Habt ihr entsprechendes vereinbart als ihr die Ratenzahlung vereinbart habt?
Hallo,
ich hab folgendes Problem: Ein Kunde von mir hat noch Rechnungen von insgesamt knapp 1500€ bei mir offen. Er hat sich immer rausgeredet und mit kleinen Anzahlungen vertröstet. Ich war da einfach zu nett. Dann haben wir eine Ratenzahlung vereinbart, weil er meinte er könnte das nicht auf einmal bezahlen. Damit war ich auch eignetlich zufrieden. Hauptsache ich krieg mein Geld.
Die Raten hat er aber immer nur auf Erinnerung/Mahnung überwiesen. Jetzt würde ich ihm gerne sagen, dass wenn es nochmal zu so verzögerungen undso kommt die Abmachung hinfällig ist und der Gesamtbetrag fällig wird. Das ganze läuft seit mehr als einem halben Jahr, dass er die Raten viel zu spät bezahlt. Die Für März zb is immer noch nicht gekommen.
Daher meine Frage ob das rechtlich in Ordnung ist, ihm den Gesamtbetrag in Rechnung zustellen, wenn er sich wiederholt nicht an die vereinbarte Ratenzahlung hält.
Würde gerne wissen ob das allgemein möglich ist.
Danke schonmal.
Habt ihr entsprechendes vereinbart als ihr die Ratenzahlung vereinbart habt?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wahrscheinlich wurde das nicht explizit vereinbart... macht aber nix. Setz ihm eine letzte Mahnung schriftlich auf, in der Du das u.a. genau definierst. D.h. wenn er nicht ab sofort seine Raten pünktlich und ohne Aufforderung bezahlt, wird der Gesamtbetrag auf einmal fällig. Wenn der dann auch nicht kommt, dann sofort zu nem Inkassodienst. Ob das vorher vereinbart wurde ist nebensächlich, weil er sich an die erste (wahrscheinlich mündliche) Vereinbarung ja auch nicht hält! Und Sinn und Zweck des ganzen ist, dass Du für Inkasso (und ggf. Gericht) eine schriftliche letzte Aufforderung benötigst - ist zumindest besser wenn man die hat!
Danke für die schnellen Antworten. Ich hab ihm jetzt folgendes geschrieben:
"Da es wiederholt zu langen Verzögerungen und Mahnungen kam, wird in Zukunft der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn Ratenzahlungen ausbleiben und eine Frist von 10 Tagen nach Beginn eines Monats verstreicht."
denke das is in Ordnung ne? Jetzt mal abwarten was er dazu sagt. ansonsten gehts zum inkassobüro oder rechtsanwalt.
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