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24.04.2008, 23:03
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Karlsruhe
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Transportschaden und nichts passiert!
Hallo!
 Vor Monaten habe ich ein versichertes Paket mit einem gebrauchten Elektronikgerät erhalten.
Außen unbeschädigt, innen Totalschaden. (Nur möglich bei einem tiefen Fall).
Ich habe noch am gleichen Abend Meldung an den Versender und den Transporteur gemacht.
Eine Schadensbearbeitung ist bisher nicht erfolgt. Auch eine Meldung an die Zentrale des Transportunternehmens erbrachte nichts.
Höhe des Schadens ca. 100 Euro.
Welche Möglichkeiten habe ich ohne größere Kosten?
Vielen Dank!
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24.04.2008, 23:13
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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moin auch
"vor Monaten" und dann bisher nix unternommen?
hast du schriftlich oder nur telefonisch reklamiert?
Der Versender ist in der Pflicht, dir den Schaden zu erstatten bzw. Ersatz zu liefern und der Versender muss sich beim Transportdienstleister um Schadensersatz kümmern, ist nicht dein Job.
Du hast deine Pflicht getan (den Schaden sofort bei allen Beteiligten gemeldet)
aber Monate später ... dann hast du auf jeden Fall mit zu verantworten wenn jetzt nix mehr passiert
Ich würde Brief an den Versender schicken, mit Hinweis auf deine pünktliche Schadensmeldung am Datum X und Aufforderung zum Ersatz bzw. Kaufpreiserstattung. Dafür eine angemessene Frist setzen (2 - 4 Wochen)
und natürlich die Aufforderung, die beschädigte Ware bei dir abzuholen, ebenfalls mit Fristsetzung.
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24.04.2008, 23:41
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Der Paketdienst wird idR nichts zahlen. Einfache Regel die hier fast alle Paketdienste anwenden: Schaden bei unbeschädigter Verpackung -> Nicht sachgerechte Verpackung -> Zuständigkeitsbereich des Versenders und nicht des Paketdienstes.
Wie bei DHL, DPD und Co mit Paketen umgehen ist kein Geheimnis. Der Absender hat dafür zu sorgen, dass die versendete Ware diese Tortur durch entsprechende Verpackung trotzdem übersteht.
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25.04.2008, 00:32
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2008
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Wichtig ist das du mit dem Verkäufer vor Vertragsschluss vereinbart hast das er die Ware liefern soll... wenn nicht geht die Gefahr beim Versendungskauf auf dich über (§447 BGB).
Weiterhin musst du dem Versender eine Frist zur Nachbesserung nach $439 BGB gesetzt haben. Das hast du quasi getan, da du ihm geschrieben hast und er darauf nicht geantwortet hat ... das gilt generell als Ablehnung der Nachbesserung. Da es sich um eine Stückschuld handelt liegt eine Ablehnung der Nachbesserung durch den Verkäufer eh nahe (§275 BGB).
Von daher kannst du Schadensersatzansprüche (§280ff. BGB) geltend machen.
Ob ich das bei €100 machen würde ist die andere Frage. Du brauchst einen Anwalt und du weisst nicht ob der Verkäufer zahlungsfähig ist. Wenn nicht, dann ist das ein hin und her ... bis du deine €100 dann eingesammelt hast kann dauern. Vor allem wenn der Versender noch andere Gläubiger hat die mehr Geld bekommen. Dann wird jeden Monat schön prozentual aufgeteilt. Und deine Anwaltskosten wirst erstmal du zahlen müssen, da sich dieser nicht in die Gefahr begibt nachher nix zu kassieren. Du kannst diese dann wieder vom "Verkäufer" einfordern ... aber das Spiel hatten wir ja oben schon.
An den Paketdienst brauchst du dich nicht wenden (siehe Vorredner). Gegen diesen kann "nur" dein Verkäufer dann Regressionsansprüche geltend machen. Das ist aber nicht dein Recht!
Vergiss am besten die €100 und dann ist gut. Gibt Schlimmeres...
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"Fences are made for those who cannot fly"
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25.04.2008, 16:12
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: southern lowlands
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Zitat:
Zitat von doCOMP
Wichtig ist das du mit dem Verkäufer vor Vertragsschluss vereinbart hast das er die Ware liefern soll... wenn nicht geht die Gefahr beim Versendungskauf auf dich über (§447 BGB).
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Nicht, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, also Albert Ka Verbraucher ist und der Versender Unternehmer (§474 BGB).
Allerdings darf es sich dann bei der gebrauchten Ware nicht um Auktionsgut handeln.
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25.04.2008, 23:05
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Karlsruhe
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Herzlichen Dank für die verschiedenen Antworten.
Also irgendwie ist es doch befreiend, zu erfahren, daß man eigentlich keine Chance auf Regreß hat!
Die Ware ist ein Ebay-Artikel, privat an privat. Der Verkäufer schrieb mir kürzlich, in seinem Angebot wäre ein Passus gewesen:" Transport auf Risiko des Käufers".
Das Angebot ist ja bei Ebay nach so langer Zeit nicht mehr nachprüfbar.
