Hallo zusammen,
ich habe von einem Ebayer eine E- Mail erhalten, indem er behauptet, dass ich eine Urheberrechtsverletzung begangen habe, da ich sein Bild meiner Auktion begefügt habe und Ihm 150,00 € dafür zahlen muss, sonst würde er zur Polizei gehen und eine Strafanzeige machen...
Meine Fragen an Euch Profis:![]()
Muss ich Ihm jetzt den Gesmtbetrag überweisen? Er ist als privater Verkaufer angemeldet und auf dem Bild war keinerlei Wasszeichen o.ä. zu erkennen. (siehe Anhang)
Wenn ich das nicht mache, wie kann dieser mir beweisen, dass es sich Tatsächlich um sein Bild handelt, auch wenn dieses vorher in seiner Ebayauktion vorhanden war?
Wie lässt man sich solch ein Bild Urheberrechtlich schützen und nicht nur mit einem Wasserzeichen auf dem "copyright" steht versehen.
Und wie setzt sich der Preis aus 150,00 Euro zusammen? Warum nicht 70,00 € oder 95,00 €
Meines Erachtens blöfft dieser, weil er sich über meine Äußerung geärgert hat, das er Betrügerische Ware verkauft. Denn jedes einzelne Bild Urheberrechtlich zu schützen wäre für den Ebayer, der gerade 4 Bewertungen hat und zudem privat hin und wieder Ware verkauft und besonders bei solch einem Bild abolut Sinnlos und Geldverschwendung oder wie seht Ihre das?
Was würdert Ihr machen?
Vielen Dank an alle die mir Helfen Ihr seit echt klasse!!!
Geändert von Thomas (18.05.2008 um 19:46 Uhr) Grund: Anhang entfernt wg. Urheberecht ;)
Und vor allem ist das ein Grundprinzip das gilt egal ob das Bild von einem Privatmann oder einem Gewerbetreibenden gemacht wurde. Wenn Du Dir keine Nutzungserlaubnis hast geben lassen ist es eine Urheberrechtsverletzung. Ob Die 150 Euro angemessen sind kann ich nicht beurteilen, im Recht ist er aber.
Und wegen Deiner Aussage könnte er dann wohl auch noch wegen übler Nachrede kommen.
Danke für Deine Antwort,
wie kann er denn beweisen, das es sich um sein eigen Erstelltes Bild handelt?
Ich lege diese Software auf den gleichen oder fast identischen Hintergrund und fotografiere diese ebenfalls ab.
Wer hat dann Recht? Wie will er das dann beweisen?
Sonst könnte sich ja jeder zum Beruf machen, sich Fotos aus dem internet zu suchen, diese eins zu eins abzufotografieren und dann zu Behaupten es wären seine und ständig Abmahnungen zu schreiben.
Es muss doch eine Möglichkeit geben, durch irgend ein Amt wirklich eine Sicherheit zu erlangen?
Mir geht es bei dieser Sache nicht um das Geld, sondern vielmehr darum, dass dieser Betrügerische Software veäußert und mich jetzt auch noch anzeigen will.
Wie man das genau beweist weiss ich nicht mit Sicherheit, aber über die EXIF-Dateien kann man doch so einiges auslesen. Und Experten können mit Sicherheit bestimmen ob es das selbe Bild (Lichteinfall, Schatten etc.) ist oder einfach das selbe Motiv nochmal fotografiert.
Es ist keine Nachrede, ich kann das ja beweisen.... Er verkauft Studenten Versionen als ganz normale Vollversion!
Du wirst das Bild nie 100% genau so hinbekommen. Abgesehen davon kann er ja wohl nachweisen, dass seine Auktion fürher da war.
Und noch mal, sei vorsichtig mit Aussagen wie "betrügerisch", das musst Du nämlich ZWEIFELSFREI BEWEISEN können, ansonsten darfst Du gleich noch mal wegen übler Nachrede und Verleumdung zahlen!!!
hi,
ich möchte ja auch garnicht bestreiten, dass ich das Bild so genau hinbekommen, das wäre unmöglich und stände auch garnicht zum Verhältnis.
