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Thema: Einzelgewerbe zu GbR

  1. #1
    TP-Newbie alex_kfm macht alles soweit korrekt
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    Einzelgewerbe zu GbR

    Hallo Leute,

    mal eine Frage an die Experten.

    Ich würde gern mit einem Kollegen eine GbR gründen. Bisher arbeiten wir schon in Form von zwei „Einzelfirmen“, jeder hat ein Gewerbe angemeldet, zusammen. Jetzt würden wir darauf gern eine GbR machen. Wir wohnen jedoch in zwei verschiedenen Städten und haben auch an zwei verschiedenen Gewerbeämtern unser Gewerbe angemeldet. Soweit so gut.

    Doch hier meine Fragen:

    - Müssen wir die GbR irgendwo anmelden? Also beim Gewerbeamt und wenn ja, bei welchem? Und wenn ja, können wir dann unsere Einzel-Gewerbe abmelden?

    - Umsatz- und Gewerbe3steuer muss ja die GbR direkt bezahlen, Einkommenssteuer jeder für sich. Welches Finanzamt ist zuständig?

    - Muss die GbR einen Sitz haben oder kann man beide Büros als Sitz der Gesellschaft angeben?

    Dank Euch,
    Der Alex

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Zitat Zitat von alex_kfm Beitrag anzeigen
    - Müssen wir die GbR irgendwo anmelden? Also beim Gewerbeamt und wenn ja, bei welchem? Und wenn ja, können wir dann unsere Einzel-Gewerbe abmelden?
    Ja, die GbR muss da angemeldet werden, wo ihr den Sitz der GbR haben wollt. Dort müsst ihr m.E. auch die Gewerbe anmelden.

    Zitat Zitat von alex_kfm Beitrag anzeigen
    - Umsatz- und Gewerbe3steuer muss ja die GbR direkt bezahlen, Einkommenssteuer jeder für sich. Welches Finanzamt ist zuständig?
    Die Umsatzsteuer wird von dem Betriebsstättenfinanzamt der GbR erhoben, die Gewerbesteuer von der Gemeinde, in der die GbR ihren Sitz hat. Die Einkommensteuer wird vom jeweiligen Wohnsitzfinanzamt der einzelnen Gesellschafter erhoben.

    Zitat Zitat von alex_kfm Beitrag anzeigen
    - Muss die GbR einen Sitz haben oder kann man beide Büros als Sitz der Gesellschaft angeben?
    Nein, die GbR muss einen Hauptsitz haben, es spricht aber nichts dagegen einen zweiten Sitz irgendwo zu gründen.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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