Ja die Alagegüter wurden nach 31.3.07 als Privat weiter benutzt.
Das ganze klingt schon logisch, aber ich habe überhaupt kein Plan wie so eine Schlussbilanz aussehen muss. Seiter hat es unser Steuerberater gemacht, der ist leider letztes Jahr verstorben. Und wir dachten uns, das ganze Prozedere für die drei Monate zuerstellen, schaffen wir auch selber.
Es ist auch soweit alles Fertig, die ganzen Vordruck fürs FA sind bereis ausgefüll, nur das mit dem AfA ist noch offen.
Also ich trag bei der Alage EÜR unter zeile 21: AfA für bewegl. Wirtschaftsgüter den Betrag zb.92 € für die 3 monatige Nutzung. Dann bleibt mir noch der Restwert von ca. 889 €. Muss ich den Restwert dann bei der Zeile 24 eintragen (Restbuchwert der im Kalenderjahr ausgeschiedenen Anlagegüter)?
Muss ich dann den Restwert von 889 € bei der Zeile 55 (Entnahme einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen) eintragen? Und wie geht es dann weiter????
Das Anlagenverzeichniss zur EÜR muss ich dann das o. g. eintragen oder ?
Irgendwie viel zu viele Frage auf einmal. Hoffe ihr könnt mir hier noch weiterhelfen.
Es wäre noch viel besser wenn jemand mir mal zeigen könnte wie so eine Schlußbilanz aussehen sollte.
Danke Danke Danke Danke Danke Danke und nochmals Danke.
Liebe Grüße
Zitat:
Zitat von eugenie
Hallo,
was wurde denn mit den Anlagegütern ab 1.4.2007 gemacht? Als Privatentnahme vermutlich: hier muss ja zum 31.3.2007 eine Schlussbilanz erstellt werden und diese Anlagegüter müssen entnommen werden, AfA für 3 Monate, Restwert wird abgeschrieben und der Entnahmebetrag mus als Einnahme erfasst werden.
Gruß E.
|