Hallo,
ich bin gerade auf Wohnungssuche und mein Nebengewerbe soll mit mir umziehen. Da ich bisher das Elternhaus (Eigentum) als Sitz eingetragen hatte haben sich rechtliche Fragen nicht gestellt.
Nun soll ich in der Selbstauskunft angeben ob ich vorhabe die Wohnung gewerblich zu nutzen.
Mein Gewerbe beschränkt sich auf einen Schreibtisch mit Computer und Utensilien und die Tätigkeit übe ich nur sehr unregelmäßig und in geringem Umfang aus.
Frage ist nun, muß ich diese Art des Gewerbes angeben (ich habe eigentlich nicht mal vor, einen Teil der Miete gewerblich abzusetzen)? Wenn ja, mit welchen Änderungen im Vertrag/Mietpreis habe ich zu rechnen? Erfahrungswerte...?
Vielen Dank schonmal!![]()
Teilweise kann es sehr problematisch werden, wenn z.B. böse nachbarn davon Wind bekommen. Doch wenn du eine Tätigkeit ausübst, ohne Kundenverkehr und arbeiten, die auch gut vor Ort beim Kunden erledigt werden könnten, kann dir eigentlich keiner was beweisen, dass du in deiner "Freizeit" arbeitest.
Da du schreibst, es ist nur ein geringer Umfang, laß das Gewerbe doch auf dein Elternhaus angemeldet. Sollte doch kein Problem geben, außer man zieht z.B. von München nach Hamburg ...
Edit:
Kann mit den Nachbarn natürlich nur böse werden, wenn es verboten sein sollte, dort ein Gewerbe zu führen. Dann kann dir die Ausübung an dem Ort untersagt werden. Ist bei mir z.B. der Fall, das Haus ist zwar Eigentum, das Grundstück jedoch Erbpacht und kein Gewerbe erlaubt.
Geändert von Settler (15.05.2008 um 08:12 Uhr) Grund: war schon spät
ja, es ist hier üblich, bei Interesse an einer Mietwohnung Angaben über Gehalt, Familienstand etc. zu machen.
Nicht ganz, es geht von Stuttgart nach München...
Habe gerade die Selbstauskunft abgeschickt, nach dem Motto: ehrlich währt am längsten... wenn's denen nicht paßt, dann hab ich's wenigstens probiert...
Was heißt schon gewerbliche Tätigkeit?
Als problematisch im Sinne des Mietrechts sehe ich es nur an, wenn Kunden sich die Klinke deiner Wohnungstür in die Hand geben. Dann wird die übliche Nutzung von Flur und Treppe überschritten und deine Gewerbe würde die anderen Mieter stören, bzw eine erhöhte Abnutzung des Grundstücks wäre gegeben. Aber ob du den ganzen Tag für gewerbliche Zwecke schreibst oder telefonierst, schränkt keine Vermieterrechte ein.
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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