A sollte erstens darauf achten, dass er sich nicht in eine Scheinselbstständigkeit begibt. Zweitens sollte er überprüfen, wie seine Verträge mit XY aussehen - XY dürfte ja nicht begeistert sein, wenn seine Kräfte ihr eigenes Ding machen und eventuelle Ausschlüsse in die Verträge eingearbeitet haben. Ob A überhaupt irgendeine Tätigkeit ausübt, die er so einfach als Selbstständiger ausüben und in Rechnung stellen kann, wird aus der Beschreibung auch nicht klar. Und da A noch Student ist, sollte er beachten, dass ggf. Kindergeld, studentische Krankenversicherung, Bafoeg etc. entfallen könnten, wenn A mehr als 20 Stunden die Woche arbeitet oder mehr 355 Euro im Monat verdient.
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