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Thema: ist klassische Musik urheberrechtlich geschützt?

  1. #1
    TP-Senior sheepy ist auf einem guten Weg Avatar von sheepy
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    ist klassische Musik urheberrechtlich geschützt?

    Hi Leute,
    mein Titel sagt eigentlich schon alles...
    Darf ich klassische Musikstücke auf meine Internetpräsenz integrieren?

    mfg sheepy

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin auch

    Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
    (UrhG)

    also: kommt drauf an, wie lange der Komponist schon tot ist

    aber (ganz wichtig!): auf eine CD oder sonstigen Tonträger hat dann wieder das Orchester, der Dirigent, das Label usw. ein Urheberrecht!

    nur weil der Komponist lange genug tot ist, darfst du nicht einfach von einem beliebigen Tonträger "frei" kopieren ...

    selber einspielen und aufnehmen und dann verbreiten darfst du aber

  3. #3
    TP-Senior sheepy ist auf einem guten Weg Avatar von sheepy
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    alles klar, besten Dank =)

  4. #4
    TP-Moderator fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User fuchzga lebt für das TP und seine User Avatar von fuchzga
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    Das kann man nicht allgemein beantworten.
    Klassische Musik unterliegt (genau wie jede andere Art von Musik) dem Urheberrecht. In Deutschland wird dies nach dem UrhG geregelt.
    Dort findest du im §64 ff. ein paar Hinweise zu deiner Frage.
    Beachten solltest du aber auch §28 ff. wegen der Rechtsnachfolge.

    gruss, Karsten

  5. #5
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    @fuchzga: Doch, daß kann man sehr allgemein beantworten:

    1. Das Urheberrecht erlisch nach 70 Jahren (§64 UrhG)
    2. Das Urheberrecht kann zwar vererbt werden (§28 Urhg), die Erben können ihre erworbenen Rechte aber nur innerhalb der 70 Jahre geltend machen.
    3. Auch wenn die Urheberschaft der Komposition zwar nach §64 UrhG abgelaufen ist, so erlangt ein Musiker, der das Stück aufführt, ein Urheberrecht als "Ausübender Künstler" gemäß §73 UrhG. Die Rechte an der Aufführung erlöschen nicht früher als 50 Jahre nach der Aufführung (§§ 76 & 82 UrhG)
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

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