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Thema: Kann ein Einzelunternehmer jemanden bevollmächtigen?

  1. #1
    TP-Senior dazent20 macht alles soweit korrekt
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    Kann ein Einzelunternehmer jemanden bevollmächtigen?

    Hallo leute,
    habe hier einige,wie ich finde,spezielle fragen die ich im forum bisher nicht gefunden habe.

    folgendes szenario: meine schwester hat ein einzelunternehmen im onlinehandel.
    kann bzw. darf sie mich bevollmächtigen,damit ich in ihrem namen z.b. beim grosshändler einkaufe oder in ihrem namen die geschäfte mit den kunden abwickle?

    das würde natürlich ohne entlohnung passieren!
    muss man das trotzdem irgendwo melden/eintragen?

    bekommt das dann das finanzamt oder andere ämter mit?

    vielen dank im vorraus

    best regards

  2. #2
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Wofür eine Vollmacht? Wenn ein Angestellter der Firma XYZ etwas bestellen will, was für die Firma benötigt wird, oder einen Vertreter zum Kunden B schickt, braucht er da eine Vollmacht? Ich denke nicht, oder?

  3. #3
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Dann denkst Du falsch.
    Natürlich braucht er eine, nur wird das entweder durch die Jobbeschreibung abgedeckt (Vertreter) oder die Genehmigung erfolgt (konkludent) nachträglich (Angestellter bestellt etwas für die Firma).

    Zur Ursprungsfrage:
    Ja, dazu kann Dich Deine Schwester bevollmächtigen.
    Nein, das muss man nirgends eintragen.
    Nein, das Finanzamt/andere Ämter bekommen das (normalerweise*) nicht mit.

    *kommt natürlich darauf an, ob das auf der Rechnung steht, wie es aktuell bei den Onlinedurchsuchungen aussieht usw. (also eher fiktiv ...)

  4. #4
    TP-Supporter doCOMP hilft, wo's geht doCOMP hilft, wo's geht doCOMP hilft, wo's geht Avatar von doCOMP
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    Ja, du brauchst eine Vollmacht!

    ABER: Nicht im Sinne das du dem Großhändler diese Vorlegen musst. Der Großhändler darf, wenn du dich als Stellvertreter ausgibst und Geschäfte mit ihm machst, zwecks guten Glauben davon ausgehen, dass du zu diesem Geschäft bevollmächtigt bist.

    Die Probleme mit fehlender Vollmacht werden nur im Schadensersatzfall relevant. D.H. wenn du Geschäfte im Namen deiner Schwester machst, deine Schwester das aber gar nicht will und nun zum Großhändler geht und sagt, dass sie dich doch dazu gar nicht bevollmächtigt hatte. Dann geht es darum, ob es Indizien zur Nichtbevollmächtigung gab, die der Großhändler fahrlässig übersehen hat und somit schadensersatzpflichtig ist. Ist das nicht der Fall, bist du im vollen Umfang schadensersatzpflichtig.

    Da es sich jetzt um dich und deine Schwester handelt, besteht also nur die Frage ob du ihr vertraust (das nehme ich jetzt mal an) ... wenn nicht musst du halt eine Bestätigung der Vollmacht haben.
    Sollte der Großhändler Zweifel haben, kann die Vollmacht einfach nachträglich von deiner Schwester bestätigt werden.

    Gruß!
    "Fences are made for those who cannot fly"

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