Ohje ich habe etwas herausgefunden: ich bin umsatzsteuerpflichtig in Polen, d.h. auf meinen deutschen Rechnungen muss polnische USt. ausgewiesen werden, ebenso auf den Sammel-Gutschriften an die polnische Veranstalterfirma. Ich müsste mich dazu dort registrieren lassen und einen polnischen Steuerberater engagieren.
Das heißt bei einem Hausbesuch des deutschen Finanzamtes wird dies auffliegen das ich 0% MWSt. den Privatkunden berechnet habe, obwohl dort die polnische MWSt. ausgewiesen sein müsste.
Frage: reicht der Arm des polnischen Finanzamtes bis nach Deutschland und gibt es ein Rechtshilfeabkommen? Oder bleibt das ganze gar folgenlos?


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