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Thema: polnische Veranstaltungstickets / USt.-Ausweis bei Gutschrift

  1. #1
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    polnische Veranstaltungstickets / USt.-Ausweis bei Gutschrift

    Hallo,

    ich verkaufe Tickets in Deutschland für Musik Open Airs in Polen.

    Bisher habe ich es so gemacht:

    die deutschen Privatkunden erhalten eine deutsche Rechnung wo für die Tickets 0% MWSt. ausgewiesen ist, da der Ort der Veranstaltung nicht in Deutschland ist. Ich erhalte nach der Veranstaltung eine Sammelrechnung der polnischen Veranstalter-Firma wo die polnische USt. ausgewiesen ist. Am Jahresende reiche ich diese Rechnung bei einem polnischen MWSt.-Rückerstattungsservice ein und bekomme diese 1 Jahr später vom polnischen Finanzamt wieder zurück.

    Nun soll das System von Rechnung zu Gutschrift verändert werden, d.h. ich erhalte keine Rechnung vom polnischen Veranstalter sondern schreibe ihm eine Gutschrift mit 0% deutscher USt., so wie es auch bei größeren Ticketservices üblich ist. (Beide Firmen (deutsche und polnische) haben eine USt.-IdNr.)
    Auch meine deutschen Privatkunden bekommen eine Rechnung mit 0% USt. da der Ort der Veranstaltung nicht Deutschland ist.

    Nur die Frage ist: im Falle des Gutschrift-Systems taucht nirgendwo die USt. auf und das polnische Finanzamt wird sicherlich nicht darauf verzichten wollen. Ist das Gutschrift-System wie oben beschrieben dennoch rechtlich einwandfrei?

  2. #2
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Ohje ich habe etwas herausgefunden: ich bin umsatzsteuerpflichtig in Polen, d.h. auf meinen deutschen Rechnungen muss polnische USt. ausgewiesen werden, ebenso auf den Sammel-Gutschriften an die polnische Veranstalterfirma. Ich müsste mich dazu dort registrieren lassen und einen polnischen Steuerberater engagieren.

    Das heißt bei einem Hausbesuch des deutschen Finanzamtes wird dies auffliegen das ich 0% MWSt. den Privatkunden berechnet habe, obwohl dort die polnische MWSt. ausgewiesen sein müsste.

    Frage: reicht der Arm des polnischen Finanzamtes bis nach Deutschland und gibt es ein Rechtshilfeabkommen? Oder bleibt das ganze gar folgenlos?

  3. #3
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