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Alt 07.04.2008, 15:03   #1
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budking82 macht alles soweit korrekt

angestellt und gleichzeitig selbstständig


Mal ein rein hypothetisches Fallbeispiel.

Person A wird von der Zeitarbeitefirma XY an das Unternehmen U ausgeliehen und bezieht dafür von XY sein Gehalt. Die Zeitarbeitsfirma verleiht A als studentische Aushilfskraft für 15h/Woche, wodurch A von den Sozialabgaben teilweise befreit ist.

A würd gerne mehr Stunden für U arbeiten, aber lediglich 15h/Woche über XY abrechnen. Er spielt daher mit dem Gedanken sich selbständig zu machen.

Kann A sich selbständig machen und die mehr geleisteten Stunden direkt U in Rechnung stellen?

Mfg
budking82 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 07.04.2008, 15:12   #2
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copy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von budking82 Beitrag anzeigen
Kann A sich selbständig machen und die mehr geleisteten Stunden direkt U in Rechnung stellen?
A sollte erstens darauf achten, dass er sich nicht in eine Scheinselbstständigkeit begibt. Zweitens sollte er überprüfen, wie seine Verträge mit XY aussehen - XY dürfte ja nicht begeistert sein, wenn seine Kräfte ihr eigenes Ding machen und eventuelle Ausschlüsse in die Verträge eingearbeitet haben. Ob A überhaupt irgendeine Tätigkeit ausübt, die er so einfach als Selbstständiger ausüben und in Rechnung stellen kann, wird aus der Beschreibung auch nicht klar. Und da A noch Student ist, sollte er beachten, dass ggf. Kindergeld, studentische Krankenversicherung, Bafoeg etc. entfallen könnten, wenn A mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet oder mehr 355 Euro im Monat verdient.

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Alt 07.04.2008, 15:45   #3
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Registriert seit: Feb 2005
budking82 macht alles soweit korrekt
Die von A ausgeübte Tätigkeit kann als selbständige Tätigkeit in Rechnung gestellt werden. Da andere für U tätige Personen, ähnliche Arbeiten ebenfalls als Selbstständige für U erbringen. A befürchtet aber, dass er durch sein Angestelltenverhältnis, schneller als Scheinselbständig eingestuft wird.

Die Verträge mit XY werden nochmal überprüft.
budking82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2008, 19:58   #4
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von budking82 Beitrag anzeigen
A befürchtet aber, dass er durch sein Angestelltenverhältnis, schneller als Scheinselbständig eingestuft wird.
Wenn A sich nur selbstständig macht, um für U zu arbeiten, ist es ja auch genau das.

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Alt 08.04.2008, 19:55   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Feb 2005
budking82 macht alles soweit korrekt
A hat mal seine Wohnung in Ordnung gebracht und ist dabei über seinen Arbeitsvertrag mit XY gestolpert. Dort liest er: "Nebentätigkeiten jegicher Arts sind ausdrücklich untersagt. Der Arbeitnehmer bestätigt mit seiner Unterschrigt, dass er in keinem anderen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Die Ausübung einer weiteren oder nebenberuflichen Tätigkeit gegen Entgelt bedarf der schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers."

Er fragt sich nun, ob die Selbständigkeit darunter fällt.
budking82 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 20:30   #6
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Registriert seit: Nov 2007
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dazent20 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von budking82 Beitrag anzeigen
...Die Ausübung einer weiteren oder nebenberuflichen Tätigkeit gegen Entgelt bedarf der schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers...."

Er fragt sich nun, ob die Selbständigkeit darunter fällt.
ja,es fällt darunter
dazent20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 21:30   #7
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Zumal der gute A hier noch in direkte Konkurrenz zu seinem bisherigen Arbeitgeber tritt.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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