Das wissen wohl inzwischen die meisten.![]()
Meines Wissens besteht der Anspruch so lange, wie auch Anspruch auf Kindergeld besteht. Ruf' einfach bei Finanzamt an und frage nach.Meine Mutter bekommt den Steuerfreibetrag für Alleinerziehende, wenn ich nun Ein Gewerbe mit weniger als 350 Euro Einkommen pro Monat betreibe, bekommt sie diesen Steuerfreibetrag für Alleinerziehende weiter oder fällt der weg?
Beim Kindergeld liegt die Grenze bei 7680.-/Jahr an eigenem Einkommen.Und wie sieht es mit dem Kindergeld aus, da ich ja auf Ausbildungssuche bin, bekommt sie das Kindergeld noch für mich.
Aber mal was anderes. Wenn Du Dich _selbstständig_ machen willst, wäre es ein guter Anfang, wenn Du Dich auch _selbstständig_ um Infos kümmern würdest.
Und noch etwas: Konzentriere Dich lieber auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz, das sollte auf jeden Fall absoluten Vorrang haben. Ich meine es nicht böse, aber eine Ausbildung ist definitiv eine bessere Investition in die Zukunft, als eine Selbstständigkeit als Kleinunternehmer (womit auch immer), zumal, wenn sowieso nicht mehr als 350,- Euro im Monat verdient werden sollen, um nicht aus der Familienversicherung zu fliegen.
Und wer weiss, ob Du überhaupt neben der Ausbildung Dein Gewerbe weiterbetreiben könntest oder dürftest.
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