Natürlich kannst du beim Amtsgericht einen Mahnbescheid erwirken.
Hab ich als Privatmensch schon erfolgreich gegenüber einem Händler durchgesetzt. Der Gerichtsvollzieher hat das Geld für mich eingetrieben.
Hi,
habe vor ca. 2 Monaten Ware an einen Händler zurückgeschickt. Dies war auch vorher per Mail mit dem Händler so abgesprochen worden. Nachdem ich dann 2 Wochen lang kein Geld gesehen hab, hab ich ne schriftliche Zahlungsaufforderung per Mail hingeschickt. Daraufhin erfolgte keine Reaktion. Nach 4 Wochen erfolgte dann noch eine per Post und nach 6 Wochen eine Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein. Hat alles nichts geholfen und es erfolgte absolut keine Reaktion.
Was kann man in solch einem Fall tun? Kann man hier auch einen Mahnbescheid erwirken?
Es handelt sich "nur" um ca. 300€...
Natürlich kannst du beim Amtsgericht einen Mahnbescheid erwirken.
Hab ich als Privatmensch schon erfolgreich gegenüber einem Händler durchgesetzt. Der Gerichtsvollzieher hat das Geld für mich eingetrieben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich habe nicht als Privatperson gekauft, sondern als Firma. Das sollte aber nichts ändern oder?
Grundsätzlich nicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Die Rechtslage ist an der Stelle die gleiche.
Wo sie aber anderes ist ist das Fernabsatzgesetz, das nur für B2C und nicht B2B gilt. Von daher ist die Frage, ob Dir der Händler als Firmenkunde überhaupt ein (freiwilliges!) Umtauschrecht eingeräumt hat. Wenn nicht könnte es kompliziert werden. Allerdings hat er ja wohl der Rücksendung per Mail zugestimmt.
Ja, das er eingewilligt für einen Umtausch hat kann ich alles 100%ig belegen!
Und nicht vergessen, Zinsen zu bedenken. Wo kriegt man sonst schon 6% Zinsen![]()
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
So die Zinsen hab ich ihm jetzt geschenkt dafür hab ich nach einem sehr energischen Telefonat mein Geld wieder :-)
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