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Thema: Angebot aus Holland - Frage zur Umsatzsteuer

  1. #1
    TP-Junior eikew macht alles soweit korrekt
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    Angebot aus Holland - Frage zur Umsatzsteuer

    Hallo,

    ich habe keinen Steuerberater und mein Freund Google hat auch nichts gefunden, was mir meine Frage erklären würden.

    Folgende Situation:
    Ich habe von einem Händler aus Holland ein Angebot bekommen für ein Produkt.
    Dieses Produkt kostet ohne VAT als Beispiel 10€.

    Wie sieht es jetzt mit der Umsatzsteuer aus? Bekomme ich die Rechnung ohne Umsatzsteuer und bezahlen an den Händler also den Netto-Betrag oder zahle ich ihm die Rechnung inkl. Steuern und bekomme diese dann vom Finanzamt wieder?

    Ich habe eine Umsatzsteuer-ID-Nummer.

  2. #2
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    Gib dem holländischen Unternehmer deine USt.-ID dann bekommst du eine Rechnung ohne MwSt.. In der nächsten USt.-VA oder als Kleinunternehmer in der USt.-Erklärung ist dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior eikew macht alles soweit korrekt
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    Okay, so habe ich mir das auch schon vorgestellt. Dann zahle ich quasi an den Händler den netto-Betrag und dann muss ich hier einfahc nur die 19% MwSt. zahlen. Okay

  4. #4
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    Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist holst du dir die 19% zeitgleich wieder.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior jummi macht alles soweit korrekt
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    noch eine Frage

    Hallo,

    ich habe da auch so eine Frage:

    Ich habe aus der Schweiz von einem Lieferanten Ware erhalten.
    Ich habe auch dem schweizer meine Ust Id Nr angegeben und von Ihm
    eine Netto Rechnung erhalten.
    Da ich auch Kleinunternehmer bin weiss ich jetzt nicht so recht wo ich die Umsatzsteuer in meiner Gewinn/Verlust Aufstellung einpflegen kann. Ich habe ja auch nicht vom Zoll irgendetwas bekommen.

    Bei wem muss ich den die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen???

    Bis dahin
    Andreas

  6. #6
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Beim Zoll melden und nachverzollen.

  7. #7
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    Für den Schweizer ist deine USt.-ID im Bezug auf die USt. völlig irrelevant. Die Schweiz gehört nicht zur EU, für solche Importe muss man Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, egal ob Privatmann oder Unternehmer.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Junior jummi macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    das ist mir schon klar das ich die Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss.

    Die Zollgebühr brauche ich nicht zu bezahlen da der Artikel Zollfrei ist

    Aber wo zahle ich die Einfuhrumsatzsteuer gehe ich mit meiner Rechnung damit zum Zollamt lege diese vor und zahle dort den Betrag oder muss ich damit zum Finanzamt.

    Bis dahin
    Andreas

  9. #9
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  10. #10
    TP-Newbie Tivi29 macht alles soweit korrekt
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    Mehrwertsteuer in Holland

    Hallo.
    Ich habe da mal eine Frage.
    Ich bin beruflich tätig in Holland, wohne aber ausschließlich in Deutschland.
    Da ich eine Kündigung bekommen habe und ich damit nicht einverstanden war, bin ich in Holland zum Anwalt gegangen.
    Nunmehr schickt mir der holländische Anwalt eine Rechnung mit 19 % Mehrwertsteuer.
    Muss ich die bezahlen?

  11. #11
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    Natürlich, hier müsstest du ja auch welche zahlen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Tivi29 Beitrag anzeigen
    Muss ich die bezahlen?
    Wieso solltest Du die Mehrwertsteuer nicht bezahlen müssen?
    Gruss

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  13. #13
    TP-Newbie Tivi29 macht alles soweit korrekt
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    Ich bin doch kein Unternehmer, der eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben kann. Es handelt sich doch hier um die Umsatzsteuer und um keine Einkommensteuer. Oder sehe ich das verkehrt?
    Meine Freundin arbeitet in Deutschland beim Anwalt und die hat gesagt, dass, wenn sie ausländische Mandanten haben, da keine Mehrtwertsteuer berechnet wird. ??????

  14. #14
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    Zitat Zitat von Tivi29 Beitrag anzeigen
    Ich bin doch kein Unternehmer, der eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben kann.
    Eben, jener Unternehmer muss nämlich dann diese Leistung in seiner USt.VA in seinem Land versteuern. Ob er dann vorsteuerabzugsberechtigt ist und sich die USt. gleich wiederholen kann ist ja für dich unerheblich - du bist ja kein Unternehmer. MwSt. muss bezahlt werden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  15. #15
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von Tivi29 Beitrag anzeigen
    Ich bin doch kein Unternehmer, der eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben kann. Es handelt sich doch hier um die Umsatzsteuer und um keine Einkommensteuer. Oder sehe ich das verkehrt?
    Meine Freundin arbeitet in Deutschland beim Anwalt und die hat gesagt, dass, wenn sie ausländische Mandanten haben, da keine Mehrtwertsteuer berechnet wird. ??????
    Die Umsatzsteuer für eine erbrachte Leistung entsteht grundsätzlich sowohl beim Unternehmer als auch bei einer Privatperson. Dass ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer wieder als Vorsteuer geltend machen kann, ist eine andere Geschichte.

    Sinn und Zweck der Umsatzsteuer ist den Endverbrauch zu erfassen, sprich lediglich der Nichtunternehmer soll mit Umsatzsteuer belastet werden und der Endverbrauch findet nun halt einmal bei einer Privatperson statt.
    Gruss

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