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Thema: Domain-Recht

  1. #1
    ehem. TP Gründer Michael macht alles soweit korrekt
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    Unhappy Domain-Recht

    Hallo Traum-Projektler,

    ich hab mal eine Frage bezüglich des Domain-Rechts. Und zwar habe ich die Domains pixellab.biz und pixellab.info registriert. Heute morgen bekam ich dann eine freundliche eMail vom inhaber der Domain pixellab.de...

    [seit einigen Wochen beobachten wir Ihre Aktivitäten bezüglich Ihrer Domains
    www.pixellab.biz und www.pixellab.info . Wir möchten Sie bereits jetzt schon
    vorsorglich darauf hinweisen, dass wir Inhaber der EU Marke Nr. 001629641
    "pixellab" sind und diese Marke auch nutzen.

    Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie höflichst bitten, jegliche Nutzung
    der o.g. Domains zu unterlassen, da wir uns hierdurch in unseren Rechten auf
    ausschließliche Nutzung der Marke verletzt sehen. Weiterhin möchten wir Sie
    bitten, den für uns geschützten Namen "pixellab" auch sonst nicht im
    gewerblichen Verkehr zu nutzen.]

    Weiss vielleicht jemand ob ich nun meine Domains los bin? Hat der Inhabder der Marke Anrecht auf alle pixellab-Domains??? Wenn ja, dann finde ich das mehr als kacke... (urgs)

    Gruss und dank im voraus,
    Michael

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Hi Michael,

    hast du glaube ich schlechte Karten

    laut Uni Münster-Domainrecht:
    Top-Level-Domains blieben für die Beurteilung, ob eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht, bislang außer Betracht. Die Tatsache, ob es sich etwa um eine ".COM"-Domain oder um eine ".DE"-Domain handelt, spielt demnach keine Rolle für die Frage der Markenrechtsverletzung.
    ähnliches findet sich im Forum von marken-recht.de genau zu .info-Domains

    die Puretec-FAQ sieht das allerdings anderes:
    Wo ist der Unterschied zu .info-Domains?
    .info-Domains sind "unrestricted" - also für jedermann registrierbar. Im Unterschied dazu sind .biz Domains "restricted" und wenden sich an "Betriebe, Unternehmen und Geschäfte in aller Welt". Für eine private Homepage empfehlen wir .info-Domainnamen, für geschäftliche Seiten ist .biz ebenfalls eine sehr attraktive Internetadresse
    ob das aber massgeblich ist, bezweifele ich.

    vielleicht findest du unter www.domain-recht.de noch mehr zum Thema

  3. #3
    TP-Specialist Dannys ist auf einem guten Weg Avatar von Dannys
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    nein los n´bist du Sie nicht aber wenn du Sie in der
    EU benutzt bekommst du mit sicherheit (und mit recht)
    eine saftige Abmahnung. --> kannste quasi kündigen.

    dan

  4. #4
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo Michael,

    eigentlich hat Ratti schon das wesentliche gesagt.

    Bei der Marke Pixxellab handelt es sich wohl nicht nur um eine in Deutschland geschützte Marke, sondern offensichtlich um eine sog. Gemeinschaftsmarke (wg: EU 0016296419).

    Diese Marke ist demzufolge nicht nur in Deutschland sondern aufgrund der GemeinschaftsmarkenVerordnung auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt.

    Demzufolge hat der Markeninhaber das Recht innerhalb der Europäischen Union den Gebrauch dieser Marke durch Dritte zu verbieten.

    Damit dieser Schutz wirksam sein kann muss er m.E. auch den Schutz entsprechender Domains umfassen. Denn sonst würde er ja ins Leere laufen. Die .biz und .info Domain sind zwar internationale Domains, allerdings wirken die eben auch im Schutzbereich der Gemeinschaftsmarke. Schliesslich werden die ja auch in Ländern der EU aufgerufen. Letzenendes wird es ja so sein das Du diese Domains angemeldet hast, um unter diesem Namen vornehmlich hier in Deutschland Deine WD-Leistungen anzubieten.

    Die Tatsache, das Du zunächst recht freundlich aufgefordert wurdest, die Nutzung einzustellen kann durchaus bedeuten, das sich die Inhaber bzgl. der Rechtslage bei diesen neuen internationalen Domains nicht sicher sind. Andererseits hätten sie Dich aber auch gleich abmahmen können. Bei Markenstreitigkeiten wird der Streitwert bei Abmahnungen von vorneherein meist mit 50.000 € angesetzt. Mit den entsprechenden Kostenfolgen für Dich. Von daher kannst Du eigentlich froh sein.

    Du könntest Dich natürlich auch als "Rechtspionier" betätigen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen um diesen Punkt gerichtlich klären zu lassen.
    Nur dann wird es, da es mit Sicherheit durch mehrere Instanzen geht extrem teuer werden. Ich kann mir schon vorstellen, das letztenendes im oben genannten Sinne entschieden wird (falls es da nicht längst entsprechende Entscheidungen gibt).

