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Alt 19.04.2008, 15:58   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Lahr/Schw.
dazent20 macht alles soweit korrekt
Kann ein Einzelunternehmer jemanden bevollmächtigen?

Hallo leute,
habe hier einige,wie ich finde,spezielle fragen die ich im forum bisher nicht gefunden habe.

folgendes szenario: meine schwester hat ein einzelunternehmen im onlinehandel.
kann bzw. darf sie mich bevollmächtigen,damit ich in ihrem namen z.b. beim grosshändler einkaufe oder in ihrem namen die geschäfte mit den kunden abwickle?

das würde natürlich ohne entlohnung passieren!
muss man das trotzdem irgendwo melden/eintragen?

bekommt das dann das finanzamt oder andere ämter mit?

vielen dank im vorraus

best regards
dazent20 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.04.2008, 00:34   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Medienmacher macht alles soweit korrekt
Wofür eine Vollmacht? Wenn ein Angestellter der Firma XYZ etwas bestellen will, was für die Firma benötigt wird, oder einen Vertreter zum Kunden B schickt, braucht er da eine Vollmacht? Ich denke nicht, oder?
Medienmacher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2008, 22:16   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von LimaX
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: southern lowlands
LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Dann denkst Du falsch.
Natürlich braucht er eine, nur wird das entweder durch die Jobbeschreibung abgedeckt (Vertreter) oder die Genehmigung erfolgt (konkludent) nachträglich (Angestellter bestellt etwas für die Firma).

Zur Ursprungsfrage:
Ja, dazu kann Dich Deine Schwester bevollmächtigen.
Nein, das muss man nirgends eintragen.
Nein, das Finanzamt/andere Ämter bekommen das (normalerweise*) nicht mit.

*kommt natürlich darauf an, ob das auf der Rechnung steht, wie es aktuell bei den Onlinedurchsuchungen aussieht usw. (also eher fiktiv ...)
__________________
Ausbildung Hotelfachfrau --
FPDI v1.2 released!
--
"Watch, learn and don't eat my cookie!"
Phoebe in Friends S05E14
LimaX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.04.2008, 23:30   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2008
doCOMP ist auf einem guten Weg
Ja, du brauchst eine Vollmacht!

ABER: Nicht im Sinne das du dem Großhändler diese Vorlegen musst. Der Großhändler darf, wenn du dich als Stellvertreter ausgibst und Geschäfte mit ihm machst, zwecks guten Glauben davon ausgehen, dass du zu diesem Geschäft bevollmächtigt bist.

Die Probleme mit fehlender Vollmacht werden nur im Schadensersatzfall relevant. D.H. wenn du Geschäfte im Namen deiner Schwester machst, deine Schwester das aber gar nicht will und nun zum Großhändler geht und sagt, dass sie dich doch dazu gar nicht bevollmächtigt hatte. Dann geht es darum, ob es Indizien zur Nichtbevollmächtigung gab, die der Großhändler fahrlässig übersehen hat und somit schadensersatzpflichtig ist. Ist das nicht der Fall, bist du im vollen Umfang schadensersatzpflichtig.

Da es sich jetzt um dich und deine Schwester handelt, besteht also nur die Frage ob du ihr vertraust (das nehme ich jetzt mal an) ... wenn nicht musst du halt eine Bestätigung der Vollmacht haben.
Sollte der Großhändler Zweifel haben, kann die Vollmacht einfach nachträglich von deiner Schwester bestätigt werden.

Gruß!
__________________
"Fences are made for those who cannot fly"
doCOMP ist offline   Mit Zitat antworten
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