Ich ärger mich nur über Personen, die offensichtlich dubiose Geschäfte machen und Ahnungslosen oder Leihen das Geld aus der Tasche ziehen um sich selber damit zu bereichern.
Auch im Internet gilt:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Der Preis ist fair
üblich und durch viele Urteile bestätigt ist 100 € für die Verwendung eines (einfachen) Bildes ohne Rechte + 100% Aufschlag für fehlenden Quellennachweis, also 200 € netto
Versuch' von den 150 € etwas runter zu handeln und bezahl dann ... und buch es als Lehrgeld weg![]()
Hallo,
ich habe jetzt die gleiche Frage auf folgender Hompage gestellt:
www.notatus.de
Dort kann man seine Arbeit Urheberrechtlich schützen lassen!
Bei meiner Frage:
...Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit meiner Digitalkamera diverse Fotos gemacht, da ich
Hobbymäßig fotografiere. Zur Sicherheit meiner Arbeit, möchte ich diese Werke gerne Urheberrechtlich schützen. Mein Problem welches ich habe ist, dass meine Fotografien durch
Einstellung in Internet-Foto-Alben rechtlich nicht geschützt sind, auch wenn ich diese mit einem Wasserzeichen versehe, denn ich habe ja kein Dokument in der Hand, das bezeugt das es sich Tatsächlich um meine Arbeit handelt.
Mit Ihrer Dienstleistung kann ich meine Bilder aber schützen lassen, oder?
Ich habe ca. 560 Bilder, muss ich diese einzeln schützen lassen?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe....
Antwort Notatus Support:
...Sie erhalten über uns den sogenannten Nachweis zur "Inanspruchnahme von
Urheberschutz" als Rechtsmittel.
Bitte lesen Sie aufmerksam unsere "Häufige Fragen" und "Informationen" zu
den Bereichen Urheberschutz, andere Schutzrechte, usw.
WICHTIG:
Nicht jedes Werk hat ausreichende schöpferische Höhe, um unter den
Urheberschutz zu fallen.
Banale Motive und Ablichtungen fallen also nicht darunter. Es muß vielmehr
eine schöpferische Leistung bzw. eine Einzigartigkeit enthalten sein.
Wenn Sie Ihre 560 Bilder daraufhin selektieren, bleibt sicherlich nur noch
ein kleiner Rest an "schützenwerten" Werken übrig. Sie sollte sich zunächst auf diese beschränken und den Rest als Sammelwerk/Sammelband in einer Datei Als Katalog hinterlegen.
Wie ist das also zu verstehen?
Ich kann selbst geschossene Bilder, die keine Einzigartigkeit enthalten, nicht einfach Urheberrechtlich schützen lassen?
Gruß Silenceno1
Nach aktuellen Urteilen hat das mit schöpferischer Höhe nichts zu tun.
berühmtestes Beispiel.
Urheberrechtlich schützen "lassen" - im Sinne eines formalen Aktes etwa - kannst Du gar nichts. Es gibt niemanden, keine Behörde oder so, die aktiv etwas schützt. Entweder ein Werk ist urheberrechtlich geschützt oder nicht. Im Zweifelsfall entscheidet darüber ein Gericht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
Fotografien genießen _immer_ den Schutz durch das Urheberrecht, die Antwort, die Du da bekommen hast, ist falsch.
Bei Fotografien hatte das noch nie etwas mit der 'Schöpfungshöhe' zu tun - Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG.
Anders ist das bei Layouts, Texten, Logos, Grafiken etc. - dort ist die sog 'Schöpfungshöhe' maßgeblich. Logos bspw. erreichen in der Regel die nötige Schöpfungshöhe um urheberrechtlich geschützt zu sein, nicht. Dort erfolgt der Schutz daher in aller Regel über das Markenrecht, also die Eintragung als Wort-/Bildmarke beim DPMA.
copy
Mit 150 Euro bist du noch erfreulich günstig weggekommen.
Sieh' es als kulant an das der ebayer dich persönlich anschreibt. Er hätte das Ganze auch über eine Anwaltskanzlei machen können, dann müsstest du diese Kosten auch noch tragen!
Zahl' die €150...je länger du wartest desto teurer wird es...nicht günstiger!
"Fences are made for those who cannot fly"
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