Ja, die GbR muss da angemeldet werden, wo ihr den Sitz der GbR haben wollt. Dort müsst ihr m.E. auch die Gewerbe anmelden.
Die Umsatzsteuer wird von dem Betriebsstättenfinanzamt der GbR erhoben, die Gewerbesteuer von der Gemeinde, in der die GbR ihren Sitz hat. Die Einkommensteuer wird vom jeweiligen Wohnsitzfinanzamt der einzelnen Gesellschafter erhoben.
Nein, die GbR muss einen Hauptsitz haben, es spricht aber nichts dagegen einen zweiten Sitz irgendwo zu gründen.
Gruß,
Matthias


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