    Würde so nicht entschieden, würde die Einführung der .biz und .info Domains dazuführen, das das gesamte nationale und internationale Markenrecht im Internet ausser Kraft gesetzt werden würde. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

    Es kann hier eigentlich auch keine Rolle spielen, das die Inhaber sich nicht sämtliche Domains gesichert haben. (zumindestens bei den .biz Domains hatten Markeninhaber ja im Vorfeld die Möglichkeit sich in eine spezielle Liste eintragen zu lassen, um dann gegebenenfalls sich direkt an den unbotmässigen "Anmelder" zu wenden. Sofern dieses versäumt wurde haben sie aber die Rechte an .biz nicht verloren, sondern sie müssen dann eine Entscheidung vor den nationalen Gerichten herbeiführen)

    Die erwähnten AGB der Puretec spielen hier auch keinen Walzer, da es die AGB eines Privatunternehmens sind. Ohne diese weiter gelesen zu haben, nehme ich auch mal an, das dort irgendwo steht, das bei einer Anmeldung einer Domain bestehende Markenrechte usw. bzw. die Beachtung derselben die Sache des Anmelders sind. Ähnliches steht so weit ich weiss zumindest in den AGB der DENEC. Denn es kann ja nicht Aufgabe der Provider sein, evt. bestehende Rechte an Domains zu überpüfen. Das würde ja zu einem Zusammenbrechen des Systems führen.

    Alles in allen gesagt, würde ich sagen: schick denen eine nette Mail, das Du in Unkenntnis des Markenrechtes gehandelt hast, keine Absicht hattest bla bla bla. Die Pionierarbeit, sofern sie noch zu leisten ist, würde ich jemandem anderen überlassen. Denn um die Kosten für eine juristische Auseinandersetzung herein zu bekommen, muss "'ne alte Frau lange für stricken" (wie man bei uns in der Ecke so schön sagt) ...

    Auch wenn diese Geschichte mit den biz. und info. Domains zu Deinen Gunsten durchgreifen würde, bleibt ja noch die Problematik, das Du die Marke auch auf Deinen Rechnungen, Visitenkarten Flyern und was es da alles noch so gibt nutzen würdest. Das wären dann ja auch Markenrechtsverletzungen ...

    Also: typischer Fall von Pech gehabt. Schade um die Registrierungsgebühren. Aber dennoch bist Du ja so wie es scheint recht günstig von abgekommen.

    MfG
    MasterL


    ... ist wohl auch ein Interessantes Thema für einen Artikel ...

  5. #5
    ehem. TP Gründer Michael macht alles soweit korrekt
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    wooooooooooow, das nenne ich kompetente Beratung!!!
    danke Ratti, Dannys und natürlich MasterL

    Ist ja echt interessant, was man alles so über Domains nicht weiss )

    Bevor ich aber dazu noch was sage, muss ich hinzufügen, dass das Unternehmen, welches die Domains pixellab.biz und pixellab.info nutz, ausschließlich in Polen tätig sein wird. Polen ist ja nicht in der EU -> kann man somit daraus schließen, dass das Recht hier nicht greift und ich die Domains weiterhin betreiben kann? Oder habe ich wieder etwas übersehen?

    Gruss,
    Michael

    PS: Daraus müsste unbedingt eine Artikel-Reihe entstehen!

  6. #6
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Question

    Hallo Michael,

    wie ich das verstanden habe, gilt die Gemeinschaftsmarke wohl nur in Ländern der EU. Somit müsste eigentlich Polen "frei" sein.

    allerdings weiss man ja nun nicht, ob die auch für PL Markenschutz beantragt haben. Hinzu kommt ja auch, das PL Beitrittsland ist. (ab 2004?). Spätestens dann hast Du ja wieder das gleich Problem.

    Dann kommt als nächstes das Problem, wie man den I-netauftritt bei einer Tätigkeit ausschliesslich in PL, wo, angenommen, die Marke nicht geschützt ist, zu einem EG-mäßigen abgrenzen will.

    Ich könnte mir vorstellen, das sich dieses Problem nicht stellen würde, wenn Du Deinen Firmensitz in PL hättest. Das wäre ja eine klare Abgrenzung. Aber wie gesagt - bei allem weiss man nicht wie weit (international) die Marke geschützt ist.

    Auf alle Fälle würde eine auf Polen begrenzte Tätigkeit bis zum Beitritt die .biz und .info Problematik in einem völlig neuem Licht erscheinen lassen ...

    Aber wie gesagt nur bis 2004(?). würdest Du es auf einen Rechtstreit ankommen lassen, wäre die Sache zwar geklärt (falls sie das nicht schon längst ist) aber bei der zu erwartenden langen Verfahrensdauer hätte sich das dann auch schon wieder erledigt.

    Ist pixellab.pl noch frei oder bereits vergeben? War auf alle Fälle nicht zu erreichen. Aber auch dann müsstest Du bestimmt einen Firmensitz in PL haben. Weil sonst könntest Du Dir ja z.B. die Domain "pixellab.ru" sichern und Deine Geschäfte hier von Deutschland aus betreiben. Und das würde bei der internationalität des I-nets ja wieder den Markenschutz aushebeln. Denn dem user ist es doch eigentlich egal, ob er ".de" oder ".ru" eintippt um zu Deiner Agentur zu kommen. Da könnte ich mir schon vorstellen, das in diesen Fällen auf den realen "Firmensitz" abzustellen ist. Abgesehen davon, das Du wie bereits schon gestern gesagt, dann ja auch auf "Zubehör" innerhalb der EG unberechtigt die Marke führen würdest.

    Soweit meine völlig in die Tüte gesprochenen Gedanken zu diesem Thema. Interessante Sache das ganze. Aber auch wahnsinnig speziell. Eine entsprechende RA-Kanzlei würde mit Dir da sicher eine teure Gebührenvereinbarung ausserhalb der BRAGO treffen ...

    MasterL

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