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07.05.2008, 13:45
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Fremde Youtube-Videos in kommerzieller Website
Hallo,
ich habe eine kommerzielle Website und möchte dort um das Angebot mit dem Bereich "Entertainment" abzurunden diverse Youtube-Videos integrieren.
Die Videos liegen auf dem Server von Youtube, werden aber mittels Flash in meine Seiten integriert. Es handelt sich hierbei um Werbevideos von Unternehmen, aber auch zB. lustige themenrelevante Videos aus der "Wochenshow" oder etwa Reportagen aus "N24" oder "Stern TV".
Das ist ja mehr oder weniger eine rechtliche Grauzone, oder?
Muss ich befürchten, wegen der Einbindung der Youtube-Videos auf meiner Website abgemahnt zu werden (ich meine, Youtube 'darf' sowas schließlich auch... oder?).
Weiß da jemand näheres bzw. hat da jemand schonmal Erfahrungen damit gemacht?
Ich wünsche natürlich keine individuelle Rechtsberatung sondern frage lediglich nach Hinweisen und Erfahrungen bzw. Urteile
Vielen Dank & einen sonnigen Dienstag,
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07.05.2008, 13:50
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Stuttgart
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Eher Dunkelgrau- bis Schwarzzone, meiner Meinung nach. Gerade Wochenshow, N24 etc. (also kommerzielle Inhalte) hätte ich starke Bedenken was das Einbinden betrifft.
Was zum lesen.
Da wirst sicher auch genug Lesestoff finden 
__________________
Alkohol ist keine Lösung - Alkohol ist ein Destillat.
Geändert von max.m (07.05.2008 um 13:52 Uhr).
Grund: Noch ein Link
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07.05.2008, 13:59
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Youtube darf das meiste nicht veröffentlichen, das ist keine Frage. Aber inwieweit bin ich dann dafür verantwortlich wenn ich diese mittels "Embedding" einbinde. Das wäre ja quasi mit einem Link zu vergleichen, da die eigentlichen Inhalte direkt bei Youtube liegen.
Zum Beispiel finde ich solche Infos hier:
http://www.rechtzweinull.de/index.ph....html#extended
Demnach wäre letztendlich nur Youtube zur Verantwortung zu ziehen. Logisch gesehen. Da Recht heutzutage wenig mit Logik zu tun hat, interessiere ich mich evtl. für bekannte Fälle von Bloggern, die sowas schon hinter sich haben. Ich möchte Videos unbedingt einbinden. Eine Abmahnung möchte ich dennoch nicht riskieren...
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07.05.2008, 14:20
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Zitat:
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Insofern treffen ihn also bestimmte Prüfungspflichten. Solange der Verwender der Embedding Funktion also nicht wußte, dass er ein urheberrechtswidrig eingestelltes Video einbettet (was zwar häufig der Fall sein wird, aber ggfls. auch bewiesen werden müsste), und dies auch nicht erkennen konnte, kann er grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Sobald er Kenntnis davon erlangt, muss er den Inhalt löschen und die technisch möglichen und ihm konkret zumutbare Vorkehrungen treffen, dass entsprechende Verstöße nicht mehr vorkommen. Insofern treffen den gewerblichen Plattformbetreiber höhere Sorgfaltspflichten als den privaten Blogschreiber (und das ist ja auch gut so…)
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Wobei dieser Thread dann wohl schon Beweis genug wäre.
Aber warum gehst Du denn nun soweit?
Die Abmahnung wird nicht von einem Urheber kommen, zumindest nicht die erste, denn die erste Abmahnung kommt von youtube ...
Zitat:
# Sie erklären sich damit einverstanden, die Webseite oder irgendwelche Dienste (einschließlich des YouTube-Players) nicht für irgendwelche kommerziellen Zwecke zu nutzen, ohne zuvor durch YouTube schriftlich dazu autorisiert worden zu sein. Die verbotenen kommerziellen Nutzungen umfassen unter anderem – nicht aber ausschließlich:
1. den Weiterverkauf von Zugang zu der Webseite oder irgendeinem der Dienste (wie z. B. dem YouTube-Player) auf einer anderen Webseite zu dem vorrangigen Zweck, Werbe- oder Subskriptionseinnahmen zu erzielen; und
2. der Weitervertrieb der Dienste (einschließlich jedweder über solche Dienste zugänglichen Nutzerübermittlungen) zu dem vorrangigen Zweck, Einnahmen aus im Wesentlichen gleichartigen oder vergleichbaren geschäftlichen Unternehmungen wie denjenigen von YouTube zu erzielen.
Nicht erfasst werden soll dagegen (i) das Hochladen eines Originalvideos auf YouTube, (ii) das Unterhalten eines originalen Kanals auf der Webseite mit dem Ziel, ein geschäftliches oder künstlerisches Unternehmen zu fördern, und (iii) jede Nutzung, die Ihnen durch YouTube ausdrücklich in Schriftform gestattet wird;
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Warum sucht ihr immer Lücken, bei denen es eh nur eine Frage der Zeit ist, biss man was auf die Finger bekommt?
