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Nettopreise in Online-Shop ausweisen
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Und zwar verkaufe ich über einen Online-Shop Waren an Endkunden und gewerbliche Verbraucher. Bis dato nehme ich die Kleinunternehmerregelung des § 19 I UStG in Anspruch und weise keine USt auf meinen Rechnungen aus. In meinem Online-Shop stehen die Artikelpreise daher als Endpreise aufgeführt - ohne MwSt-Angabe, da ich ja keine MwSt ausweisen darf (mit dem Hinweis "Endpreis" versehen).
Nun möchte ich gerne auf die Kleinunternehmerregelung des § 19 I UStG verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln. Somit müsste ich in Zukunft USt ausweisen und auch an das FA abführen.
In meinem Online-Shop würde ich dann allerdings gerne die Nettopreise ohne USt ausweisen. Sofern sich mein Angebot allerdings auch an private Kunden richtet, muss ich laut Preisangabenverordnung aber wohl die Endpreise (= brutto inkl. USt) ausweisen.
Wie sieht dies aus, wenn ich nun in meinen Shop einen Hinweis schreibe, dass sich das Angebot nur an gewerbliche Kunden richtet? Darf ich dann Nettopreise in meinem Shop ausweisen? Zur Erklärung: Zu 99% sind meine Kunden gewerbliche Kunden, so dass ich auf die Privatkunden verzichten könnte.
Falls ich dann Nettopreise ausweisen dürfte: Wie sähe so ein Hinweis konform zur Preisangabenverordnung konkret aus? Würde es reichen zu schreiben, dass sich das Angebot nur an gewerbliche Kunden richtet oder muss ich technische Vorkehrungen treffen, so dass sichergestellt ist, dass nur gewerbliche Kunden Zugriff haben/bestellen können?
Könnte ich zudem schreiben, dass Privatkunden sich ein gesondertes Angebot einholen sollen, um ein Angebot inkl. USt (= Endpreis) zu erhalten? Wie könnte Eurer Meinung nach so etwas umgesetzt werden, so dass kostspielige Abmahnungen vermieden werden?
Danke und Gruß!
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