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Thema: Rechnung online

  1. #1
    TP-Senior n0bbY macht alles soweit korrekt
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    Rechnung online

    Hallo,

    mich würde mal interessieren, ob das Finanzamt Rechnungen von Kleinunternehmern anerkennt, die ohne Unterschrift per eMail verschickt werden!? Gibt es hierfür eine Regelung?

    beste Grüße
    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  2. #2
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    ja man kann sich an § 14 III u. IV UStG orientierten:

    u.a. QUALIFIZIERTE elektronische Signatur!

    I.d.R. schlucken die FA allerdings eine zugesendete und ausgedruckte Rechnung, wenn alles andere "plausibel" ist. Das ist aber eine "Einzelfallentscheidung".

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Die qualifizierte Signatur ist für die Vorsteuererstattung nötig, nicht aber um die Rechnung als Beleg für eine Ausgabe anerkannt zu bekommen. Klingt vielleicht unlogisch, ist aber so. War schon mal Thema hier.

  4. #4
    TP-Insider fitheach hilft, wo's geht fitheach hilft, wo's geht Avatar von fitheach
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    @Thomas: deshalb habe ich ja auch orientieren geschrieben, denn
    1. Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei verschiedene Baustellen

    2. der Steuerpflichtige ist für die Betriebsausgabe nachweispflichtig. Mit Emailausdrucken kann er dies nur glaubhaft machen, allerdings nicht beweisen! Folglich bleibt grds. eine Ermessensentscheidung des FA.

    Ich denke allerdings nicht, dass das FA im konkreten Fall ein großes Fass aufmachen wird. Betragsmäßig sind Rechnungen von Kleinunternehmern idR. gering. Das Ermessen würde daher im Sinne des Steuerpflichtigen ausfallen.

  5. #5
    TP-Supporter Der Schweisser macht alles soweit korrekt Avatar von Der Schweisser
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    ... japp, dass mit der Umsatzsteuer ist ne heikle Geschichte. Ein Kunde von uns hat immer schön die Umsatzsteuer aus den Rechnungen seines Rechenzentrums die online kamen gegengerechnet bis zur Betriebsprüfung. Da hat man die Geschichte mit den ausgedruckten Rechnungen ohne Signatur nicht anerkannt und nun sollte er die gegengerechnete Steuer nachzahlen. Das sah er nicht ein und ging vor Gericht und das Gericht hat es bestätigt und nun ist der dank Nachzahlung pleite ...

    ... auch wenn ich nicht verstehe, warum man die Sache nicht durch nachträglich postalische Rechnungen vom RZ hätte beheben können.

  6. #6
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    mittlerweile müsste dies aufgrund der EuGH-Rechtsprechung gehen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    2. der Steuerpflichtige ist für die Betriebsausgabe nachweispflichtig. Mit Emailausdrucken kann er dies nur glaubhaft machen, allerdings nicht beweisen! Folglich bleibt grds. eine Ermessensentscheidung des FA.
    Deshalb gehört zur Rechnung - egal nun in welcher Form - auch immer ein Zahlungsbeleg.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Senior guter_plan macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    vielleicht verstehe ich was falsch, aber wenn ich eine Rechnung bekomme (z.B. Domainfactory GmbH verschickt per Mail ohne Signatur), dann drucke ich die aus und hefte sie weg. Wenn nun der Betriebsprüfer kommt, sieht er doch nicht, ob die Rechnung per Mail oder per Brief kam, weil sie ja ganz normal wie ein Brief aussieht.
    Oder irre ich da?

  9. #9
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    Genau, und deshalb kann er dir zumindest den Vorsteuerabzug verweigern. Wenn du dazu noch einen Zahlungsbeleg hast (z.B. Kontoauszug) aber nicht die Ausgabe als solches.

    Wenn man auf der sicheren Seite sein will, setzt man sich mit den entsprechenden Firmen in Verbindung und vereinbart bspw. einmal jährlich die Zusendung ordentlicher Rechnungen im Papierformat - wenn die 0815 aussehen möglichst mit Unterschrift.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Specialist designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht Avatar von designfanatiker
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Genau, und deshalb kann er dir zumindest den Vorsteuerabzug verweigern. Wenn du dazu noch einen Zahlungsbeleg hast (z.B. Kontoauszug) aber nicht die Ausgabe als solches.
    Den Satz verstehe ich nicht. Meist weiß ich noch nicht einmal selbst ob ich die Rechnung per Post, Fax oder E-Mail erhalten habe.

  11. #11
    TP-Senior guter_plan macht alles soweit korrekt
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    Das wollte ich auch schon fragen, aber ich habe mich nicht getraut, weil ich dorintia irgendwie häufiger nicht - oder mißverstehe

    Wenn er nicht sehen kann, ob es per Post oder per Mail kam, kann er mir doch den Abzug nicht verbieten.

  12. #12
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    wenn die 0815 aussehen möglichst mit Unterschrift.
    Nicht gelesen?
    Ansonsten hebt den Briefumschlag noch mit auf. Stempel wäre auch nicht schlecht.

    Da ich keine Lust hätte mich mit dem Prüfer rumzuärgern und wahrscheinlich in der Beweislast wäre, würde ich im Vorfeld mein Möglichstes tun.

    Ich weiss ja nicht was ihr so für Lieferanten habt, meine zugeschickten Rechnungen unterscheiden sich bei weitem von ausgedruckten E-Mails.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
    TP-Specialist designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht designfanatiker hilft, wo's geht Avatar von designfanatiker
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ich weiss ja nicht was ihr so für Lieferanten habt, meine zugeschickten Rechnungen unterscheiden sich bei weitem von ausgedruckten E-Mails.
    Hab' grad' verglichen: Ob der Lieferant die Rechnung ausgedruckt hat oder aber ich lässt sich allerhöchstens anhand des verwendete Papiers nachvollziehen.

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