Ausschlagend ist vielmehr, der Wohnsitz des Betreibers. Ein deutsches Gesetz kann schlecht in England durchgesetzt werden, wenn der Betreiber dort wohnt.
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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