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Zitat von alex_kfm
- Müssen wir die GbR irgendwo anmelden? Also beim Gewerbeamt und wenn ja, bei welchem? Und wenn ja, können wir dann unsere Einzel-Gewerbe abmelden?
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Ja, die GbR muss da angemeldet werden, wo ihr den Sitz der GbR haben wollt. Dort müsst ihr m.E. auch die Gewerbe anmelden.
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Zitat von alex_kfm
- Umsatz- und Gewerbe3steuer muss ja die GbR direkt bezahlen, Einkommenssteuer jeder für sich. Welches Finanzamt ist zuständig?
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Die Umsatzsteuer wird von dem Betriebsstättenfinanzamt der GbR erhoben, die Gewerbesteuer von der Gemeinde, in der die GbR ihren Sitz hat. Die Einkommensteuer wird vom jeweiligen Wohnsitzfinanzamt der einzelnen Gesellschafter erhoben.
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Zitat von alex_kfm
- Muss die GbR einen Sitz haben oder kann man beide Büros als Sitz der Gesellschaft angeben?
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Nein, die GbR muss einen Hauptsitz haben, es spricht aber nichts dagegen einen zweiten Sitz irgendwo zu gründen.
Gruß,
Matthias