Was die lange Zeit betrifft, so ergibt sich dies aus unzähligen, nicht beantworteten e-Mails, "übersehenen" Mails, Übersendung von Fotos des Schadens, Urlaub des Versenders und der lapidaren Mitteilung des Transporteurs: "Die Paketnummer ist nicht im System zu finden".
(Dieser Hinweis macht es bis heute auch für den Versender unmöglich, eine Schadensbearbeitung zu erwirken!)
Nochmals vielen Dank!
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25.04.2008, 23:24
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: southern lowlands
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Man hat schon eine Chance, nur ist eben beim Privat(ver)kauf der Verkäufer ebenso schützenswert wie der Käufer.
Vielleicht sollte man sich nicht nur auf die automatischen Internetantworten verlassen ("Angebot nicht nachprüfbar", "Paketnummer nicht zu finden"), sondern konkrete Personen ansprechen?! Wenn das Paket versichert war, dann war es doch versichert? Also sollte auch der Schaden ersetzt werden?!
Die Zeit ist sicherlich ein Faktor, aber letztendlich beträgt die Standardverjährung 3 Jahre!
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25.04.2008, 23:29
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
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Wenn das Paket versichert war, dann war es doch versichert? Also sollte auch der Schaden ersetzt werden?!
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Der Vertragspartner des Paketdienstes ist aber der Absender, nicht der Empfänger. Und nur dieser kann vom Paketdienst Schadensersatz ausgezahlt bekommen, den er dann an den Empfänger weiterleiten kann. Aber wie gesagt, bei äußerlich unbeschädigtem Paket stellen sich praktisch alle Paketdienste eh quer - und das zu Recht, für die Dummheit einiger Leute können DHL&Co halt nichts. Ich musste auch schon mehrfach den Kopf schütteln, wie gerade bei ebay manche Leute die Sachen dan verpacken.
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26.04.2008, 15:16
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Vielleicht noch ein Wort zum Thema "Versand auf Risiko des Käufers" - das entbindet einen Verkäufer m. E. nicht von der Pflicht, die Ware schgerecht zu verpacken.
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26.04.2008, 17:22
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich denke aber das das bei Kauf von privat keine Chance hat, der ist immer mit dem entsprechenden Risiko verbunden.
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26.04.2008, 17:37
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Vor Gericht vermutlich schon, da der Käufer die Ware ja auf ebay explizit für den Versand anbietet und man dann erwarten kann, dass er die Sachen transportgerecht verpackt. Ob sich das am Ende lohnt steht auf einem anderen Blatt.
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28.04.2008, 12:04
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2008
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hatte mal einen ähnlichen Fall.
Gerichtlich ist evtl. etwas möglich, aber wirtschaftlich unsinnig.
Lass dir die Anprüche des Versenders gegenüber dem Speditionsunternehmen abtreten. Dann wende dich an die Spedition.
I.d.R. mauern die, weil du sehr wahrscheinlich signiert hast "Ware unbeschädigt geliefert".
Bei versteckten Schäden (dein Fall) gibt es nur ganz kurze Rügefristen.
Wenn die Ware schlecht verpackt war, müsstest du dich an den Versender wenden und trägst die Beweislast (besser vergessen)
Wenn du die Ware über ebay gekauft hast, schreib an den Käuferschutz...
Ware ist beschädigt angekommen, Verpackung war nicht beschädigt, daher ist nicht auszuschließen, dass Ware schon beschädigt versandt wurde... i.dR. wirst du nach etwas Papierkram 75EUR in ca. 10 Monaten bekommen.
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28.04.2008, 13:56
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von fitheach
Wenn du die Ware über ebay gekauft hast, schreib an den Käuferschutz...
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Der greift aber sowieso nur wenn man mit PayPal bezahlt hat, oder?
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28.04.2008, 14:31
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2008
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nein, einfach mal auf www.ebay.de bei Käuferschutz klicken... 
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28.04.2008, 14:47
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#15
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Komisch, ich finde nur das:
"Ab dem 20. Februar 2008 ersetzt der neue PayPal-Käuferschutz den eBay-Standard-Käuferschutz. Wir verdoppeln die PayPal-Käuferschutzsumme auf ebay.de und ebay.at von 500 Euro auf 1.000 Euro.
Artikel, die Sie ab dem 20. Februar 2008 kaufen, sind nicht mehr über den Standard-Käuferschutz abgesichert. Wenn Sie den Artikel jedoch vor dem 20. Februar 2008 gekauft oder darauf geboten haben, ist dieser noch über den eBay Standard-Käuferschutz abgesichert, wenn Sie nicht mit PayPal bezahlt haben.
Der eBay Standard-Käuferschutz ist eine Kulanzleistung, die eBay seinen Mitgliedern kostenlos anbietet. Der Käuferschutz greift in den folgenden Fällen: Sie haben einen Artikel bezahlt, aber nicht erhalten. Oder Sie haben einen Artikel erhalten, der im Wert erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ihre Kosten bis zu einer Höhe von EUR 200,00 erstattet (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00). Weitere Informationen über die Voraussetzungen für den eBay Standard-Käuferschutz."
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