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Thema: Markenrecht, die 100ste (Wortbestandteil)

  1. #1
    TP-Senior ChriKa macht sich hier sehr viel Mühe
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    Markenrecht, die 100ste (Wortbestandteil)

    Hallo Leute,

    Ich weiß, es gibt schon einige Themen über das Markenrecht. Leider habe ich aber zu meiner Frage noch keine Antwort gefunden (auch nicht bei den großen Suchmaschinen).

    Ich habe meiner Websoftware (ein CMS) den Namen "FirmaCMS" gegeben. Jetzt habe ich unter http://dpinfo.dpma.de herausgefunden, dass es die Wortmarke "CMS" bereits - und das sogar mehrfach - gibt. Auch in der für mich wohl zutreffenden Klasse 42. Gibt es hier Unterscheidungskriterien? Kann ich meine Websoftware weiterhin so bezeichnen?

    Vielen Dank im Voraus.

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Seit wann ist die Wortmarke eingetragen und seit wann verwendest Du den Begriff?

    Letztendlich würde ich auf den Inhaber der Wortmarke zugehen, die Situation erklären und fragen ob es eine Möglichkeit gibt den Namen weiter zu verwenden oder ob Du umbenennen musst. Ist der bessere Weg als abzuwarten bis irgendwann Posto vom Anwalt im Briefkasten liegt.

  3. #3
    TP-Senior ChriKa macht sich hier sehr viel Mühe
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    Die Wortmarke ist bereits länger eingetragen. Aber ist der Begriff "CMS" nicht beschreibend?

    Dem Inhaber eine E-Mail zu schreiben, ist wirklich der einfachste Weg. Ist es dann ausreichend, sich, wenn überhaupt möglich, ein Nutzungsrecht schriftlich geben zu lassen?

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Hm. Gute Frage. Evtl. wäre es möglich die Marke löschen zu lassen, das ist aber ein nicht ganz risikofreies Verfahren. Sollte man mit einem entsprechend spezialisierten Anwalt durchsprechen.

    Eine schriftliche Genehmigung würde reichen.

  5. #5
    TP-Senior guter_plan macht alles soweit korrekt
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    Wobei man beachten sollte, dass so eine schriftliche Nutzungserlaubnis widerrufbar ist. Dir kann dann zwar nichts passieren, solange die Erlaubnis in Kraft ist, der Besitzer der Wortmarke kann dir aber eine "angemessene" Frist setzen, nach der du die Wortmarke nicht mehr weiter verwenden darfst.

    Was das dann für dich bedeutet ist klar Produkt umbennen und das macht sich ja nicht immer so gut bei den Kunden.

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