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Thema: Vermieter für Geschäftsinventar haften lassen?

  1. #1
    TP-Newbie Naji macht alles soweit korrekt
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    Question Vermieter für Geschäftsinventar haften lassen?

    Guten Abend,

    ohhh man, ich hab ein riesen Probelm und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich führe seid 3 Jahren ein gutgehendes Internetcafe und wollte es eigentlich an einem Bekannten zu guten Konditionen verkaufen. Der Hausverwaltung teilte ich telefonisch mit, dass ich einen Nachmieter hatte und Ihnen gerne vorstellen möchte. Erst hatten Sie nichts dagegen, aber jetzt bekam ich die schriftliche Kündigung, dass der Vertrag zum Jahresende gekündigt wird.
    Angeblich wegen Sanierungsarbeiten. Ich hatte andere Geschäftsinhaber gefragt, aber die wissen von nichts ???

    Meine Frage an euch..... Wenn ich das Geschäftsinventar privat verkaufen würde, dann wird es mir nicht viel bringen.

    Kann ich vielleicht den Vermieter mit haften lassen ?

    Für Infos wäre ich euch sehr dankbar

    ayoubiti

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin auch

    was sagt denn dein Mietvertrag?

    gewerbliche Mietverträge sind relativ frei in ihrer Gestaltung (und auf keinem Fall mit privatem Mietrecht vergleichbar!)

    Die Laufzeit ist meistens auf gewisse Jahre (5 - 10) festgelegt, verlängert sich ggf. "stillschwigend" wenn niemand kündigt.

    Das "Recht" einen Nachmieter zu stellen, wenn du raus willst, hast du i.d.R. nicht, sondern bist auf die Kooperation/das Goodwill des Vermieters angewiesen

  3. #3
    TP-Member der_trade_profi ist auf einem guten Weg Avatar von der_trade_profi
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    Zitat Zitat von Naji Beitrag anzeigen
    Kann ich vielleicht den Vermieter mit haften lassen ?

    ayoubiti

    Hallo !
    Für was soll der Vermieter haften ?

    Gruss
    TP
    Gruss
    d_T_P !

  4. #4
    TP-Newbie Naji macht alles soweit korrekt
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    Haaallllloooo,

    danke das Ihr mir geantwortet habt.

    Der Mietvertrag wurde auf die Dauer von 24 Monate geschlossen und verlängert sich um 12 Monate, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. D. h. zum 30.11.08 muß ich raus.

    Was mich einfach ärgert und wo ich hoffe, den Vermieter mit haften zu lassen ist, dass der Vermieter mir nicht vor Vertragabschluß mitgeteilt hat, dass er in den nächsten Jahren eine Sanierung plant und ich damit rechnen muß, das dass nichts für die Ewigkeit ist. Sooooo hätte ich keinen Kredit für meine Existenzgründung genommen. Der interessierte Nachmieter würde mir den noch zu zahlenden Kredit bezahlen und es würde noch etwas übrig bleiben.

    Jetzt muß ich zusehen, wie ich das Inventar Gewinnbringend loswerde, um den Kredit zu begleichen. Was sehr schwierig ist.

    Aber aber aber, ich glaube dass nicht mir der Sanierung....... weil..... ich der Einzige bin aus der Passage, der eine Kündigung erhalten hat. Hmmm??? Sollte ich mal das persönlich Gespräch suchen oder gleich einen Anwalt einschalten ????

    Ich schlaf nochmal eine Nacht drüber


    Tschüsssssssssss und danke fürs (zuhören) zu lesen. ;-

    Naji

  5. #5
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    Zitat Zitat von Naji Beitrag anzeigen
    Sooooo hätte ich keinen Kredit für meine Existenzgründung genommen.
    Naja, die Vertragsgestaltung ist doch aber nun völlig unabhängig vom jetzigen Geschehen passiert, d.h. du hättest ja immer mit einer jährlichen Kündigung rechnen müssen.
    Dein Vermieter ist völlig im Recht und ob er nun saniert oder nicht ist völlig egal.

    Wenn ... würde ich das freundliche persönliche Gespräch suchen.

    Wie steht denn dein Nachmieter zu einer kleinen Mieterhöhung?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
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    Der Vermieter hat wohl alle seine Pflichten Dir gegenüber erfüllt, für was willst Du ihn haftbar machen? Dass Du den Laden nicht verkaufen kannst ist natürlich schlecht für Dich, aber es ist in Deutschland nun mal immer noch so, dass jeder Vermieter selbst entscheiden kann, wem er die Schlüssen zu SEINEM Eigentum übergibt und wem nicht.

  7. #7
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    Was mich einfach ärgert und wo ich hoffe, den Vermieter mit haften zu lassen ist, dass der Vermieter mir nicht vor Vertragabschluß mitgeteilt hat, dass er in den nächsten Jahren eine Sanierung plant und ich damit rechnen muß, das dass nichts für die Ewigkeit ist.
    Du hast auch keinen Vertrag für die Ewigkeit abgeschlossen sondern einen mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit. Hätte Dir der Vermieter auch noch explizit mitteilen sollen, dass er von dieser Möglichkeit evtl. gebrauch macht?

    Jetzt muß ich zusehen, wie ich das Inventar Gewinnbringend loswerde, um den Kredit zu begleichen. Was sehr schwierig ist.
    Dein Problem, nicht das des Vermieters.

    Aber aber aber, ich glaube dass nicht mir der Sanierung....... weil..... ich der Einzige bin aus der Passage, der eine Kündigung erhalten hat. Hmmm??? Sollte ich mal das persönlich Gespräch suchen oder gleich einen Anwalt einschalten ????
    Selbst wenn die Sanierung vorgeschoben ist: Keine Chance. Der Vermieter hält sich an den Vertrag und hat ihn Dir FRISTGERECHT gekündigt. Bis November hast Du genug Zeit einen neuen Raum zu finden.

    Wenn Du eine entsprechende Sicherheit hättest haben wollen, dann hättest Du den Vertrag über einen längeren Zeitraum fest laufen lassen müssen und nicht nur 2 Jahre.

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