Ich verstehe es nicht!
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07.05.2008, 14:30
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Köln
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Zitat:
Zitat von webcreate
Aber warum gehst Du denn nun soweit?
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Warum gehst Du davon aus, dass er genau das:
Zitat:
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...ohne zuvor durch YouTube schriftlich dazu autorisiert worden zu sein...
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noch nicht getan hat? 
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07.05.2008, 15:13
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2006
Ort: South of Heaven
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Davon ist einfach auszugehen …
Angeblich Gelesen und blind Bestätigt
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Wenn die Herren etwas Fruchtcocktails zu sich nehmen wollen, dann greifen Sie bitte dort in die Schatulle. Dort liegen sechs gelbe Äpfel.
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07.05.2008, 15:13
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Aber warum gehst Du denn nun soweit?
Die Abmahnung wird nicht von einem Urheber kommen, zumindest nicht die erste, denn die erste Abmahnung kommt von youtube ...
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es ist nicht in diesem Sinne kommerziell. Es ist lediglich ein Verzeichnis für eine bestimmte Branche. Die Videos sollen der unterhaltung & Information dienen.
Aber Du hast recht, ich lasse das lieber. Auch wenn es reizt, zumal ich es bei diversen Blogs (auch bekannte Websites) gesehen habe...
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07.05.2008, 15:13
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Hey Grieche, der 1. April ist vorbei. 
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07.05.2008, 15:19
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2005
Ort: Bad Saulgau
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Zitat:
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Eine Abmahnung möchte ich dennoch nicht riskieren...
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Zwischenfrage: Wirkt hier nicht diese neue Regelung, dass eine Abmahnung maximal 100 Euro betragen darf? Klar, ist kein Freibrief, aber vielleicht von Vorteil, dass zu wissen.
__________________
hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
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07.05.2008, 15:32
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Das es hier um eine kommerzielle Seite geht, greift dieses nicht.
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07.05.2008, 15:39
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Köln
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Zitat:
Zitat von webcreate
Hey Grieche, der 1. April ist vorbei. 
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Mist! Wann ist das denn passiert?!
Ist das im griechischen Kalender auch so?! 
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07.05.2008, 22:58
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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Das es hier um eine kommerzielle Seite geht,
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es ist wie gesagt ein webkatalog. ich plane, irgendwann mal die möglichkeit zu bieten darauf werbung zu buchen. aktuell aber noch nicht. hauptwerbeeinnahme ist vorerst lediglich google-adsense + amazon.
(= gilt aber trotzdem schon als kommerziell, oder?)
@grieche: hab da nen tollen link für dich: kuckstduhier
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07.05.2008, 23:08
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#13
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TP-Special Mod
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Wie wäre es, wenn Du es mal langsam lässt jeden Tag einen andren User anzupi***?
Ein wenig SmallTalk zwischen den Zeilen ist schon ok, zumal wenn es nur die Reaktion auf etwas war.
Wenn Du wen anmachen willst, dann mich, immerhin habe ich mit dem OT begonnen.
Wenn es Dir nicht passt, dann solltest Du wirklich überlegen, ob das TP der richtige Platz für Dich ist.
Wir schätzen hier den netten, freundlich aber auch lockeren und witzigen Umgang miteinander. Dazu gehören dann auch mal kurze OT Comments.
Wer das nicht mag, sollte sich ein strikteres Forum suchen und sich dann aber auch nicht wundern, wenn man für das Fachwissen zahlen muss.
Also, wenn Du mal wieder meinst jemanden zurechtzuweisen, dann komm zu mir!
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07.05.2008, 23:41
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Köln
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Danke webcreate, aber lass ihn nur. Er wollte mir ja nur den Weg weisen
Finde ich aber lustig, vor allem weil ich ihn ja eigentlich wirklich in Schutz nehmen wollte.
Hmmm, ich überlege grad, wie ich doch irgendwas on-topic in dieses Posting kriege... Sorry, geht nicht 
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07.05.2008, 23:49
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Zitat von Stefan
Zwischenfrage: Wirkt hier nicht diese neue Regelung, dass eine Abmahnung maximal 100 Euro betragen darf? Klar, ist kein Freibrief, aber vielleicht von Vorteil, dass zu wissen.
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Zumal es sich bei der Regelung um die Anwaltsgebühren handelt. Nicht um mögliche Lizenzforderungen. Mal ein kurzes Rechenbeispiel:
Streitwert 500 + 100% bei fehlendem Urhebernachweis +100% durch unerlaubte Nutzung +100€ Anwaltsgebühren.. Also ich finde 1600€ noch immer viel..
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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