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Alt 27.03.2008, 22:54   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
kingpin007 macht alles soweit korrekt
Nebengewerbe und Steuerfreibetrag für Alleinerziehende

Hallo,

Ich möchte ein Gewerbe eröffnen.
Ich bin 18 Jahre alt und momentan auf Ausbildungssuche.

Meine Mutter bekommt den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende, wenn ich nun Ein Gewerbe mit weniger als 350 Euro Einkommen pro Monat betreibe, bekommt sie diesen Steuerfreibetrag für Alleinerziehende weiter oder fällt der weg?

Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus, da ich ja auf Ausbildungssuche bin, bekommt sie das Kindergeld noch für mich.
Wenn ich ein Gewerbe mit weniger als 350 Euro Einkommen pro Monat betreibe, bekommt sie das Kindergeld weiter?


mfg.
KingPin
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Alt 28.03.2008, 00:55   #2
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von kingpin007 Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich möchte ein Gewerbe eröffnen.
Ich bin 18 Jahre alt und momentan auf Ausbildungssuche.
Das wissen wohl inzwischen die meisten.

Zitat:
Meine Mutter bekommt den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende, wenn ich nun Ein Gewerbe mit weniger als 350 Euro Einkommen pro Monat betreibe, bekommt sie diesen Steuerfreibetrag für Alleinerziehende weiter oder fällt der weg?
Meines Wissens besteht der Anspruch so lange, wie auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Ruf' einfach bei Finanzamt an und frage nach.

Zitat:
Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus, da ich ja auf Ausbildungssuche bin, bekommt sie das Kindergeld noch für mich.
Beim Kindergeld liegt die Grenze bei 7680.-/Jahr an eigenem Einkommen.

Aber mal was anderes. Wenn Du Dich _selbstständig_ machen willst, wäre es ein guter Anfang, wenn Du Dich auch _selbstständig_ um Infos kümmern würdest.

Und noch etwas: Konzentriere Dich lieber auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz, das sollte auf jeden Fall absoluten Vorrang haben. Ich meine es nicht böse, aber eine Ausbildung ist definitiv eine bessere Investition in die Zukunft, als eine Selbstständigkeit als Kleinunternehmer (womit auch immer), zumal, wenn sowieso nicht mehr als 350,- Euro im Monat verdient werden sollen, um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen.

Und wer weiss, ob Du überhaupt neben der Ausbildung Dein Gewerbe weiterbetreiben könntest oder dürftest.

copy
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Alt 28.03.2008, 19:30   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von kingpin007 Beitrag anzeigen
Hallo,

Meine Mutter bekommt den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende, wenn ich nun Ein Gewerbe mit weniger als 350 Euro Einkommen pro Monat betreibe, bekommt sie diesen Steuerfreibetrag für Alleinerziehende weiter oder fällt der weg?
Das hängt nicht davon ab, ob du das Gewerbe betreibst. Wichtig ist, ob du Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes bist. Maßgebend für diese Frage ist, dass du 18 Jahre vollendet hast. Deine Mutter bekommt in diesem Fall nur noch dann den Freibetrag,
a) wenn du nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, arbeitssuchend bei einer Agentur für Arbeit im Inland gemeldet bist (32 IV Nr.1 EStG). Und zwar bekommt sie dann den Freibetrag, bis du das 21. Lebensjahr vollendet hast.

oder

b)wenn du noch in der Ausbildung bist (§32 IV Nr. 2a EStG) und zwar solange bis du das 25. Lebensjahr vollendet hast oder unter den anderen Voraussetzungen des Absatzes IV.

Zitat:
Zitat von kingpin007 Beitrag anzeigen
Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus, da ich ja auf Ausbildungssuche bin, bekommt sie das Kindergeld noch für mich.
Wie oben.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 21:41   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
kingpin007 macht alles soweit korrekt
Danke Leute!

Habe mich auch nochmal informiert.
Ich lass leiber die Finger vom Gewerbe, nicht für 350 im Monat lohnt einfach nicht.

mfg. kingpin

DANKE an ALLE die mir geholfen haben auch wenn es manchmal doppelt meiner Seits war (sag nur copy )
kingpin007 ist offline   Mit Zitat antworten
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