1. GEMA wäre zu zahlen und damit der Auftritt zulässig (Höhe müsste bei der GEMA erfragt werden)
2. Ich meine, es wären 5% KSK- Abgabe zu zahlen
Hallo zusammen,
ich habe zwei Aufgaben zu lösen, jedoch weiß ich nicht weiter. Folgende Aufgaben sind dies:
1. Bei einer Eröffnungsveranstaltung tritt eine Sängerin auf, die bei BMG unter Vertrag steht. Dort soll sie ihren selbst komponierten und geschrieben, aber von BMG produzierten Song singen. Unter welchen Voraussetzungen ist dieser Auftritt zulässig, und ob und gegebenenfalls in welche Höhe Gema Gebühren anfallen.
2. Der Veranstalter möchte zudem wissen, ob bei einer Gage von 40.000 € für den 10-minütigen Auftritt Abgaben an die Künstlersozialverischerung zu zahlen sind, und wie hoch diese wären.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre super, danke im voraus!!
1. GEMA wäre zu zahlen und damit der Auftritt zulässig (Höhe müsste bei der GEMA erfragt werden)
2. Ich meine, es wären 5% KSK- Abgabe zu zahlen
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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