Hallo Michael,
eigentlich hat Ratti schon das wesentliche gesagt.
Bei der Marke Pixxellab handelt es sich wohl nicht nur um eine in Deutschland geschützte Marke, sondern offensichtlich um eine sog. Gemeinschaftsmarke (wg: EU 0016296419).
Diese Marke ist demzufolge nicht nur in Deutschland sondern aufgrund der
GemeinschaftsmarkenVerordnung auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt.
Demzufolge hat der Markeninhaber das Recht innerhalb der Europäischen Union den Gebrauch dieser Marke durch Dritte zu verbieten.
Damit dieser Schutz wirksam sein kann muss er m.E. auch den Schutz entsprechender Domains umfassen. Denn sonst würde er ja ins Leere laufen. Die .biz und .info Domain sind zwar internationale Domains, allerdings wirken die eben auch im Schutzbereich der Gemeinschaftsmarke. Schliesslich werden die ja auch in Ländern der EU aufgerufen. Letzenendes wird es ja so sein das Du diese Domains angemeldet hast, um unter diesem Namen vornehmlich hier in Deutschland Deine WD-Leistungen anzubieten.
Die Tatsache, das Du zunächst recht freundlich aufgefordert wurdest, die Nutzung einzustellen kann durchaus bedeuten, das sich die Inhaber bzgl. der Rechtslage bei diesen neuen internationalen Domains nicht sicher sind. Andererseits hätten sie Dich aber auch gleich abmahmen können. Bei Markenstreitigkeiten wird der Streitwert bei Abmahnungen von vorneherein meist mit 50.000 € angesetzt. Mit den entsprechenden Kostenfolgen für Dich. Von daher kannst Du eigentlich froh sein.
Du könntest Dich natürlich auch als "Rechtspionier" betätigen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen um diesen Punkt gerichtlich klären zu lassen.
Nur dann wird es, da es mit Sicherheit durch mehrere Instanzen geht extrem teuer werden. Ich kann mir schon vorstellen, das letztenendes im oben genannten Sinne entschieden wird (falls es da nicht längst entsprechende Entscheidungen gibt).
Würde so nicht entschieden, würde die Einführung der .biz und .info Domains dazuführen, das das gesamte nationale und internationale Markenrecht im Internet ausser Kraft gesetzt werden würde. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen.
Es kann hier eigentlich auch keine Rolle spielen, das die Inhaber sich nicht sämtliche Domains gesichert haben. (zumindestens bei den .biz Domains hatten Markeninhaber ja im Vorfeld die Möglichkeit sich in eine spezielle Liste eintragen zu lassen, um dann gegebenenfalls sich direkt an den unbotmässigen "Anmelder" zu wenden. Sofern dieses versäumt wurde haben sie aber die Rechte an .biz nicht verloren, sondern sie müssen dann eine Entscheidung vor den nationalen Gerichten herbeiführen)
Die erwähnten AGB der Puretec spielen hier auch keinen Walzer, da es die AGB eines Privatunternehmens sind. Ohne diese weiter gelesen zu haben, nehme ich auch mal an, das dort irgendwo steht, das bei einer Anmeldung einer Domain bestehende Markenrechte usw. bzw. die Beachtung derselben die Sache des Anmelders sind. Ähnliches steht so weit ich weiss zumindest in den AGB der DENEC. Denn es kann ja nicht Aufgabe der Provider sein, evt. bestehende Rechte an Domains zu überpüfen. Das würde ja zu einem Zusammenbrechen des Systems führen.
Alles in allen gesagt, würde ich sagen: schick denen eine nette Mail, das Du in Unkenntnis des Markenrechtes gehandelt hast, keine Absicht hattest bla bla bla. Die Pionierarbeit, sofern sie noch zu leisten ist, würde ich jemandem anderen überlassen. Denn um die Kosten für eine juristische Auseinandersetzung herein zu bekommen, muss "'ne alte Frau lange für stricken"

(wie man bei uns in der Ecke so schön sagt) ...
Auch wenn diese Geschichte mit den biz. und info. Domains zu Deinen Gunsten durchgreifen würde, bleibt ja noch die Problematik, das Du die Marke auch auf Deinen Rechnungen, Visitenkarten Flyern und was es da alles noch so gibt nutzen würdest. Das wären dann ja auch Markenrechtsverletzungen ...
Also: typischer Fall von Pech gehabt. Schade um die Registrierungsgebühren. Aber dennoch bist Du ja so wie es scheint recht günstig von abgekommen.
MfG
MasterL
... ist wohl auch ein Interessantes Thema für einen Artikel ...